Rufnummernmitnahme Gebühren: Dürfen Telekom & Co. Kosten erheben?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 13.01.2026

Bei einem Anbieterwechsel und der damit verbundenen Rufnummernmitnahme können Gebühren entstehen. Es ist wichtig zu prüfen, ob diese Gebühren rechtens sind. Die Regulierungsbehörde kann bei unrechtmäßigen Forderungen eingeschaltet werden. Call-by-Call kann eine Möglichkeit sein, Gesprächsgebühren zu senken, auch nach dem Wechsel.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Empfehlung · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Rufnummernmitnahme Gebühren: Dürfen Telekom & Co. Kosten erheben?

den Telekom ... den Rücken zu kehren und unseren lokalen TK Anbieter zu nutzen. Spart jede Menge Geld.
Nun bekomme ich heute von denen mit dem margenta T eine Rechnungsandrohung über Gebühren für die Mitnahme der Rufnummern.
Dürfen die das?
Danke für eure Tipps
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Sofortige schriftliche Rückfrage nach Rechtsgrundlage der Rechnungsandrohung – Verweisen Sie auf § 47a Abs. 3 TKG (Verbot jeglicher Portierungsgebühren).

    🔴 KRITISCH: Keine Zahlung leisten, solange die Gebühr nicht eindeutig als zulässige Vertragsstrafe (nicht als Portierungsgebühr) nachgewiesen ist.

    ⚠️ WICHTIG: Fristgerechte Kündigung zum Vertragsende prüfen – bei vorzeitiger Kündigung können vertraglich vereinbarte Ausgleichszahlungen zulässig sein.

    ⚠️ WICHTIG: Sofortige Dokumentation aller Kommunikation mit dem Anbieter (E-Mails, Briefe, Telefonnotizen mit Datum/Uhrzeit) zur späteren Rechtsdurchsetzung.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ob die Telekom oder andere Anbieter Gebühren für die Rufnummernmitnahme erheben dürfen, hängt von den Vertragsbedingungen und den gesetzlichen Regelungen ab.

    Grundsätzlich gilt: Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 ist die Rufnummernmitnahme bei Vertragsende kostenlos. Allerdings können Gebühren anfallen, wenn die Mitnahme vor Vertragsende erfolgt.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihren Vertrag und die AGB der Telekom auf Klauseln zur Rufnummernmitnahme. Kontaktieren Sie im Zweifelsfall die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt für Telekommunikationsrecht.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der Sachverhalt betrifft die Erhebung von Gebühren für die Rufnummernmitnahme (Portierung) durch die Telekom. Grundsätzlich ist die Portierung einer Rufnummer zu einem anderen Anbieter ein gesetzlich verankerter Anspruch des Verbrauchers. Die Kostenregelung hierfür ist jedoch nicht einheitlich und hängt vom Vertragstyp und dem Zeitpunkt der Kündigung ab.

    ✅ Zustimmung: Es ist korrekt, dass ein Wechsel zu einem lokalen Anbieter oft Einsparpotenzial bietet. Die grundsätzliche Möglichkeit der Rufnummernmitnahme ist im Telekommunikationsgesetz (TKG) verankert.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage, dass die Telekom keine Gebühren erheben dürfe, ist zu pauschal. Seit der TKG-Novelle 2021 dürfen Anbieter für die Portierung selbst keine Gebühr mehr verlangen. Allerdings können Kosten anfallen, wenn die Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit erfolgt oder wenn der alte Vertrag noch nicht ordentlich gekündigt wurde. Die Rechnungsandrohung könnte sich auf eine Vertragsstrafe oder eine Bearbeitungsgebühr für eine vorzeitige Auflösung beziehen, nicht auf die Portierung an sich.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist der genaue Wortlaut der Rechnungsandrohung. Handelt es sich um eine "Portierungsgebühr" (seit 2021 unzulässig) oder um eine "Entschädigung für vorzeitige Vertragsauflösung" (zulässig, wenn vertraglich vereinbart)🔴 Der Verbraucher sollte prüfen, ob die Kündigung fristgerecht zum Vertragsende erfolgte. Zudem ist zu beachten, dass der neue Anbieter die Portierung in der Regel kostenfrei anbietet und die Kosten des alten Anbieters übernehmen kann.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie zunächst den genauen Grund der Gebühr in der Rechnungsandrohung. Handelt es sich um eine unzulässige Portierungsgebühr, legen Sie schriftlich Widerspruch ein und verweisen Sie auf das TKG. Liegt eine vorzeitige Vertragsauflösung vor, prüfen Sie die Vertragsklausel auf Angemessenheit. Kontaktieren Sie im Zweifel die Bundesnetzagentur oder eine Verbraucherzentrale zur rechtlichen Prüfung.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt betrifft eine Rechnungsandrohung durch einen Telekommunikationsanbieter im Zusammenhang mit der Rufnummernmitnahme – einem gesetzlich geregelten Verfahren beim Wechsel des Netzbetreibers.

