Keller aus 1920 sanieren: Wohnraum möglich? Abdichtung, Kosten & Machbarkeit

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Keller aus 1920 sanieren: Wohnraum möglich? Abdichtung, Kosten & Machbarkeit

Hallo Torsten!
Sie können einen Keller von 1920 nicht zu Wohnzwecken herrichten.
Das geht nicht! Auch mit viel Geld nicht!
Lassen Sie den Keller so wie er ist und wofür er damals gedacht war.
Zum Herstellzeitpunkt des Gebäudes wurde der Abdichtung von Kellern keine besondere Bedeutung beigemessen.
Demgemäß ist eine Außenabdichtung bzw. eine Horizontalabdichtung, die dauerhaft dicht ist (was "dauerhaft" ist, streiten sich derzeit die Experten) oder gar eine Abdichtung gemäß den geltenden DINAbk.-Normen nachträglich nicht machbar.
Zum Zeitpunkt der Errichtung des Kellers war dieser lediglich zu Lager- und Vorratszwecken (Lagerzwecken, Vorratszwecken) gedacht. (z.B. Kohlen, Kartoffeln, Flaschen)
Hierfür hat dieser Keller immer seine Funktion erfüllt, das bedeutet, dass stets mit dem Eindringen von Nässe gerechnet und gelebt wurde und diese Nässe immer wieder nach außen hin abgelüftet worden ist.
Es handelt sich dabei um eine sog. "Ausgleichsfeuchte", die als unschädlich zu betrachten ist.
Viel Erfolg!
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Vor jeglicher Sanierung und Nutzung als Wohnraum ist eine fachgerechte Bestandsaufnahme inkl. Feuchtemessung (CM-Messung), Salzanalyse, Kernbohrung und statischer Prüfung der Kellerdecke und Wände durch einen zertifizierten Sachverständigen oder Bauingenieur zwingend erforderlich.

    🔴 KRITISCH: Schadstoffprüfung auf Asbest, PCB, Radon und andere gesundheitsgefährdende Stoffe vor Baubeginn – insbesondere bei Altbauten vor 1990 – ist gesetzlich vorgeschrieben und darf nicht vernachlässigt werden.

    ⚠️ WICHTIG: Eine nachträgliche Abdichtung muss nach DINAbk. 18533 erfolgen; rein „kosmetische“ Maßnahmen wie Farbanstriche oder unspezifische Dichtschlämme ohne Systemnachweis sind rechtlich und technisch unzulässig und führen zu dauerhaften Schäden.

    ⚠️ WICHTIG: Die Raumhöhe muss mindestens 2,40 m (gem. DIN 18025-1) betragen – bei geringerer Höhe ist eine Wohnnutzung nur unter strengen Ausnahmeregelungen möglich, die eine Baugenehmigung voraussetzen.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich kann Ihnen keine pauschale Aussage treffen, ob ein Keller aus dem Jahr 1920 zu Wohnzwecken ausgebaut werden kann. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, die ich im Folgenden erläutere:

    🔴 Gefahr: Das Eindringen von Nässe in den Keller kann zu Schimmelbildung und Bauschäden führen. Eine unzureichende Abdichtung ist ein häufiges Problem bei Altbauten.

    • Abdichtung: Keller aus dieser Zeit haben oft keine oder nur eine unzureichende Abdichtung gegen Erdfeuchtigkeit. Eine nachträgliche Außen- und Horizontalabdichtung kann erforderlich sein.
    • Raumhöhe: Die Raumhöhe muss ausreichend sein, um als Wohnraum genutzt werden zu können. Die genauen Anforderungen variieren je nach Bundesland.
    • Dämmung: Eine ausreichende Dämmung ist notwendig, um ein angenehmes Raumklima zu gewährleisten und Heizkosten zu sparen.
    • Belüftung: Eine gute Belüftung ist wichtig, um Feuchtigkeit abzuführen und Schimmelbildung vorzubeugen.
    • Baugenehmigung: Für den Ausbau eines Kellers zu Wohnzwecken ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, einen Fachmann für Abdichtungen und Bausanierung zu kontaktieren, um die spezifische Situation Ihres Kellers zu beurteilen und ein Sanierungskonzept zu erstellen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Die Aussage, dass ein Keller aus dem Jahr 1920 grundsätzlich nicht zu Wohnzwecken hergerichtet werden kann, ist zu pauschal und fachlich nicht haltbar. Zwar ist die nachträgliche Abdichtung eines Altbaukellers eine der anspruchsvollsten und teuersten Maßnahmen im Bauwesen, jedoch ist sie unter bestimmten Voraussetzungen durchaus realisierbar. Die Behauptung, dies sei auch mit viel Geld nicht machbar, widerspricht dem Stand der Technik, der spezielle Verfahren wie eine Innendichtung (z.B. mit Sanierputzsystemen) oder eine nachträgliche Horizontalsperre kennt.

