Schornsteinabnahme Gebühren: Kosten, Ablauf & Notwendigkeit im Neubau?
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Schornsteinabnahme Gebühren: Kosten, Ablauf & Notwendigkeit im Neubau?

Heute eine Frage, die jedem sich stellt, wenn er baut.
Info vorab: der Schornstein soll später für einen Kachelofen dienen.
Wir haben einen Schornstein im Rohbau abnehmen lassen Gebühr ca. 100,- DM. Alles I.O. (Gebühr ist i.o.)
jetzt wo der Neubau fertig ist. Eine weitere Abnahme wieder eine Gebühr in Höhe von ca. 100,- (Dient als Nachweis, dass der Schornstein OK ist. Einzige Änderung, der Schornstein wurde jetzt verputzt. Ist diese Geühr in Ordnung oder hat sich der Schornsteinfeger hier doppelt kassiert.
Die Abnahme für den Gasofen fand nur einmal statt und es wurde auch nur einmal eine Gebühr erhoben.
jetzt kommt der Hammer.
Nach Aussage des Schornsteinfegers findet alle zwei Jahre eine Abnahme statt. Also die nächste im Jahre 2003. Sollte man denken.
Da wir aber eine gerade Hauus-Nr. sind wir schon dieses Jahr wieder dran. So dass ich im Herbst die nächste Abnahmegebühr zahlen darf.
Ist das so üblich? Erfolgt die Abnahme in Abhängigkeit der
Jahre (gerade/ungerade)?
Wer hat gleiche Erfahrungen gemacht. Kann man sich gegen solche
Abzockerei wehren. Wozu gibt es Computer, die einem die Termin abnemmen!
Bin dankbar für jede Anregung.
Gruß
  • Name:
  • D. Lüttermann
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe, dass Sie sich über die wiederholten Gebühren für die Schornsteinabnahme wundern. Grundsätzlich ist die Abnahme eines Schornsteins in zwei Phasen üblich:

    • Rohbauabnahme: Prüfung der korrekten Ausführung des Schornsteins im Rohbauzustand.
    • Endabnahme: Prüfung der Betriebssicherheit nach Fertigstellung des Gebäudes und vor Inbetriebnahme des Kachelofens.

    Die Gebührenhöhe kann regional unterschiedlich sein und ist von der Gebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes abhängig. Es ist ratsam, sich vorab über die anfallenden Kosten zu informieren. Die Abnahme dient dem Nachweis der sicheren Funktion des Schornsteins und ist für den Betrieb einer Feuerstätte (z.B. Kachelofen) erforderlich.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Notwendigkeit der zweiten Abnahme mit Ihrem Schornsteinfeger und fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Gebühren an.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Schornsteinabnahme
    Die Schornsteinabnahme ist die Prüfung eines Schornsteins durch einen Schornsteinfeger auf seine Betriebssicherheit und Einhaltung der Brandschutzbestimmungen. Sie ist vor der Inbetriebnahme einer Feuerstätte erforderlich.
    Verwandte Begriffe: Feuerstättenschau, Abgaswegeüberprüfung, Immissionsschutz.
    Feuerstätte
    Eine Feuerstätte ist eine Anlage zur Verbrennung von Brennstoffen, z.B. ein Kachelofen, eine Heizung oder ein Kamin.
    Verwandte Begriffe: Heizkessel, Verbrennungsluft, Abgasanlage.
    Schornsteinfeger
    Ein Schornsteinfeger ist ein Handwerker, der für die Reinigung, Überprüfung und Instandhaltung von Schornsteinen und Feuerstätten zuständig ist. Er führt auch die Schornsteinabnahme durch.
    Verwandte Begriffe: Kehrbezirk, Feuerstättenschau, Abgaswegeüberprüfung.
    Gebührenordnung
    Die Gebührenordnung regelt die Höhe der Gebühren, die Schornsteinfeger für ihre Leistungen erheben dürfen. Sie ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.
    Verwandte Begriffe: Honorar, Tarif, Preisliste.
    Rohbauabnahme
    Die Rohbauabnahme ist die Prüfung des Schornsteins im Rohbauzustand, bevor er verkleidet oder verputzt wird. Sie dient der Feststellung, ob der Schornstein korrekt errichtet wurde.
    Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Bauzustandsbericht, Baukontrolle.
    Endabnahme
    Die Endabnahme ist die abschließende Prüfung des Schornsteins nach Fertigstellung des Gebäudes und Installation der Feuerstätte. Sie dient der Feststellung der Betriebssicherheit.
    Verwandte Begriffe: Inbetriebnahme, Funktionsprüfung, Sicherheitsprüfung.
    Abgas
    Abgas sind die bei der Verbrennung von Brennstoffen entstehenden gasförmigen Produkte, die über den Schornstein abgeleitet werden müssen.
    Verwandte Begriffe: Rauch, Emission, Immission.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Warum sind zwei Schornsteinabnahmen notwendig?
      Die Rohbauabnahme stellt sicher, dass der Schornstein korrekt errichtet wurde, während die Endabnahme die Betriebssicherheit nach Fertigstellung des Gebäudes und Installation der Feuerstätte gewährleistet.
    2. Wie setzen sich die Gebühren für die Schornsteinabnahme zusammen?
      Die Gebühren sind regional unterschiedlich und basieren auf der Gebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes. Sie können unter anderem die Anfahrt, die Prüfzeit und die Ausstellung des Abnahmeprotokolls umfassen.
    3. Kann ich die Schornsteinabnahme selbst durchführen?
      Nein, die Schornsteinabnahme darf ausschließlich von einem zugelassenen Schornsteinfeger durchgeführt werden.
    4. Was passiert, wenn der Schornstein nicht abgenommen wird?
      Ohne Abnahme darf die Feuerstätte nicht betrieben werden. Im Schadensfall (z.B. durch Kohlenmonoxidvergiftung) kann dies versicherungsrechtliche Konsequenzen haben.
    5. Wie lange ist eine Schornsteinabnahme gültig?
      Die Gültigkeit der Abnahme ist nicht zeitlich begrenzt, solange keine Änderungen am Schornstein oder der angeschlossenen Feuerstätte vorgenommen werden.
    6. Was wird bei der Schornsteinabnahme geprüft?
      Geprüft werden unter anderem die Dichtheit, der Querschnitt, die Höhe des Schornsteins, die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen und die sichere Ableitung der Abgase.
    7. Kann ich die Kosten für die Schornsteinabnahme steuerlich absetzen?
      Die Kosten für die Schornsteinabnahme können unter Umständen als Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Fragen Sie hierzu Ihren Steuerberater.
    8. Was mache ich, wenn ich die Gebühren für die Schornsteinabnahme zu hoch finde?
      Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Gebühren an und vergleichen Sie diese mit der Gebührenordnung Ihres Bundeslandes. Bei Unklarheiten können Sie sich an die Schornsteinfegerinnung wenden.