    ✅ Zustimmung: Grundsätzlich darf ein Anbieter keine Gebühren für die Rufnummernmitnahme erheben, da dies gemäß § 47a Abs. 3 TKG (Telekommunikationsgesetz) ausdrücklich untersagt ist – unabhängig vom Wechsel zwischen Großanbietern wie der Telekom und lokalen TK-Anbietern.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass "lokale TK-Anbieter" grundsätzlich günstiger seien, ist nicht pauschal zutreffend; Preisvorteile hängen von konkreten Vertragsbedingungen, Leistungsumfang und Laufzeiten ab – nicht vom bloßen Anbietertyp.

    ➕ Ergänzung: Der Wechsel ist nur dann gebührenfrei, wenn die Rufnummer tatsächlich in das neue Netz übertragen wird (nicht bei Neuvergabe) und der alte Anbieter die Mitnahme fristgerecht bestätigt hat – Verzögerungen durch den Altanbieter können zu Kosten für den Kunden führen, wenn diese nicht rechtzeitig reklamiert werden.

    ➕ Ergänzung: Die Rechnungsandrohung ist rechtlich unzulässig, sofern sie sich ausschließlich auf die Mitnahme bezieht; der Kunde hat Anspruch auf schriftliche Aufklärung über die Rechtsgrundlage – fehlt diese, verstößt die Androhung gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).

    🔴 Gefahr: Eine unklare oder fehlerhafte Kommunikation durch den Anbieter kann zu unberechtigten Zahlungsaufforderungen führen, die bei Nichtbeachtung zu negativen Einträgen in Schufa- oder Bonitätsdatenbanken führen können – insbesondere bei automatisierten Mahnverfahren.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie vom Anbieter unverzüglich schriftlich die konkrete Rechtsgrundlage für die Gebührenforderung an, verweisen Sie auf § 47a Abs. 3 TKG und setzen Sie eine Frist von 14 Tagen zur Rücknahme der Androhung – bei Nichterfüllung wenden Sie sich an die Bundesnetzagentur oder einen Verbraucherzentrale-Rechtsberater.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Seit der TKG-Novelle 2021 ist die Erhebung von Portierungsgebühren durch den Altanbieter gesetzlich verboten (§ 47a Abs. 3 TKG).
    • Alle betonen die zentrale Bedeutung der fristgerechten Kündigung zum Vertragsende – vorzeitige Kündigung kann trotz Portierungsverbot zu anderen Kosten führen.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI nennt die Gebührenfreiheit „grundsätzlich“ bei Vertragsende, ohne konsequent zwischen Portierungsgebühr und Vertragsstrafe zu trennen – DeepSeek und Qwen differenzieren hier präziser.
    • Qwen betont stärker das UWG-Verstoß-Risiko bei fehlender Rechtsgrundlage in der Androhung; GoogleAI erwähnt dies nicht.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek fügt den Aspekt der Kostenübernahme durch den Neuanbieter hinzu – entscheidend für praktische Kostenfreiheit.
    • Qwen hebt das Schufa-Risiko bei automatisierten Mahnverfahren hervor – bisher nicht in den anderen Analysen genannt.
    • Qwen und DeepSeek weisen beide auf die Notwendigkeit der schriftlichen Aufklärung durch den Anbieter hin; GoogleAI bleibt hier unkonkret.

