Baumangel: Innenwände nicht rechtwinklig. Höhe der Kompensationsleistung?
BAU-Forum: Innenwände

Baumangel: Innenwände nicht rechtwinklig. Höhe der Kompensationsleistung?

Hallo zusammen,

Wir sind Ende letzten Jahres in unsere Eigentumswohnung in einen Neubau gezogen. Natürlich läuft so etwas nie ganz reibungslos. Neben anderen diversen Mängel, beschäftigt uns gerade ein von der Baufirma bereits bestätigter Mangel. Dabei handelt es sich um 3 Wände (mind. 1 davon tragend) die nicht rechtwinklig stehen. Dies ist mit bloßem Auge zu erkennen und wie gesagt von der Baufirma auch als Mangel anerkannt. Nun geht es um die Höhe der Kompensationsleistung. Sprich, die Baufirma möchte wissen, wie hoch unsere Forderung ist. Da wir nicht vom Fach sind, fällt uns eine Schätzung ziemlich schwer und wir wollten jetzt auch nicht direkt einen Sachverständigen beauftragen. Vielleicht findet sich ja hier im Forum jemanden, der eine grobe Einordnung geben kann?

Vielen Dank schon einmal.

  • Name:
  • Marc Sauer
  1. Winkelabweichung nach DIN 18202 Tabelle 2 überschritten?

    Woran sehen Sie die Winkelabweichung? Am schräg verlaufenden Muster des Bodenbelages? Wie viel Winkelabweichung ist es denn tatsächlich?
  2. Die Winkelabweichung ist mit bloßem Auge ...

    Die Winkelabweichung ist mit bloßem Auge zu sehen. Bei der ersten Wand ist auf einer Länge von 1,6 m 4,3 cm Versatz (siehe Foto).

    Bei der der zweiten Wand kann man dies am Muster des Bodenbelags deutlich sehen. Die Parkettleistenbreite verkleinert sich über eine Länge von 4,20 m von ursprünglichen 7 cm auf 3,5 cm.

    Wie bereits geschrieben, wurde der Mangel von der Baufirma auch bestätigt.

    Gibt es da Pauschalen, die pro Wand angesetzt werden? Andere Miteigentümer haben ähnliche Probleme. Deren Forderung belief sich bei 900 € pro Wand.

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Die Winkelabweichung ist mit bloßem Auge ..." auf die Frage "Baumangel: Innenwände nicht rechtwinklig. Höhe der Kompensationsleistung?" im BAU-Forum "Innenwände"
    • BAU.DE / BAU-Forum: 2. Bild zu Antwort "Die Winkelabweichung ist mit bloßem Auge ..." auf die Frage "Baumangel: Innenwände nicht rechtwinklig. Höhe der Kompensationsleistung?" im BAU-Forum "Innenwände"
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    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  3. Einschränkung

    Foto von Thorsten Bulka

    Ahoj wohl keine Einschränkung in der Nutzung!

    Sie schreiben nicht, um was für ein Material es sich im Wandaufbau handelt ...

    Wenn die 900 € schon ein paar mal durchgegangen sind, ... würde ich die an ihrer Stelle nehmen ;-)

    • Name:
    • TB
  4. Wissen um Mangel

    Mit dem Wissen um einen Mangel haben Sie bei einem Verkauf in X-Jahren verloren und müssen massive Mindererlöse hinnehmen. Bleibt nur eine Mängelbeseitigung in Form einer keilförmigen Aufdopplung der betroffenen Wände. Eine Kompensationszahlung ohne Mängelbeseitigung kommt Sie teuer zu stehen. Verlangen Sie die erstmalige Herstellung einer DINAbk.-gerechten Bauausführung. Lassen Sie den Mangel nicht verjähren und prüfen Sie auch die Flächenberechnung der Wohnung.
  5. Mal wieder ein echter Kirschner ...

    Mal wieder ein echter Kirschner die Welt wird zusammenbrechen, weil eine Wand 3, und cm außer Kurs ist ... :-)

    Berücksichtigt man mal zulässige Toleranzen, dann bleibt zum Schluss eine Daumenbreite übrig. Nun, dafür 900 €, das ist nicht gerade wenig. Es hängt aber auch davon ab, ob der Preis der Wohnung im "Luxussegment" anzusiedeln ist. Na ja, und bei 3 Wänden dann 2.700 € ...

    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann sind die weiteren Arbeiten (Parkett usw.) von der Baufirma erledigt worden?

  6. gehe vom schlimmsten Fall aus ...

    gehe vom schlimmsten Fall aus um das Optimale herauszuholen.

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