In einem Mehrfamilienhaus (MFH) in Niedrigenergiebauweise (obs wirklich dicht ist wird sich noch herausstellen ...) sind für 3 Mieterwohnungen Kaminvorbereitungen vorgesehen. Diese geschlossenen Kamine darf der Mieter aufstellen.
Ich weiß, dass der Schornsteinfegermeister das letzte Wort hat ... Unserer ist sehr locker - was ist aber, wenn sein Nachfolger schärfer ist? Gibt es Bestandsschutz?
3 Alternativen:
1) Ein 30x3 cm Flachlüftungskanal innerhalb des Bodenaufbaus, verschließbar - teuer, schwierig, unschön
2) Eine verschließbahre Öffnung in der Außenwand (Kamin steht ca. 2 mtr neben Außenwand) - ebenso unschön aber erheblich billiger und einfacher
3) Gar nichts, denn laut Architekt ist ab einem Wohnungsvolumen von 90 m³ keine Lüftung notwendig. - Natürlich am schönsten und am billigsten 😉
Was haltet Ihr/Sie davon?
P. S: Das Thema Dunstabzugshaube passt ganz gut dazu - Wenn eine Abzugshaube (keine Umlufthaube) installiert wird - brächte diese ja auch eine "Luftzufuhr". Lässt sich beides gut verbinden?
PS: 2: Die Lüftungsöffnungen sollen wg. Windgeräuschen etc. dicht verschließbar sein. Also ist es ja möglich, dass jemand vergisst diese zu öffnen ... Ist sowas dann noch statthaft?
Gruß