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen behauptet: „Gebühren für die Rufnummernmitnahme sind unabhängig vom Wechsel zwischen Großanbietern und lokalen Anbietern untersagt“ – DeepSeek relativiert das mit dem Hinweis, dass der Zahlungsanspruch des Altanbieters nicht an den Neuanbieter gebunden ist; beide Aussagen sind nicht widersprüchlich, aber Qwens Formulierung suggeriert eine absolute Unzulässigkeit auch bei komplexen Fallkonstellationen (z. B. technische Portierungsverzögerung durch Altanbieter), während DeepSeek und GoogleAI stärker auf Vertragskontext abstellen. Vorsichtsprinzip: Qwens striktere Lesart gilt als sicherer Standard.

    👉 Empfehlung: Orientieren Sie sich an der höchsten Sicherheitsstufe: Portierungsgebühren sind stets unzulässig. Jede kostenpflichtige Forderung muss sich auf eine klar benannte, vertraglich vereinbarte und gesetzeskonforme Leistung (z. B. vorzeitige Vertragsauflösung) beziehen – nicht auf die Portierung selbst.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Rufnummernmitnahme bei Vertragsende Stets gebührenfrei – Portierungsgebühren sind seit 2021 gesetzlich verboten (§ 47a Abs. 3 TKG); alle drei Modelle sind sich einig.
    Portierungsgebühr vs. Vertragsstrafe ⚠️ Eindeutige Trennung erforderlich: Eine „Portierungsgebühr“ ist unzulässig; eine vertraglich geregelte Ausgleichszahlung bei vorzeitiger Kündigung kann zulässig sein – Qwen und DeepSeek betonen dies stärker als GoogleAI.
    Rechtsgrundlage der Forderung Der Anbieter muss die Rechtsgrundlage schriftlich benennen – fehlt diese, verstößt die Androhung gegen das UWG (Qwen); DeepSeek und GoogleAI stimmen der Notwendigkeit der Transparenz zu.
    Risiko für Schufa-Eintrag ⚠️ Nur Qwen benennt explizit das Risiko automatisierter Mahnverfahren und negativer Bonitätsauswirkungen – DeepSeek und GoogleAI erwähnen dies nicht, aber das Risiko besteht faktisch.
    Kostenübernahme durch Neuanbieter DeepSeek ergänzt: Der neue Anbieter übernimmt meist die Portierungskosten – dies ist praxisrelevant, aber nicht gesetzlich verankert; GoogleAI und Qwen erwähnen dies nicht.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie unverzüglich schriftlich die konkrete Rechtsgrundlage der Rechnungsandrohung an, verweisen Sie auf § 47a Abs. 3 TKG, lehnen Sie Portierungsgebühren ausdrücklich ab und prüfen Sie, ob die Kündigung fristgerecht zum Vertragsende erfolgte – nur so ist eine risikofreie Mitnahme gewährleistet.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Unberechtigte Portierungsgebühr wird eingezogen Finanzieller Schaden, unnötige Rechtsstreitigkeiten, mögliche Schufa-Einträge bei automatisierter Mahnung
    🔴 Risiko Fehlende Dokumentation der Kündigung / Portierungsanfrage Kein Nachweis für fristgerechte Kündigung → Annahme einer vorzeitigen Vertragsauflösung durch Anbieter
    🔴 Risiko Verzögerung der Portierung durch Altanbieter ohne Reklamation Verlängerung des alten Vertrags, laufende Kosten, Verlust des Portierungsanspruchs bei Fristablauf
    🔴 Risiko Fehlende Prüfung der Vertragsstrafe-Klausel auf Angemessenheit Zahlung einer unverhältnismäßig hohen Ausgleichszahlung bei vorzeitiger Kündigung
    🔴 Risiko Keine schriftliche Rückfrage nach Rechtsgrundlage Rechtliche Handlungsunfähigkeit – Verfall von Widerspruchs- und Beschwerderechten (z. B. bei Bundesnetzagentur)
    ✅ Chance Gebührenfreie Rufnummernmitnahme bei ordnungsgemäßer Kündigung Vollständige Kosteneinsparung, nahtloser Wechsel, Erhalt der gewohnten Rufnummer
    ✅ Chance Nutzung der Kostenübernahme durch Neuanbieter Keine direkten Portierungskosten – oft inklusive Bonus oder Wechselprämie
    ✅ Chance Verbraucherzentrale oder Bundesnetzagentur als kostenlose Rechtsunterstützung Fachkundige, kostenfreie Beratung und gegebenenfalls Intervention zugunsten des Kunden
    ✅ Chance Schriftlicher Widerspruch mit Verweis auf TKG als Abschreckung Häufige Rücknahme der Androhung durch Anbieter ohne weitere Schritte – hohe Erfolgsquote
    ✅ Chance Neuanbieter übernimmt technische Koordination der Portierung Reduzierter organisatorischer Aufwand für Kunden – „Rundum-Sorglos“-Wechsel