    ❌ Widerspruch: Die Aussage, eine Abdichtung gemäß geltender DIN-Normen sei nachträglich nicht machbar, ist falsch. Die DIN 18195 (bzw. die Nachfolgenorm DIN 18533) beschreibt sehr wohl Verfahren für die nachträgliche Bauwerksabdichtung, auch wenn diese im Bestand oft nur mit einer sogenannten "weißen Wanne" oder einer Innendichtung umsetzbar sind. Eine fachgerechte Planung durch einen Bauingenieur oder Sachverständigen ist hierfür zwingend erforderlich.

    ➕ Ergänzung: Der Begriff "Ausgleichsfeuchte" ist irreführend. Bei einem Keller aus den 1920er Jahren handelt es sich in der Regel um aufsteigende Feuchtigkeit und kapillaren Wassertransport im Mauerwerk, nicht um eine harmlose Ausgleichsfeuchte. Diese Feuchtigkeit führt ohne Abdichtung zu Schimmelbildung, Frostschäden am Mauerwerk und einer erhöhten Luftfeuchtigkeit, die eine Wohnnutzung ohne aufwendige Sanierung unmöglich macht.

    🔴 Gefahr: Die größte Gefahr bei einer unsachgemäßen Sanierung oder dem Ignorieren der Feuchtigkeit ist die Schimmelbildung. Schimmelpilze stellen ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar (Atemwegserkrankungen, Allergien). Zudem kann eindringendes Wasser die Bausubstanz langfristig zerstören und zu Setzungen oder Statikproblemen führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen zertifizierten Bausachverständigen oder einen Fachplaner für Bauwerksabdichtung. Lassen Sie eine detaillierte Bestandsaufnahme (Kernbohrungen, Feuchtemessung, Salzanalyse) durchführen. Prüfen Sie die Optionen einer Innendichtung (z.B. Sanierputz) oder einer nachträglichen Horizontalsperre. Kalkulieren Sie Kosten von mindestens 500-1.500 Euro pro Quadratmeter Kellerfläche für eine fachgerechte Sanierung. Nur mit einem ganzheitlichen Konzept ist eine Wohnnutzung rechtlich und technisch möglich.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Aussage, dass ein Keller aus 1920 grundsätzlich nicht zu Wohnzwecken hergerichtet werden kann, ist pauschal und fachlich unzulässig – sie ignoriert moderne Sanierungsmöglichkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen wie die Energieeinsparverordnung (EnEVAbk.) oder die aktuelle Energieeinsparverordnung (GEG), die unter bestimmten Voraussetzungen eine Nutzung als Aufenthaltsraum zulassen.

    ⚠️ Korrektur: Eine nachträgliche Abdichtung ist zwar technisch anspruchsvoll, aber durchaus machbar – etwa mittels Innenabdichtung mit kapillaraktiven Systemen, Druckwasserabdichtung nach DIN 18195-4 oder kombinierten Verfahren (z. B. Innenabdichtung + Drainage + mechanische Entfeuchtung). Die Behauptung, eine DIN-konforme Abdichtung sei 'nicht machbar', widerspricht dem Stand der Technik.

    ➕ Ergänzung: Die 'Ausgleichsfeuchte' ist kein Freibrief für Feuchteschäden – sie darf nicht mit Schimmelpilzbildung, Salzausblühungen, Holzzerstörung oder gesundheitsgefährdender Raumluftfeuchte verwechselt werden. Eine fachgerechte Feuchtemessung (z. B. mit CM-Messung, Thermografie, Hygrometrie) ist zwingend erforderlich, bevor eine Nutzung entschieden wird.

    🔴 Gefahr: Ungeprüfte Annahme der 'Unschädlichkeit' der Feuchte birgt erhebliche Gesundheitsrisiken – insbesondere durch versteckten Schimmel hinter Verkleidungen oder in Dämmstoffen, der bei Wohnnutzung zu chronischen Atemwegserkrankungen führen kann.

    🔴 Gefahr: Fehlende oder unzureichende statische Prüfung der Kellerdecke und -wände: Altbauten aus den 1920er-Jahren weisen oft unbewehrte Mauerwerkskonstruktionen oder nicht dokumentierte Veränderungen auf – eine Wohnnutzung erhöht die Anforderungen an die Tragfähigkeit deutlich.

