wir bekommen einen Haus mit Keller, den wir als Garage nutzen und wir haben eine Hanggrundstück, dh der Keller liegt genau auf Straßenhöhe und wir müssen ca. 4 m Höhe überbrücken um hinter dem Haus den Garten anzulegen. Der Keller wird gegen Sickerwasser abgedichtet, die Kellerdecke wird ca. 18 cm dick, die Kellerwände sind ca. 24 cm dick und erfüllen die WU Richtlinie " Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton. Die Bodenplatte des Kellers ist 25 cm dick und darunter liegen mind. 40 cm Schotter.
Vom Keller aus gibt es keinen Zugang zum Haus, dh raus durch die Garageneinfahrt und Treppe außen hoch zum Hauseingang, folglich wird der Keller auch nicht beheizt. Heizungsanlage kommt ins Haus.
Wir haben uns bewusst dafür entschieden, weil wir den Keller eh nur als Garage nutzten, da wir als Auflage von der Stadthaben, 2 Garagen bauen zu müssen. Außerdem wir die Höhe überbrücken um eine Terrasse bauen zu können und den Garten anzulegen.
Wir wollten uns das Dämmen des Kellers sparen. Jetzt wird uns aber empfohlen doch eine 10 cm Perimeterdämmung aufzubringen.
Aber ich verstehe nicht warum. Die Garagentore sind doch auch nicht dicht. Der Keller wird nicht beheizt und Zugang zum Haus gibt es auch keinen damit eben keine Kätebrücken entstehen.
Jetzt bin ich total verwirrt, erst hieß es keine Dämmung nötig, jetzt auf einmal soll doch gedämmt werden.
Vielleicht weiß hier jemand Rat. Dämmen ja und warum? Oder ist doch keine Dämmung nötig?
Vielen Dank im Voraus

