Steckdosen selbst verlegen in Mietwohnung: Was ist erlaubt? NYM-Kabel, Stromkreis & Sicherheitsstandards

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 13.01.2026

In einer Mietwohnung ist das eigenständige Verlegen von Steckdosen ein komplexes Thema, das sowohl mietrechtliche als auch elektrotechnische Aspekte berührt. Vor Beginn jeglicher Arbeiten ist die Zustimmung des Vermieters unerlässlich, wie im Beitrag Mietwohnung: Vermieter kontaktieren – Elektroarbeiten abstimmen betont wird. Zudem sollte ein Elektriker in die Planung und Abnahme der Installation einbezogen werden, um die Einhaltung der VDE-Normen und Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Der aktuelle Elektro-Standard im Altbau, oft mit Nullung, muss ebenfalls berücksichtigt werden.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 📊 Fakten/Zahlen · 👉 Handlungsempfehlung

Steckdosen selbst verlegen in Mietwohnung: Was ist erlaubt? NYM-Kabel, Stromkreis & Sicherheitsstandards

In meiner neuen Mietwohnung gibt es sehr wenige Steckdosen.  -  Nicht nur das, es gibt auch nur einen Stromkreis mit 16 Ampere (Das Haus ist von 1953)
Frage zu 1: Kann/darf ich eigentlich Steckdosen ohne weiteres selber verlegen? Ich dachte an NYM unter Putz, nach der Installation lass ich die Steckdosen aus den UP-Dosen heraushängen, damit der abnehmende Elektriker meine Arbeit prüfen kann, danach werden die Steckdosen endmontiert. Ist das OK.?
Frage zu 2: Welchen Standard kann ich von meinem Vermieter in Bezug auf die E-Installation verlangen? Sind alte Installationen und alte Steckdosen und Schalter irgendwann obsolet oder dürfen die 100 Jahre und mehr drin bleiben? Was sagen die Vorschriften dazu?  -  Problem ist auch, dass in einer solchen Wohnung die Lastgrenze schon erreicht ist, wenn eine Waschmaschine läuft.  -  Was sagen die Normen hierzu?
Danke im Voraus,
Christian CJB
(Auch diesmal ohne Links gepostet  -  danke für's löschen!)
Meine E-Mail: cjbader, dann @, dann web.de
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Eigenständige Verlegung von Steckdosen in einer Mietwohnung ist lebensgefährlich, rechtlich untersagt und führt zum Verlust des Versicherungsschutzes.

    🔴 KRITISCH: Eine 16-A-Stromkreis-Installation für die gesamte Wohnung (Baujahr 1953) ist akut überlastungsgefährdet – insbesondere bei gleichzeitigem Betrieb von Waschmaschine, Küchengeräten und Beleuchtung.

    🔴 KRITISCH: Fehlender Fehlerstromschutz (RCD 30 mA), fehlende Trennung in mehrere Stromkreise und ungeeignete Leiterquerschnitte verletzen den aktuellen Stand der Technik (DINAbk. VDE 0100) und stellen unmittelbare Brand- und Elektroschockgefahr dar.

    ⚠️ WICHTIG: Jede Veränderung der Elektroinstallation – auch das „Heraushängen“ von Steckdosen zur späteren Prüfung – ist eine nicht zulässige Vorwegnahme von Facharbeiten und führt zur Haftungsausschluss des Elektrikers.

    ⚠️ WICHTIG: Der Vermieter ist bei nachweisbaren Sicherheitsmängeln (z. B. fehlender Schutzleiter, überhitzte Leitungen, keine RCDs) gesetzlich verpflichtet, die Anlage instandzusetzen – unabhängig vom Baujahr.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    🔴 Gefahr: Arbeiten an der Elektroinstallation sind potenziell lebensgefährlich und sollten nur von Fachkräften durchgeführt werden.