    ❌ Widerspruch: Die Aussage, dass 'auch mit viel Geld nicht' eine Wohnnutzung möglich sei, ist faktisch falsch: Zahlreiche denkmalgeschützte und nicht denkmalgeschützte Kellerräume aus dieser Zeit wurden erfolgreich und nachhaltig zu Wohn- oder Nutzräumen umgebaut – stets unter Einhaltung der DIN 18025-1 (Anforderungen an Wohnräume) und DIN 18533 (Abdichtung).

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Sachverständigen für Feuchteschäden und einen statisch geprüften Bauphysiker, um eine umfassende Bestandsaufnahme (Feuchte, Statik, Raumluft, Energiebilanz) durchzuführen – erst danach kann eine fachlich fundierte Entscheidung zur Wohnnutzung getroffen werden.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung: Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen:

    • Die nachträgliche Abdichtung ist technisch machbar, aber anspruchsvoll und erfordert Fachplanung.
    • Schimmelbildung durch Feuchtigkeit stellt ein gravierendes Gesundheitsrisiko dar.
    • Eine fachkundige Vorabprüfung (Feuchte, Schadstoffe, Statik) ist unverzichtbar.
    • Die Aussage „grundsätzlich nicht machbar“ ist fachlich falsch und pauschal abzulehnen.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI nennt Raumhöhe und Dämmung als relevante Faktoren, aber nicht explizit die statische Prüfung der Kellerdecke – dies wird jedoch von Qwen und DeepSeek als kritisch benannt.
    • GoogleAI erwähnt keine Schadstoffanalyse; DeepSeek und Qwen heben Asbest/Radon explizit hervor.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek betont die Relevanz der DIN 18533 und korrigiert die Fehlannahme der „Ausgleichsfeuchte“ als harmlos.
    • Qwen ergänzt die rechtlichen Vorgaben (DIN 18025-1, GEG) und verweist auf kombinierte Sanierungsverfahren (Innenabdichtung + Drainage + Entfeuchtung).

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI stellt keine klare Korrektur einer falschen Aussage dar, während DeepSeek und Qwen explizit widersprechen („nicht machbar“ = falsch). Die sicherere Einschätzung (Machbarkeit unter fachlicher Voraussetzung) wird von allen drei Modellen geteilt – die widersprüchliche pauschale Behauptung wird daher als fachlich unzulässig abgelehnt.

    👉 Empfehlung: Die strengere, sicherheitsorientierte Empfehlung von DeepSeek und Qwen wird priorisiert: Beauftragung eines zertifizierten Sachverständigen mit speziellem Fokus auf Feuchte, Statik und Schadstoffe – nicht nur eines Abdichtungsfachbetriebs.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Abdichtungsmachbarkeit✅ KonsensNachträgliche Abdichtung ist technisch machbar (DIN 18533), aber nur mit fachgerechtem System (z. B. Innendichtung/Sanierputz oder Horizontalsperre) – nicht mit „quick-fix“-Lösungen.
    Schadstoffrisiko✅ KonsensAsbest, Radon, PCB und andere Schadstoffe müssen vor Sanierung nachgewiesen bzw. ausgeschlossen werden – keine Annahme der Unbedenklichkeit ohne Prüfung.
    Statik⚠️ AbwägungGoogleAI erwähnt nicht ausdrücklich die statische Prüfung; DeepSeek und Qwen heben sie als kritisch hervor – KI-Konsens geht daher von zwingender statischer Überprüfung aus (Vorsichtsprinzip).
    Feuchtemessung✅ KonsensCM-Messung, Thermografie und Salzanalyse sind unverzichtbare Grundlagen – „Ausgleichsfeuchte“ ist kein Freibrief für unterlassene Sanierung.
    Wohnnutzungszulassung❌ WiderspruchDie pauschale Aussage „nicht machbar“ wird von allen drei Modellen einstimmig widerlegt; rechtlich und technisch ist Wohnnutzung unter Einhaltung der DIN 18025-1, GEG und Bauordnung möglich – allerdings nur nach Genehmigung und fachlicher Nachweisführung.

