Kiesdrainage in Lichtschächten
BAU-Forum: Keller

Kiesdrainage in Lichtschächten

Liebe Forenteilnehmer,
wir haben 2007 über einen Bauträger eine ETW in einem neu erstellten Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage gekauft. Die Keller haben Fenster mit Lichtschächten und die Tiefgarage hat wegen Belüftung keine Fenster an den Lichtschächten. Die mit Feinteilen verunreinigte Kiesdrainage war in den Lichtschächten bis zur Oberkante Brüstung aufgefüllt. Dies führte dazu, dass im Sommer 2007 bei starkem Regen das schmutzige Wasser mehrmals in die Tiefgarage lief und die Wand verschmutzte. Bei den Kellern konnte dies nicht passieren, da dort ja Fenster waren, diese wurden aber durch das Schmutzwasser total verspritzt. Die Lichtschächte haben keine Drainage und sind unten offen, das Regenwasser läuft also im Erdreich ab. Wir möchten nun vom Bauträger verlangen, dass ein Teil des Drainagekieses entfernt wird.
Meine Frage ist nun: gibt es eine Vorschrift, wieviel Abstand die Kiesdrainage von der Oberkante Brüstung haben muss und ist dies eine DINAbk.-Vorschrift? Muss verunreinigter Kies akzeptiert werden?
Ich wäre für eine diesbezüglichen Rat sehr dankbar, denn ich konnte nirgends im Internet etwas entsprechendes finden.
Viele Grüße Uschi
  • Name:
  • Uschi Thomann
  1. Die LS in dieser Art zu entwässern

    ist nur dann Regelgerecht, wenn der Boden des Verfüllraums eine Wasserdurchlässigkeit aufweist von mindestens 10 (hoch) -4.
    Auch darf im Arbeitsraum selber kein Wasser aufstauen können, welche hier zu einer Gefahr für die Fenster werden kann. Dieses ist Regelmäßig nur dann gegeben, wenn bis weit genug unter der Sohle der anstehende Boden ebenso Wasserdurchlässig ist, wie vor beschrieben.
    Verunreinigter Kies darf nicht im LS verbleiben, wenn die Wasserdurchlässigkeit hierdurch verschlechtert wird. (siehe Vorwerte.
    Explizite Vorschriften gibt es hierzu nicht. Die Brücke lässt sich aber mit den Anforderungen der DINAbk. 18195-4 evtl. in Verbindung mit der DIN 4095 bauen.
  2. Drainage-Kiesfüllung in Lichtschächten

    ob die Wasserdurchlässigkeit der Kiesdrainage im Lichtschacht ausreicht, kann ich als Wohnungskäufer und totaler Laie nicht beurteilen. Da muss ich mich vorerst auf die Fachkenntnis des Architekten verlasssen. Aber dass die mit Feinteilen verunreinigte Kiesfüllung bis zur UKAbk. Fenster reicht, kann nicht nach den anerkannten Regeln der Baukunst sein, das ist auch mir klar. Diesen Punkt möchte ich zuerst klären. Wer kann mir sagen, wie viele cm Abstand muss OK Kiesschüttung von UK Fenster haben nach den anerkannten Regeln der Baukunst, damit kein Wasser nach Platzregen eindringen kann?
    Vielen Dank im Voraus
    Uschi
    • Name:
    • Ursula Thomann

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