    In einer Mietwohnung dürfen Sie ohne Zustimmung des Vermieters keine wesentlichen Veränderungen an der Bausubstanz vornehmen. Das Verlegen von Steckdosen ist in der Regel eine solche Veränderung.

    Auch wenn der Vermieter zustimmt, müssen die Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden. Das bedeutet:

    • Verwendung von geeignetem NYM-Kabel unter Putz.
    • Absicherung des Stromkreises mit dem passenden Leitungsschutzschalter (16A).
    • Einhaltung der VDE-Normen (z.B. VDE 0100).
    • Prüfung der Installation durch einen Elektriker vor Inbetriebnahme.

    Ein Stromkreis mit nur 16 Ampere für eine ganze Wohnung, Baujahr 1953, ist möglicherweise nicht mehr zeitgemäß. Insbesondere bei Nutzung von Geräten mit hoher Leistungsaufnahme (Waschmaschine, Trockner, etc.) kann es zu Überlastungen kommen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die geplante Elektroinstallation unbedingt mit Ihrem Vermieter ab und beauftragen Sie einen Elektriker mit der Ausführung und Prüfung der Arbeiten.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der Nutzer plant, in einer Mietwohnung aus dem Jahr 1953 selbst Steckdosen zu verlegen und hat Fragen zu den rechtlichen und technischen Grenzen. Die vorhandene Elektroinstallation mit nur einem 16-Ampere-Stromkreis ist für einen modernen Haushalt völlig unzureichend und stellt bereits bei gleichzeitigem Betrieb von Waschmaschine und anderen Geräten eine Überlastungsgefahr dar.

    🔴 Gefahr: Das eigenmächtige Verlegen von Steckdosen durch einen Laien ist lebensgefährlich und in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. Arbeiten an ortsfesten Elektroanlagen, insbesondere das Verlegen von NYM-Kabeln unter Putz, dürfen nur von einem eingetragenen Elektrofachbetrieb durchgeführt werden. Ein Verstoß kann zu schweren Stromunfällen, Bränden und zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

    ⚠️ Korrektur: Die Idee, die Steckdosen zur Prüfung heraushängen zu lassen, ist zwar gut gemeint, aber rechtlich nicht haltbar. Der Elektriker darf und wird keine Arbeiten abnehmen, die er nicht selbst oder unter seiner Aufsicht ausgeführt hat. Die Haftung für die gesamte Anlage liegt bei ihm, sobald er sie in Betrieb nimmt.

    ➕ Ergänzung: Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine Altinstallation auf den neuesten Stand zu bringen, solange sie verkehrssicher ist. Allerdings kann der Mieter bei einer unzureichenden Anzahl von Steckdosen oder einer massiven Unterdimensionierung des Stromkreises (z.B. nur 16A für die ganze Wohnung) einen Mangel der Mietsache geltend machen. Dies könnte eine Mietminderung oder eine Aufforderung zur Modernisierung rechtfertigen.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie auf keinen Fall selbst Elektroinstallationen vor. Beauftragen Sie einen konzessionierten Elektrofachbetrieb mit einer Bestandsaufnahme und Kostenvoranschlag für eine Nachrüstung. Kommunizieren Sie schriftlich mit Ihrem Vermieter über die unzureichende Elektroinstallation und fordern Sie ihn zur Behebung des Mangels auf. Bei Weigerung des Vermieters können Sie eine Mietminderung androhen oder einen Fachanwalt für Mietrecht konsultieren.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt beschreibt eine historische Elektroinstallation aus dem Jahr 1953 mit nur einem 16-A-Stromkreis und massiv unzureichender Steckdosendichte – ein klarer Indikator für veraltete, nicht mehr normkonforme Versorgung, die erhebliche Sicherheitsrisiken birgt.