    👉 Handlungsempfehlung: Kein Sanierungs- oder Umbaustart ohne vorherige, umfassende Bestandsaufnahme durch mindestens zwei unabhängige Fachleute: einen zertifizierten Sachverständigen für Feuchteschäden und einen statisch geprüften Bauingenieur – begleitet von einer verbindlichen Schadstoffanalyse.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoUnentdeckter Asbest oder Radon in Kellerwänden/BodenGesundheitsgefährdung (Lungenkrebs, Allergien), nachträgliche Sanierungskosten bis zu 100.000 €, Baustopp durch Behörde
    🔴 RisikoUnterlassene statische Prüfung der KellerdeckeTragwerksversagen bei zusätzlicher Nutzlast (Möbel, Personen), Einsturzgefahr, Haftungsansprüche
    🔴 RisikoFalsche oder unvollständige Abdichtung (z. B. nur Farbe statt Systemabdichtung)Dauerhafte Feuchteschäden, Schimmel hinter Verkleidungen, Wertminderung, gesundheitsbedingte Mietausfälle
    🔴 RisikoUnterschreitung der Mindest-Raumhöhe (2,40 m)Ablehnung der Baugenehmigung, Nutzung als Wohnraum rechtswidrig, Zwangsrückbau
    🔴 RisikoFehlende oder unzureichende Lüftung/Entfeuchtung nach SanierungWiederauftreten von Kondensat und Schimmel, fehlende Raumluftqualität nach DIN 1946-6, gesundheitsrechtliche Haftung
    ✅ ChanceEnergieeffizienzsteigerung durch fachgerechte Dämmung & AbdichtungHeizkostenreduktion bis 30 %, Anhebung der Energieeffizienzklasse, steigender Immobilienwert
    ✅ ChanceNutzung als barrierefreier Wohnraum oder HomeofficeErhöhung der Wohnqualität & Flexibilität, Mietpotenzial für Homeoffice-Nutzer, steuerliche Abschreibungsmöglichkeit
    ✅ ChanceDenkmalpflegerisch sensible SanierungErhalt historischer Substanz, Fördermöglichkeiten (z. B. KfW 430), öffentliche Anerkennung, Wertsteigerung
    ✅ ChanceIntegration moderner Lüftungs- und KlimatechnikPermanente Raumluftqualität, automatisierte Feuchteregelung, Komfortsteigerung ohne manuelle Eingriffe
    ✅ ChanceAusnutzung vorhandener Grundfläche ohne zusätzliche VersiegelungNachhaltige Flächennutzung, geringere Genehmigungsanforderungen als Anbau, ökologische Vorteile

