Klingelanlage im Wohn/Geschäftshaus
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Klingelanlage im Wohn/Geschäftshaus

Liebe BauNet-Nutzer, ich wohne in einem Wohn/Geschäftshaus mit 8 Büros und 10 Wohnungen. Wir haben eine Klingelanlage mit Videokamera am Hauseingang, aber nicht an den Wohnungstüren. Das stört, weil man das Klopfen an der Tür oft nicht hört. Gehört ein Klingelknopf an der Wohnungseingangstür zu einer Klingelanlage? Wo kann man das nachlesen? Ach ja, das Gebäude ist relativ neu, Baujahr 2010/11 Vielen Dank
  • Name:
  • reguf oldenburg
  1. Stand der Technik

    Das Zauberwort nennt sich "Rufunterscheidung". Bei einem 18-Parteien-Haus gehört zur jeweiligen Mietertür ein Klingeltaster mit Rufunterscheidung im Klingelton vor die Tür. Das muss nicht geschrieben sein, das gehört zur Türsprechanlage und ist Stand der Technik. Eine Video-Anlage muss dort nicht sein. Klopfen ist Steinzeit. Wenden Sie sich an die Hausverwaltung. Ich halte das Fehlen des Tasters für einen Mangel. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  2. Herzlichen Dank Herr Kla-2930-Kir, aber wo kann ...

    Herzlichen Dank Herr Kla-2930-Kir, aber wo kann Herzlichen Dank Herr Kla-2930-Kir, aber wo kann ich nachlesen, dass das Stand der Technik ist. Die Hausverwaltung reagiert nicht, versucht offenbar, die Sache auszusitzen. Denen komme ich nur mit einem klaren technischen Regelwerk bei. Gibt es da etwas? reguf Oldenburg
  3. praktikable Lösung

    Der Vermieter muss eine praktikable Lösung für den Gebäudezutritt anbieten. Dazu hat er eine Videoprechanlage vom Haupteingang zur Mieteinheit als Leistungsmerkmal angeboten. Aber den Besucherverkehr nach der Eingangstür hat er nicht geregelt, das ist als Mangel zu bewerten. Besucht jemand mehrere Wohnungen oder Firmen so kann er sich nicht über die Türsprechanlage bemerkbar machen, er irrt im Haus umher. Das ist ein Sicherheitsmangel. Eine weitere Videosprechanlage vor der Mietbereichstür kann nicht verlangt werden aber ein Klingeltaster mit Ruftonunterscheidung an der Innensprechstelle. Welche Leistungsmerkmale für die Ausstattung stehen im Mietvertrag? Erkundigen Sie sich beim Hersteller der Videosprechanlage nach den DINAbk.-Vorschriften. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir

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