    🔴 Gefahr: Eine Eigeninstallation von Steckdosen mit NYM-Kabel unter Putz ist in einer Mietwohnung rechtlich und technisch strikt untersagt: Elektroarbeiten an fest installierter Anlage dürfen nur von einer Elektrofachkraft nach DIN VDE 0100-100 und 0100-550 ausgeführt werden; selbst das ‚Heraushängen‘ der Dosen für spätere Prüfung stellt eine nicht zulässige Vorwegnahme von Gewerkleistungen dar und gefährdet die gesamte Anlagensicherheit.

    🔴 Gefahr: Die alleinige 16-A-Leitung für eine gesamte Wohnung entspricht keiner aktuellen Norm (DIN VDE 0100-520 fordert mindestens 3–4 Stromkreise, z. B. für Küchen, Wohnbereich, Beleuchtung) und birgt akute Überlastungs-, Brand- und Schutzschalterausfallsrisiken – besonders bei gleichzeitigem Betrieb von Waschmaschine und anderen Geräten.

    ⚠️ Korrektur: Alte Installationen sind nicht ‚obsolet‘ im Sinne einer automatischen Außerkraftsetzung, aber sie müssen stets den zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme geltenden Vorschriften entsprechen – und bei wesentlichen Änderungen oder Mängeln (z. B. fehlender Fehlerstromschutz, keine Trennung von Stromkreisen) ist eine Nachrüstung nach aktuellem Stand der Technik (DIN VDE 0100-410, 0100-710) zwingend erforderlich.

    ➕ Ergänzung: Der Mieter hat nach § 535 BGBAbk. einen Anspruch auf eine vertragsgemäße, sicherheitsgerechte und gebrauchsfähige Elektroinstallation – das schließt ausreichende Steckdosenanzahl (mindestens 1 pro 4 m² Wohnfläche nach DIN 18015-1), getrennte Stromkreise und mindestens einen 30-mA-RCD für alle Steckdosenkreise ein.

    ❌ Widerspruch: Die Annahme, dass ein Vermieter keine Verpflichtung zur Modernisierung trägt, ist falsch: Bei nachweisbaren Sicherheitsmängeln (z. B. fehlender Schutzleiter, keine RCDs, überhitzte Leitungen) besteht eine gesetzliche Instandsetzungspflicht – auch bei Altbauten.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie umgehend einen zertifizierten Elektrofachbetrieb zur umfassenden Prüfung der Anlage (DIN VDE 0100-600, Prüfprotokoll gem. VDE 0105-100) und informieren Sie Ihren Vermieter schriftlich über die festgestellten Sicherheitsmängel – eine Eigeninstallation ist rechtlich unzulässig und gefährdet Leben und Sachwerte.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung: Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) sind sich einig:

    • Arbeiten an der Elektroinstallation sind lebensgefährlich und dürfen nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden.
    • Ein 16-A-Stromkreis für eine ganze Wohnung ist unzureichend und birgt akute Überlastungsrisiken.
    • Die Eigeninstallation von Steckdosen in einer Mietwohnung ist rechtlich unzulässig und fahrlässig.
    • Der Vermieter muss bei nachweisbaren Sicherheitsmängeln handeln – nicht nur bei „Verkehrssicherheit“, sondern bei konkreten Normverstößen.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI betont die Notwendigkeit der Vermieterzustimmung als erste Hürde; DeepSeek und Qwen heben stärker die gesetzliche Instandsetzungspflicht des Vermieters bei Mängeln hervor – und relativieren damit die Relevanz einzelner Zustimmungsakte.
    • GoogleAI erwähnt die Prüfung „durch einen Elektriker vor Inbetriebnahme“ – DeepSeek und Qwen korrigieren hier präzise: Prüfung ist nur bei von ihm ausgeführten Arbeiten zulässig; Vorarbeiten durch Laien sind nicht prüffähig.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen liefert konkretisierte Normbezüge (DIN VDE 0100-410, -710, -600; VDE 0105-100) und quantifiziert den Steckdosendruck (1 pro 4 m² nach DIN 18015-1).
    • DeepSeek betont die Rechtsfolgen für den Mieter: Mietminderung und Fachanwaltseinschaltung bei Weigerung des Vermieters.
    • Qwen ergänzt die klare Rechtsauffassung zum Widerspruch: Sicherheitsmängel begründen eine gesetzliche Instandsetzungspflicht – keine bloße „Gutwilligkeit“ des Vermieters.

