Keller von 1920
BAU-Forum: Keller
Keller von 1920
Hallo Torsten!
Sie können einen Keller von 1920 nicht zu Wohnzwecken herrichten.
Das geht nicht! Auch mit viel Geld nicht!
Lassen Sie den Keller so wie er ist und wofür er damals gedacht war.
Zum Herstellzeitpunkt des Gebäudes wurde der Abdichtung von Kellern keine besondere Bedeutung beigemessen.
Demgemäß ist eine Außenabdichtung bzw. eine Horizontalabdichtung, die dauerhaft dicht ist (was "dauerhaft" ist, streiten sich derzeit die Experten) oder gar eine Abdichtung gemäß den geltenden DINA-Normen nachträglich nicht machbar.
Zum Zeitpunkt der Errichtung des Kellers war dieser lediglich zu Lager- und Vorratszwecken (Lagerzwecken, Vorratszwecken) gedacht. (z.B. Kohlen, Kartoffeln, Flaschen)
Hierfür hat dieser Keller immer seine Funktion erfüllt, das bedeutet, dass stets mit dem Eindringen von Nässe gerechnet und gelebt wurde und diese Nässe immer wieder nach außen hin abgelüftet worden ist.
Es handelt sich dabei um eine sog. "Ausgleichsfeuchte", die als unschädlich zu betrachten ist.
Viel Erfolg!