Statt der vorgesehenen 4,7 m² hat mein Keller nur 4 m². Gibt es da einen Toleranzbereich den ich als Käufer akzeptieren muss? Falls nicht, wie bemisst sich in so einem Fall der Schäden?
Vielen Dank schon mal im Voraus für eine Antwort.
Viele Grüße
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Statt der vorgesehenen 4,7 m² hat mein Keller nur 4 m². Gibt es da einen Toleranzbereich den ich als Käufer akzeptieren muss? Falls nicht, wie bemisst sich in so einem Fall der Schäden?
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BauKI Hinweis:
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
Ich verstehe, dass die tatsächliche Kellerfläche Ihrer Eigentumswohnung (ETW) von der im Kaufvertrag angegebenen Fläche abweicht. Dies stellt grundsätzlich einen Sachmangel dar, der Ihre Rechte als Käufer beeinflusst.
Toleranzbereich: Ob eine Toleranzgrenze besteht, hängt vom Einzelfall ab. Im Allgemeinen wird bei Wohnflächen eine Toleranz von etwa 3-5 % akzeptiert. Da die Abweichung hier bei ca. 15 % liegt, ist dies wahrscheinlich außerhalb des üblichen Toleranzbereichs. 🔴
Minderung des Kaufpreises: Sie haben das Recht auf Minderung des Kaufpreises. Die Berechnung der Minderung erfolgt in der Regel proportional zur Abweichung der Fläche. Ein Anwalt für Immobilienrecht kann Ihnen bei der genauen Berechnung helfen.
Weitere Schritte:
👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem Anwalt für Immobilienrecht auf, um Ihre Ansprüche prüfen und durchsetzen zu lassen.
Die 4,7 m² stehen so im Kaufvertrag, aber es ist eine Toleranz von 2 % zulässig.
Da habe ich dann ja wohl keine Chance.
Vielen Dank für die Info.
So wird das meist in den Verträgen geregelt.
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💡 Kernaussagen: Bei Abweichungen der Kellerfläche im Kaufvertrag einer Eigentumswohnung ist die Prüfung der Toleranzklausel entscheidend. Ein Anwalt und Wertgutachter können helfen, den Minderwert zu ermitteln. Die Toleranz bezieht sich meist auf die gesamte Wohnfläche, nicht auf einzelne Räume. Eine Unterschreitung kann einen Sachmangel darstellen, der zur Minderung des Kaufpreises berechtigt.
⚠️️ Wichtig/Achtung: Im Beitrag Kellerfläche zu klein: Toleranz im Kaufvertrag prüfen! wird darauf hingewiesen, dass eine im Kaufvertrag festgelegte Toleranzgrenze die Ansprüche des Käufers einschränken kann. Es ist daher ratsam, den Kaufvertrag genau zu prüfen und die Toleranzklausel zu verstehen.
📊 Fakten/Zahlen: Die Berechnung der zulässigen Toleranz erfolgt meist auf Basis der gesamten Wohnfläche, wie im Beitrag Vertragsklausel: Toleranz bezieht sich auf Gesamtfläche! erläutert wird. Eine Abweichung von wenigen Quadratzentimetern kann bereits relevant sein, wenn die Toleranzgrenze überschritten wird.
💰 Kosten: Die Einschaltung eines Anwalts und Wertgutachters, wie im Beitrag Kaufvertrag prüfen: Anwalt & Wertgutachter bei Flächenabweichung empfohlen, verursacht Kosten. Diese sollten jedoch im Verhältnis zum potenziellen Minderungsanspruch betrachtet werden. Eine frühzeitige Beratung kann helfen, unnötige Kosten zu vermeiden.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihren Kaufvertrag auf Klauseln zur Kellerfläche und Toleranzen. Konsultieren Sie bei Unsicherheiten einen Anwalt für Immobilienrecht, um Ihre Rechte zu klären. Lassen Sie die Abweichung der Kellerfläche von einem Wertgutachter bewerten, um den potenziellen Minderungsanspruch zu ermitteln.
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