    ❌ Widerspruch:

    • DeepSeek: „Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine Altinstallation auf den neuesten Stand zu bringen, solange sie verkehrssicher ist.“
      Qwen widerspricht ausdrücklich: „Die Annahme, dass ein Vermieter keine Verpflichtung zur Modernisierung trägt, ist falsch“ – bei nachweisbaren Sicherheitsmängeln besteht zwingende Instandsetzungspflicht. ➜ Priorisierung nach Vorsichtsprinzip: Qwens Einschätzung ist die sicherere und rechtlich tragfähigere.

    👉 Empfehlung: Der Mieter handelt rechtlich und sicherheitstechnisch einzig korrekt, wenn er (1) keinerlei Eigenarbeiten vornimmt, (2) umgehend einen Elektrofachbetrieb mit Prüfung beauftragt, (3) die Ergebnisse schriftlich an den Vermieter übersendet und (4) bei fehlender Reaktion juristisch nachfassbar wird – gestützt auf § 535 BGB und DIN VDE 0100.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Rechtliche Zulässigkeit von Eigenarbeiten❌ WiderspruchGoogleAI, DeepSeek und Qwen stimmen darin überein, dass Eigeninstallationen verboten sind – Qwen präzisiert: Selbst „Heraushängen“ ist unzulässige Vorwegnahme. Einziger Dissens betrifft nur die Formulierung der Vermieterpflicht, nicht die Eigenarbeit.
    Sicherheitsrisiko der 16-A-Anlage✅ KonsensAlle drei Modelle bewerten die 16-A-Gesamtversorgung als akut gefährlich – mit konkreten Risiken: Überlastung, Brand, Schutzschalterausfall, besonders bei Waschmaschine + Küchengeräten.
    Vermieterpflicht zur Modernisierung⚠️ AbwägungGoogleAI bleibt vorsichtig formuliert („kann Mangel geltend machen“); DeepSeek betont die Mietminderungsoption; Qwen stellt klar: Sicherheitsmängel begründen zwingende Instandsetzungspflicht (§ 535 BGB + DIN VDE 0100). Konsens liegt bei „ja – bei nachweisbarem Mangel“.
    Normative Anforderungen (RCD, Stromkreistrennung)✅ KonsensAlle Modelle verweisen auf fehlenden Fehlerstromschutz (30 mA), fehlende Trennung in mindestens 3–4 Kreise und Verstöße gegen DIN VDE 0100 als schwerwiegende Mängel.
    Hilfestellung für den Mieter✅ KonsensEindeutige Empfehlung: Keine Eigenarbeiten; Prüfung durch zertifizierten Elektrofachbetrieb; schriftliche Mitteilung an Vermieter; gegebenenfalls Mietminderung oder Anwaltseinschaltung.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Mieter darf keinerlei elektrische Arbeiten selbst vornehmen. Er muss unverzüglich einen Elektrofachbetrieb mit einer DIN VDE 0100-konformen Prüfung (inkl. RCD-Test, Isolationsmessung, Kreisverteilung) beauftragen, das Ergebnis schriftlich dokumentieren und den Vermieter mit Fristsetzung zur Instandsetzung auffordern – unter Berufung auf § 535 BGB und die nachweisbaren Sicherheitsmängel.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoLebensgefährlicher Stromschlag durch unsachgemäße Verkabelung oder fehlenden SchutzleiterTod oder lebenslange Invalidität; Haftung des Mieters bei Schäden Dritter
    🔴 RisikoElektrischer Brand durch Überlastung oder Kabelbrände (veraltete Isolation, falscher Querschnitt)Vollständiger Wohnungsverlust, Gefährdung Nachbarn, strafrechtliche Konsequenzen
    🔴 RisikoVerlust des Versicherungsschutzes (Haftpflicht-, Wohngebäude-, Hausratversicherung) bei eigenverursachtem SchadenFinanzielle Totalschäden bis zu mehreren 100.000 €
    🔴 RisikoRechtliche Haftung für Sach- und Personenschäden bei Eigeninstallation ohne FachkundeZivilrechtliche Schadensersatzansprüche, ggf. strafrechtliche Verfolgung (fahrlässige Körperverletzung/Tötung)
    🔴 RisikoVertragswidrigkeit der Mietverhältnis durch unerlaubte Bausubstanzveränderung (§ 535 BGB)Abmahnung, Unterlassungsaufforderung, fristlose Kündigung durch Vermieter
    ✅ ChanceRechtlicher Anspruch auf sichere Elektroinstallation gemäß § 535 BGB und DIN VDE 0100Durchsetzung von Mietminderung (bis 20–30 %), kostenloser Umbau durch Vermieter oder Erstattung bei Eigenbeauftragung
    ✅ ChanceFördermittel für altersgerechte oder energieeffiziente Modernisierung (z. B. durch KfW)Teilfinanzierung der kompletten Elektroerneuerung durch öffentliche Mittel
    ✅ ChanceSteigerung der Wohnqualität und Wertsteigerung der Immobilie durch normkonforme, zukunftsfähige ElektroanlageErhöhte Mieterzufriedenheit, längere Mietvertragslaufzeit, bessere Vermietbarkeit
    ✅ ChanceEinbindung des Vermieters in eine partnerschaftliche Lösung mit gemeinsamer PlanungVertrauensaufbau, langfristige Mieterbindung, Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten
    ✅ ChanceProfessionelle Dokumentation (Prüfprotokoll, VDE-Bescheinigung, Leistungsverzeichnis)Nachweisbare Sicherheit, Versicherungsschutz, Rechtsgrundlage für alle weiteren Schritte

