Mehrkosten für jährliche Wartung
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Mehrkosten für jährliche Wartung

Hallo liebes Forum, mein Bauträger (Baden-Württemberg) hat die notwendige Hebeanlage im Keller zu tief eingebaut, sodass bei der jährlich notwendigen Wartung gem. Gerätebeschreibung ein Mehraufwand von ca. 100 € auftritt. Der Bauträger hat den Mangel auch anerkannt und will nun nur für die Gewährleistungsfrist von 5 Jahren eine Entschädigung entrichten (Einmalzahlung). Was ist aber nach den 5 Jahren? Bei jeder Wartung der Hebeanlage, oder Defekt, usw. wird dieser Mehraufwand fällig, ein Leben lang, da eine Mangelbeseitigung technisch nicht möglich ist. Ich stehe also immer für die Mehrkosten gerade! Und das kann nicht sein meines Erachtens. Meine Fragen: Ist eine Erstattung der Mehrkosten über die 5 Jahre hinaus möglich? Vielen Dank für eure stichhaltigen Aussagen.
  • Name:
  • Torhub
  1. Für was ist die Hebeanlage gedacht? ...

    Foto von wiki

    Für was ist die Hebeanlage gedacht?? Für Waschmaschine und so was oder auch für Fäkalien?

    Und was bedeutet zu Tief gesetzt.

    Und wie kommen die 100 € mehr im Jahr zustande und um welchen Mehraufwand handelt es?

    Entschuldige wenn ich so frage aber ich kann im Augenblick nicht nachvollziehen worin der Mehraufwand besteht der diesen Betrag verschlingt. Vielleicht auch mal ein paar Bilder einstellen.

  2. Hallo, die Hebeanlage ist für Fäkalien, da ...

    Hallo, die Hebeanlage ist für Fäkalien, da Hallo, die Hebeanlage ist für Fäkalien, da im UGAbk. noch eine ELW ist. Die Hebeanlage wurde zu tief in den Boden gesetzt. Laut Hersteller hätte sie max. 80 cm tief sein dürfen, ist jetzt aber 120 cm unten. Dadurch kommt der Servicetechniker mit seinen Werkzeugen nicht richtig ran (er muss mit seinem Oberkörper richtig in den Schacht rutschen und von oben muss ihn jemand festhalten), rutscht dauernd ab und es dauert ca. 1,5 h länger einen normalen Service durchzuführen.

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