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige schriftliche Rückfrage starten: Senden Sie innerhalb von 48 Stunden ein formloses, aber datiertes Schreiben an die Telekom mit der Bitte um schriftliche Benennung der Rechtsgrundlage für die Rechnungsandrohung – ausdrücklich unter Verweis auf § 47a Abs. 3 TKG.
    2. Kündigungsbestätigung prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Kündigung fristgerecht zum Vertragsende erfolgte – suchen Sie den Poststempel oder Eingangsbestätigung (E-Mail/Online-Portal) und vergleichen Sie mit dem Vertragsende-Datum.
    3. Widerspruch gegen Portierungsgebühr einlegen: Formulieren Sie in Ihrem Schreiben einen klaren, schriftlichen Widerspruch gegen jede Gebühr, die sich auf die Nummernmitnahme bezieht – nennen Sie dies ausdrücklich als „rechtswidrige Portierungsgebühr“.
    4. Neuanbieter aktiv einbinden: Informieren Sie Ihren neuen Anbieter über die Androhung und bitten Sie darum, die Portierung formal zu übernehmen – viele übernehmen hier auch die rechtliche Klärung mit dem Altanbieter.
    5. Verbraucherzentrale kontaktieren: Nutzen Sie das kostenlose Rechtsberatungsangebot Ihrer lokalen Verbraucherzentrale (online oder telefonisch) – geben Sie die Vorlage Ihres Schreibens zur Prüfung ab.
    6. Dokumentation zentralisieren: Legen Sie einen Ordner (digital oder physisch) mit Kündigung, Portierungsantrag, Schreiben an die Telekom, E-Mails und Telefonnotizen an – inkl. Datum, Uhrzeit und Gesprächspartner.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Rufnummernmitnahme
    Die Übertragung einer Telefonnummer von einem Telekommunikationsanbieter zu einem anderen. Dies ermöglicht es Kunden, ihre gewohnte Rufnummer auch bei einem Anbieterwechsel beizubehalten.
    Verwandte Begriffe: Portierung, Anbieterwechsel, Telekommunikationsgesetz.
    Telekommunikationsanbieter
    Ein Unternehmen, das Telekommunikationsdienstleistungen wie Telefonie, Internet und Mobilfunk anbietet. Beispiele sind die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica.
    Verwandte Begriffe: Provider, Netzbetreiber, ISP.
    AGB
    Allgemeine Geschäftsbedingungen. Dies sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die ein Unternehmen seinen Kunden bei Vertragsabschluss stellt. Sie regeln die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien.
    Verwandte Begriffe: Vertragsbedingungen, Kleingedrucktes, Nutzungsbedingungen.
    Verbraucherzentrale
    Eine unabhängige Organisation, die Verbraucher in rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen berät und unterstützt. Sie bietet Informationen, Beratung und Hilfe bei Problemen mit Unternehmen.