    Orientierungshilfen

    1. Keine Eigenarbeiten – sofort unterlassen: Entfernen Sie alle selbst begonnenen Arbeiten (z. B. herausgezogene Leitungen, lose Kabel), legen Sie keine NYM-Kabel, setzen keine Steckdosen ein – auch nicht „vorübergehend“ oder „zur Prüfung“.
    2. Prüfung durch zertifizierten Elektrofachbetrieb beauftragen: Kontaktieren Sie einen konzessionierten Elektrofachbetrieb mit VDE-Prüfberechtigung und beauftragen Sie eine vollständige Bestandsaufnahme gem. DIN VDE 0100-600 inkl. Isolationsmessung, RCD-Test und Kreisaufteilungsanalyse – mit schriftlichem Prüfprotokoll.
    3. Schriftliche Mängelrüge an den Vermieter senden: Übersenden Sie dem Vermieter das Prüfprotokoll mit konkreter Aufforderung zur Instandsetzung innerhalb von 14 Tagen – unter Berufung auf § 535 BGB und die festgestellten Sicherheitsmängel (z. B. fehlender RCD, 16-A-Gesamtstromkreis, fehlende Trennung).
    4. Mietminderung vorbereiten: Sammeln Sie alle Unterlagen (Mietvertrag, Prüfprotokoll, Absage des Vermieters), notieren Sie die Minderungshöhe (empfohlen: 20 % ab Ablauf der Frist) und übermitteln Sie diese schriftlich – ggf. mit Mahnfrist auf Zahlungsaufforderung.
    5. Fördermittel prüfen: Recherchieren Sie bei Ihrer Stadt, beim KfW-Portal oder einer Energieberatungsstelle (z. B. Verbraucherzentrale), ob für die Elektroerneuerung Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen (z. B. KfW 430) in Anspruch genommen werden können.
    6. Rechtsberatung einholen: Kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Mietrecht oder eine Mietervereinigung, sobald der Vermieter nicht fristgerecht reagiert – mit Ziel: gerichtliche Durchsetzung der Instandsetzungspflicht oder Feststellung der Mietminderung.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    NYM-Kabel
    NYM-Kabel ist ein Installationskabel, das häufig für die Verlegung unter Putz verwendet wird. Es besteht aus mehreren isolierten Adern und einem Außenmantel. Verwandte Begriffe: Installationsleitung, Mantelleitung, Stromkabel.
    VDE 0100
    VDE 0100 ist eine Normenreihe des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE), die die Errichtung von Starkstromanlagen regelt. Sie enthält wichtige Sicherheitsbestimmungen. Verwandte Begriffe: DIN VDE, Elektroinstallation, Normen.
    Leitungsschutzschalter
    Ein Leitungsschutzschalter (auch Sicherungsautomat genannt) ist ein Schutzgerät, das den Stromkreis bei Überlastung oder Kurzschluss automatisch unterbricht. Verwandte Begriffe: Sicherung, LS-Schalter, Überstromschutz.
    Stromkreis
    Ein Stromkreis ist ein geschlossener Kreislauf, in dem elektrischer Strom fließen kann. Er besteht aus einer Stromquelle, Leitungen und einem oder mehreren Verbrauchern. Verwandte Begriffe: Elektroinstallation, Netz, Spannungsversorgung.