    Orientierungshilfen

    1. Experten beauftragen: Kontaktieren Sie noch vor Baubeginn einen zertifizierten Sachverständigen für Feuchteschäden (z. B. nach VFF oder BVS) und einen statisch geprüften Bauingenieur für die Kellerdecke und -wände – nicht einen Handwerker ohne Prüfzeugnis.
    2. Schadstoffanalyse einleiten: Beauftragen Sie ein akkreditiertes Labor mit einer umfassenden Schadstoffanalyse (Asbest, Radon, PCB, Schwermetalle) – basierend auf Proben aus Mauerwerk, Estrich und Boden.
    3. Feuchtemessung vor Ort veranlassen: Lassen Sie eine CM-Messung (Carbidschalenverfahren) an mindestens 5 repräsentativen Stellen durchführen, ergänzt durch Infrarot-Thermografie und Salzanalyse.
    4. Baugenehmigung prüfen: Klären Sie mit der zuständigen Bauaufsicht, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist – insbesondere bei Nutzung als Aufenthaltsraum, Raumerhöhung oder Anschluss an die Gebäude-Lüftung.
    5. Sanierungskonzept mit Systemnachweis: Fordern Sie vom Planer ein schriftliches Sanierungskonzept mit Bezug auf DIN 18533, Angabe des gewählten Abdichtungssystems (z. B. „Sanierputz nach WTAAbk.-Merkblatt 2-2-07“) und einer Feuchteschutz-Gutachtens.
    6. Entfeuchtungskonzept einplanen: Kalkulieren Sie eine dauerhafte, bedarfsorientierte Lüftung (z. B. dezentrale Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung) – reine Fensterlüftung ist für klimatisch ausgeglichene Wohnnutzung unzureichend.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Horizontalabdichtung
    Eine Horizontalabdichtung ist eine nachträglich in die Bausubstanz eingebrachte Sperre, die das kapillare Aufsteigen von Feuchtigkeit in Wänden verhindern soll. Sie wird häufig bei der Sanierung von Altbauten eingesetzt, um Feuchtigkeitsschäden zu beheben. Verwandte Begriffe: Vertikalabdichtung, Flächenabdichtung, Injektionsverfahren.
    Außenabdichtung
    Die Außenabdichtung ist eine Maßnahme, um Kellerwände von außen gegen eindringendes Wasser zu schützen. Sie wird in der Regel bei Neubauten oder im Rahmen von Sanierungen durchgeführt, bei denen die Kellerwände freigelegt werden. Verwandte Begriffe: Dränage, Perimeterdämmung, Bauwerksabdichtung.
    Kapillarwirkung
    Die Kapillarwirkung beschreibt die Fähigkeit von Flüssigkeiten, in engen Räumen oder porösen Materialien entgegen der Schwerkraft aufzusteigen. Im Bauwesen spielt die Kapillarwirkung eine Rolle beim Aufsteigen von Feuchtigkeit in Wänden. Verwandte Begriffe: Oberflächenspannung, Adhäsion, Kohäsion.
    Schimmelbildung
    Schimmelbildung entsteht durch das Wachstum von Schimmelpilzen auf feuchten Oberflächen. Sie kann zu gesundheitlichen Problemen und Bauschäden führen. Verwandte Begriffe: Feuchtigkeit, Kondensation, Sporen.
    Baugenehmigung
    Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden erforderlich ist. Die genauen Bestimmungen variieren je nach Bundesland und Kommune. Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baurecht, Bebauungsplan.
    Dämmung
    Dämmung dient dazu, den Wärmeverlust eines Gebäudes zu reduzieren und den Energieverbrauch zu senken. Sie kann an Wänden, Dächern und Böden angebracht werden. Verwandte Begriffe: Wärmedämmung, Schallschutz, Energieeffizienz.
    Feuchtigkeitsschaden
    Ein Feuchtigkeitsschaden entsteht durch das Eindringen von Feuchtigkeit in die Bausubstanz. Er kann zu Schimmelbildung, Bauschäden und gesundheitlichen Problemen führen. Verwandte Begriffe: Wasserschaden, Durchfeuchtung, Kondenswasser.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Abdichtungsmaßnahmen sind bei einem Keller von 1920 erforderlich?
      Dies hängt vom Zustand des Kellers und dem Grad der Feuchtigkeit ab. Mögliche Maßnahmen sind die Außenabdichtung, die Horizontalabdichtung und die Innenabdichtung. Eine fachgerechte Analyse ist entscheidend, um die richtigen Maßnahmen zu bestimmen.
    2. Benötige ich eine Baugenehmigung für den Ausbau eines Kellers zu Wohnraum?
      Ja, in den meisten Fällen ist eine Baugenehmigung erforderlich. Die genauen Bestimmungen variieren je nach Bundesland und Kommune. Informieren Sie sich vorab bei Ihrem zuständigen Bauamt.
    3. Wie kann ich Schimmelbildung im Keller vermeiden?
      Eine gute Belüftung und eine ausreichende Abdichtung sind entscheidend, um Schimmelbildung vorzubeugen. Achten Sie darauf, dass keine Feuchtigkeit in den Keller eindringen kann und dass die Luft regelmäßig ausgetauscht wird.
    4. Welche Dämmstoffe eignen sich für die Kellerdämmung?
      Für die Kellerdämmung eignen sich verschiedene Dämmstoffe, wie z.B. Mineralwolle, Schaumglas oder Perimeterdämmplatten. Die Wahl des geeigneten Dämmstoffs hängt von den spezifischen Gegebenheiten des Kellers ab.
    5. Was ist eine Horizontalabdichtung?
      Eine Horizontalabdichtung ist eine Abdichtung, die horizontal in die Wand eingebracht wird, um das Aufsteigen von Feuchtigkeit aus dem Erdreich zu verhindern. Sie wird oft nachträglich in Altbauten eingebaut.
    6. Was ist eine Außenabdichtung?
      Eine Außenabdichtung ist eine Abdichtung, die von außen an der Kellerwand angebracht wird, um das Eindringen von Feuchtigkeit aus dem Erdreich zu verhindern. Sie ist besonders effektiv, wenn sie im Zuge von Erdarbeiten durchgeführt wird.
    7. Kann ich die Abdichtung meines Kellers selbst durchführen?
      Ich rate davon ab, die Abdichtung selbst durchzuführen, da dies spezielle Kenntnisse und Erfahrung erfordert. Fehler bei der Abdichtung können zu schwerwiegenden Bauschäden führen.
    8. Welche Kosten entstehen für die Sanierung eines Kellers?
      Die Kosten für die Sanierung eines Kellers hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Umfang der Arbeiten, den gewählten Materialien und den regionalen Preisen. Holen Sie sich am besten mehrere Angebote von Fachbetrieben ein.

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