    Verwandte Begriffe: Verbraucherschutz, Konsumentenberatung, Interessenvertretung.
    Portierung
    Der technische Vorgang der Rufnummernmitnahme, bei dem die Rufnummer vom alten zum neuen Anbieter übertragen wird. Dies erfordert die Zusammenarbeit beider Anbieter.
    Verwandte Begriffe: Rufnummernübertragung, Migration, Umschaltung.
    Rechnungsandrohung
    Eine Mahnung, in der ein Unternehmen dem Kunden mitteilt, dass bei Nichtzahlung der Rechnung rechtliche Schritte eingeleitet werden. Dies dient als letzte Aufforderung zur Zahlung.
    Verwandte Begriffe: Mahnung, Zahlungsaufforderung, Inkasso.
    Vertragsende
    Der Zeitpunkt, an dem ein Vertrag regulär ausläuft. Nach Vertragsende können die Vertragsparteien den Vertrag verlängern oder beenden.
    Verwandte Begriffe: Laufzeitende, Kündigungstermin, Vertragsablauf.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Darf die Telekom Gebühren für die Rufnummernmitnahme verlangen?
      Seit 2021 ist die Rufnummernmitnahme bei Vertragsende kostenlos. Vorher können Gebühren anfallen, abhängig vom Vertrag.
    2. Was kann ich tun, wenn mir unberechtigte Gebühren berechnet werden?
      Legen Sie schriftlich Widerspruch gegen die Rechnung ein und fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Gebühren. Kontaktieren Sie die Verbraucherzentrale für Unterstützung.
    3. Welche Fristen gelten für die Rufnummernmitnahme?
      Die Rufnummernmitnahme muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Vertragsende erfolgen. Klären Sie die genauen Fristen mit Ihrem alten und neuen Anbieter.
    4. Kann ich die Rufnummer auch vor Vertragsende mitnehmen?
      Ja, das ist möglich, aber es können Gebühren anfallen. Außerdem müssen Sie möglicherweise eine Entschädigung für die vorzeitige Vertragsauflösung zahlen.
    5. Was passiert, wenn die Rufnummernmitnahme fehlschlägt?
      Kontaktieren Sie umgehend Ihren alten und neuen Anbieter, um das Problem zu klären. Dokumentieren Sie alle Kommunikationen und Fristen.
    6. Gibt es eine Möglichkeit, die Gebühren für die Rufnummernmitnahme zu umgehen?
      Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag eine Klausel zur kostenlosen Rufnummernmitnahme enthält. Verhandeln Sie gegebenenfalls mit Ihrem alten Anbieter.
    7. Welche Unterlagen benötige ich für die Rufnummernmitnahme?
      In der Regel benötigen Sie eine Einverständniserklärung, eine Kopie Ihres Personalausweises und die Vertragsdaten Ihres alten Anbieters.
    8. Wie lange dauert die Rufnummernmitnahme?
      Die Rufnummernmitnahme dauert in der Regel wenige Tage. Klären Sie den genauen Zeitpunkt mit Ihrem neuen Anbieter.