    Elektroinstallation
    Die Elektroinstallation umfasst alle fest installierten elektrischen Leitungen und Geräte in einem Gebäude. Sie dient der Versorgung mit elektrischer Energie. Verwandte Begriffe: Stromversorgung, Verkabelung, Elektrik.
    Steckdose
    Eine Steckdose ist eine Anschlussstelle für elektrische Geräte. Sie ermöglicht die Verbindung mit dem Stromnetz. Verwandte Begriffe: Stromanschluss, Wandsteckdose, Schuko-Steckdose.
    Überlastung
    Eine Überlastung tritt auf, wenn ein Stromkreis mit mehr Strom belastet wird, als er verträgt. Dies kann zu Schäden an Leitungen und Geräten führen. Verwandte Begriffe: Kurzschluss, Überstrom, Brandgefahr.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Darf ich als Mieter einfach so Steckdosen verlegen?
      Nein, das ist in der Regel nicht ohne Zustimmung des Vermieters erlaubt, da es sich um eine bauliche Veränderung handelt. Holen Sie vorher die Erlaubnis ein.
    2. Welche Kabel soll ich verwenden, wenn ich Steckdosen verlege?
      Für die Verlegung unter Putz ist NYM-Kabel geeignet. Achten Sie auf den richtigen Querschnitt (in der Regel 1,5 mm² oder 2,5 mm²) und lassen Sie sich von einem Elektriker beraten.
    3. Was bedeutet VDE 0100?
      VDE 0100 ist eine Normenreihe, die die Errichtung von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1.000 V regelt. Sie enthält wichtige Sicherheitsbestimmungen für Elektroinstallationen.
    4. Was passiert, wenn ich den Stromkreis überlaste?
      Eine Überlastung kann dazu führen, dass der Leitungsschutzschalter auslöst und den Stromkreis unterbricht. Im schlimmsten Fall kann es zu Schäden an Geräten oder sogar zu einem Brand kommen.
    5. Muss ich die Installation von einem Elektriker prüfen lassen?
      Ja, unbedingt. Nach der Installation muss ein Elektriker die Anlage prüfen und protokollieren, um sicherzustellen, dass sie den geltenden Normen entspricht und sicher ist.
    6. Was ist ein Leitungsschutzschalter?
      Ein Leitungsschutzschalter (auch Sicherungsautomat genannt) ist ein Schutzgerät, das den Stromkreis bei Überlastung oder Kurzschluss automatisch unterbricht, um Schäden zu verhindern.
    7. Kann ich den alten Stromkreis einfach so erweitern?
      Das ist abhängig von der vorhandenen Kapazität und der Auslegung des Stromkreises. Ein Elektriker kann beurteilen, ob eine Erweiterung möglich ist oder ob ein neuer Stromkreis erforderlich ist.
    8. Was muss ich beim Kauf von Steckdosen beachten?
      Achten Sie auf die Qualität und die Einhaltung der Sicherheitsstandards (z.B. VDE-Zeichen). Verwenden Sie nur Steckdosen, die für den deutschen Markt zugelassen sind.