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      Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen zur Schornsteinreinigung.
  2. Schornsteinabnahme: Regionale Kostenunterschiede beachten!

    Habe zwar keine Antwort
    aber das interessiert mich auch. Die Kosten sind gegenüber dem, was wir bezahlt haben (48,- DM für Rohbauabnahme) auch verdammt hoch. Ich dachte eigentlich auch, das danach nur noch einmal eine Abnahme folgt, wenn der/die Öfen angeschlossen sind.
  3. Kehr- & Überprüfungsgebührenordnung: Abzocke erkennen!

    Besorgen Sie sich
    für die Bundesland die Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung (Kehrordnung, Überprüfungsgebührenordnung) der Schornsteinfeger, dort wird stehen, ob Sie abgezockt werden. Ich jedenfalls kenne das Gebaren für NRW nicht.
    Mit sonnigem Gruß ... Lb
  4. NRW: Gebührenordnung für Schornsteinabnahme im Kreis Minden-Lübbecke

    NRW ...
    wir haben in NRW gebaut. Kreis Minden-Lübbecke.
    Wer kennt hier die Gebührenordnung. Wir waren sehr misstrauisch als es um die BeZahlung ging. Nur BAR-Zahlung. Überweisung und auf Rechnung war nicht möglich. Beleg haben wir aber dennoch erhalten.
    Danke für die Tipps. Werden entsprechende Verordnung mir besorgen.
    Gruß
    • Name:
    • D. Lüttermann
  5. Gebührenordnung: Link zur Schornsteinfeger-Gebührenübersicht

    Hab' ich Ihnen doch
    mit dem ersten Link präsentiert. Steht alles drin.
    • Name:
    • Reg2003-Lb
  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

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    Schornsteinabnahme Gebühren: Kosten, Ablauf & Notwendigkeit im Neubau

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Gebühren für die Schornsteinabnahme im Neubau, insbesondere für einen Schornstein, der später für einen Kachelofen genutzt werden soll. Es werden regionale Kostenunterschiede und die Bedeutung der Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung thematisiert. Die Notwendigkeit von Barzahlung wird hinterfragt, und es wird auf die Wichtigkeit eines Belegs hingewiesen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Kehr- & Überprüfungsgebührenordnung: Abzocke erkennen! wird darauf hingewiesen, die Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes zu prüfen, um mögliche Abzocke bei der Schornsteinabnahme zu erkennen. Dies ist besonders relevant, da die Kosten für die Rohbauabnahme und die Endabnahme variieren können.

    💰 Zusatzinfo: Die ursprüngliche Gebühr für die Rohbauabnahme betrug ca. 100 DM, was als angemessen empfunden wurde. Die erneute Abnahme nach Fertigstellung des Neubaus verursachte jedoch erneut Kosten in ähnlicher Höhe, was zu Fragen nach der Rechtmäßigkeit führte. Die Diskussionsteilnehmer tauschen sich über ihre Erfahrungen und die Gebührenordnungen in verschiedenen Regionen aus.

    👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie die Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung Ihres Bundeslandes, um die Kosten für die Schornsteinabnahme nachzuvollziehen. Vergleichen Sie die Gebühren mit den Angaben im Beitrag NRW: Gebührenordnung für Schornsteinabnahme im Kreis Minden-Lübbecke, falls Sie in Nordrhein-Westfalen bauen. Fordern Sie immer einen Beleg für die Zahlung an und hinterfragen Sie ungewöhnliche Zahlungsmodalitäten wie Barzahlung.

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