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  2. Regulierungsbehörde einschalten – Vorgehen bei illegalen Gebühren

    Da dies auch Nötigung sein kann
    einfach mal bei der Regulierungsbehörde anrufen oder Vierzeiler mit Kopie des schreibens hinfaxen. In der Regel kümmern die sich, wenn es illegal ist.
  3. 💰 Rufnummernmitnahme: T-Com Gebühren – Kosten und Infos (2004)

    Foto von Oliver Kettig

    kostet knapp 8 € => bezahlbar?!
    Quelle:

    "Rufnummern-Mitnahme im Festnetz (06.11.2004)
    Wie im Mobilfunk, kann im Festnetzbereich die Rufnummer zum neuen
    Anbieter mitgenommen werden, es ist hier wichtig das die Rufnummern
    beim derzeitigen Netzanbieter noch nicht gekündigt bzw. abgeschaltet
    ist, da sonst keine Rufnummernmitnahme mehr möglich ist. Die T-Com
    verlangt seit neusten für die Rufnummernmitnahme eine Gebühr von 7,89
    € für die erste Rufnummer (MSN) und 0,41 € für jede weitere MSN.
    Es können immer nur ganze Anschlüsse mit allen MSN zu einem anderen
    Anbieter übernommen werden. Es geht also nicht, dass man nur 2 MSN zu
    einem neuen Anbieter überträgt und die restlichen MSN z.B. bei der
    T-Com lässt.
    Zur Zeit ist es so das z.B. Arcor nur bei Geschäftskunden die Kosten
    für die Rufnummernmitnahme welche T-Com dem Kunden in Rechnung stellt
    in Form einer Gutschrift auf der 1. Rechnung wieder gutschreibt. Im
    Privatkundengeschäft ist das leider noch nicht der Fall. "
    Die Gebühr ist sicher ärgerlich. Über die 8 € (einmal!) würde ich mir allerdings auch nicht zu sehr aufregen.
    Grüße

  4. Kosten bei Anbieterwechsel – Unberechtigte Telekom-Rechnungen vermeiden

    Bezahlbar schon ...
    Herr Kettig.
    Erstmal Danke für die Antworten.
    Nur trau ich den Telekom ... mittlerweile alles zu. Und nicht berechtigt wären mir auch 8,71 € (3 Nummern) zu viel. Die einzige Leistung, die da regelmäßig und gut klappt, ist das Erstellen von Rechnungen ;-((.
    Deswegen geh ich ja.
  5. Call by Call – Günstigere Gesprächsgebühren trotz Anbieterwechsel

    Das ist woanders
    leider auch nicht anders. Außerdem wurde bei uns der schwarze Peter oft zwischen Arcor und Telekom hin und hergeschoben. Wenn man bei der Telekom call by call konsequent nutzt, zahlt man abgesehen von den Grundgebühren etwa 1/3 der Gesprächsgebühren. Bei anderen Anbietern geht das (call by call) teilweise nicht.
  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Rufnummernmitnahme: Gebühren von Telekom & Co. – Was ist erlaubt?

    💡 Kernaussagen: Bei einem Anbieterwechsel und der damit verbundenen Rufnummernmitnahme können Gebühren entstehen. Es ist wichtig zu prüfen, ob diese Gebühren rechtens sind. Die Regulierungsbehörde kann bei unrechtmäßigen Forderungen eingeschaltet werden. Call-by-Call kann eine Möglichkeit sein, Gesprächsgebühren zu senken, auch nach dem Wechsel.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Bevor die Rufnummer beim alten Anbieter gekündigt wird, sollte die Rufnummernmitnahme beantragt werden, wie im Beitrag 💰 Rufnummernmitnahme: T-Com Gebühren – Kosten und Infos (2004) beschrieben. Andernfalls ist die Mitnahme eventuell nicht mehr möglich.

    ✅ Empfehlung: Bei unberechtigten Rechnungsandrohungen empfiehlt es sich, die Regulierungsbehörde zu kontaktieren, wie im Beitrag Regulierungsbehörde einschalten – Vorgehen bei illegalen Gebühren erläutert. Dies kann helfen, die Angelegenheit schnell zu klären.

    💰 Zusatzinfo: Die Höhe der Gebühren für die Rufnummernmitnahme kann variieren. Es lohnt sich, die Angebote verschiedener TK Anbieter zu vergleichen, um Kosten zu sparen. Auch die Nutzung von Call-by-Call kann, wie im Beitrag Call by Call – Günstigere Gesprächsgebühren trotz Anbieterwechsel erwähnt, die Telefonrechnung reduzieren.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Rechnung der Telekom oder anderer Anbieter genau. Bei unklaren oder unberechtigten Gebühren sollten Sie Widerspruch einlegen und sich gegebenenfalls an die Verbraucherzentrale wenden. Beachten Sie auch die Hinweise im Beitrag Kosten bei Anbieterwechsel – Unberechtigte Telekom-Rechnungen vermeiden.

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