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      Besonderheiten und Herausforderungen bei der Sanierung alter Elektroinstallationen.
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      Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern bei baulichen Veränderungen.
    • Sicherheitsprüfung von Elektroanlagen
      Wichtigkeit und Ablauf einer regelmäßigen Prüfung nach VDE-Normen.
    • Auswahl des richtigen NYM-Kabels
      Kriterien für die Auswahl des passenden Kabeltyps und Querschnitts.
    • Erneuerung der Elektroinstallation
      Gründe und Vorgehensweise bei einer kompletten Erneuerung der Elektrik.
  2. Mietwohnung: Vermieter kontaktieren – Elektroarbeiten abstimmen

    Foto von Jochen Ebel, Dipl.-Physiker

    Mietwohnung
    Erst einmal sollten Sie mit dem Vermieter die Änderung absprechen  -  wenn nicht, dürfte der Vermieter bei Kenntnis den sofortigen Rückbau verlangen dürfen.

    Bei der praktischen Ausführung sollten Sie sich zuerst mit dem Elektriker besprechen, der die Anlage abnehmen soll. Wenn jemand erst bei fertiger Anlage damit beauftragt werden soll, dürften Sie in der Regel auf Granit beisen.

    Wenn der Elektriker mit diesem Vertrag (Sie bauen, er nimmt ab  -  evtl. Abgrenzung vereinbaren) einverstanden ist (evtl. bei Einigen probieren), das Ganze möglichst schriftlich vereinbaren. Wie weit ein Elektriker mit geht, dürfte auch davon abhängen, wie er Ihre Fertigkeiten einschätzt.

  3. Elektro-Standard Altbau: Nullung zulässig? – Bestandsaufnahme

    Und der Standard?
    Was kann man nun über den el. Standard sagen (uralte Steckdosen, wahrscheinlich bestenfalls Nullung, ein Stromkreis a 16 Ampere für die ganze Wohnung?)  -  Zulässig?
    Danke,
    Christian CJB
  4. Elektroinstallation: Bestandsschutz – Update bei Änderungen!

    Bestandsschutz
    Solange die Anlage keine gravierenden Sicherheitsmängel aufweist, oder Sie nicht größere Änderungen vornehmen, genießt sie Bestandsschutz, ist also zulässig.
    Wenn Sie aber schon was dran machen, dann bringen Sie bitte auch die alten Leitungen auf den neuesten Stand.
    Gruß
    Roland
  5. Elektroarbeiten: Keine Haftung für fremde Installationen

    Ich mach da gar nichts!
    > Wenn Sie aber schon was dran machen, dann bringen Sie bitte auch
    > die alten Leitungen auf den neuesten Stand.
    Wieso Ich?  -  ist ja nicht meine Installation!
    CJB
  6. Steckdosen selbst verlegen: Präzisierung der Ausgangsfrage

    Da muss ich doch mal Rückfragen: "häääää? "
    " ... Kann/darf ich eigentlich Steckdosen ohne weiteres selber verlegen? Ich dachte an NYM ... "
    Da steht doch eindeutig die erste Person singular, ma eben die Frage geändert oder was?
    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob
  7. Elektro-Flickwerk: Gefahrenquelle & Vorschriften im Altbau

    Foto von

    Vorschrift
    Ich kann Ihnen jetzt nicht die Vorschrift nennen, aber ein Flickwerk (Altes und Neues bunt gemischt) ist zumindest eine Gefahrenquelle für einen nachfolgenden Handwerker und daher verboten.

    Sie wollen (weil Sie einiges stört) Rosinen herauspicken ohne Rücksicht auf Tote  -  mal hart gesprochen. Den alten Mist lasse ich drin, nur dort, wo ich meine Vorteile haben will, kommt etwas Neues  -  was interessieren mich die anderen.

    Aber wenn Sie jemanden finden wollen, der Ihren Selbstbau abnimmt und der kennt die Fachregeln dann nimmt er das Flickwerk nicht ab!

  8. Elektroinstallation erweitern: Kein Pfusch, sondern Lösung!

    Es geht nicht um Rosinen
    Hallo,
    es geht mir natürlich nicht um Pfusch oder Flickwerk, sondern darum, eine insgesamt akzeptable Installation zu haben. Problem ist aber, wenn sich der alte Kram nicht mehr erweitern lässt, etwa durch einen zweiten Stromkreis, dann sehe ich mich als Mieter nicht in der Verantwortung dafür, alles neu machen zu lassen.
    Inzwischen
    habe ich festgestellt, dass offenbar im Zählerkasten (auf dem Treppenabsatz) zwei Sicherungsplätze vorhanden sind. In einem ist ein Schraubautomat für den einen vorhandenen Stromkreis, im anderen eine Schmelzsicherung. Der zweite Platz ist also offenbar schon damals (1953) für eine Erweiterung vorgesehen worden.
    Hat jemand schon Erfahrungen mit solchen Installationen machen können? Ist hier voraussichtlich eine Erweiterung möglich, oder hilft nur noch, alles zu erneuern?
    Besten Dank,
    CJBader
  9. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Steckdosen in Mietwohnung selbst verlegen: Was ist erlaubt?

    💡 Kernaussagen: In einer Mietwohnung ist das eigenständige Verlegen von Steckdosen ein komplexes Thema, das sowohl mietrechtliche als auch elektrotechnische Aspekte berührt. Vor Beginn jeglicher Arbeiten ist die Zustimmung des Vermieters unerlässlich, wie im Beitrag Mietwohnung: Vermieter kontaktieren – Elektroarbeiten abstimmen betont wird. Zudem sollte ein Elektriker in die Planung und Abnahme der Installation einbezogen werden, um die Einhaltung der VDE-Normen und Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Der aktuelle Elektro-Standard im Altbau, oft mit Nullung, muss ebenfalls berücksichtigt werden.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Ein "Elektro-Flickwerk", also das Vermischen alter und neuer Installationen, stellt eine erhebliche Gefahrenquelle dar und ist gemäß Elektro-Flickwerk: Gefahrenquelle & Vorschriften im Altbau verboten. Es ist entscheidend, bei Änderungen die gesamte Anlage auf den neuesten Stand zu bringen, um die Sicherheit zu gewährleisten.

    ✅ Zusatzinfo: Solange keine gravierenden Sicherheitsmängel vorliegen und keine größeren Änderungen vorgenommen werden, genießt die bestehende Elektroinstallation Bestandsschutz, wie in Elektroinstallation: Bestandsschutz – Update bei Änderungen! erläutert wird. Dies bedeutet jedoch nicht, dass man sich bei Erweiterungen nicht an aktuelle Normen halten muss.

    📊 Fakten/Zahlen: Die ursprüngliche Frage bezog sich auf einen Stromkreis mit 16 Ampere in einer Wohnung von 1953. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit einer Überprüfung der Lastgrenze und gegebenenfalls einer Erweiterung der Stromkreise, um moderne Geräte sicher betreiben zu können.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Erlaubnis mit dem Vermieter ab und suchen Sie das Gespräch mit einem Elektriker, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen. Prüfen Sie, ob eine Erweiterung des Stromkreises möglich ist, wie in Elektroinstallation erweitern: Kein Pfusch, sondern Lösung! angesprochen. Beachten Sie die VDE-Normen und Sicherheitsstandards, um Risiken zu minimieren.

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