für statisch tragende Stahlkonstruktionen als Verstärkungen in einem Dachwerk wird bauaufsichtlich ein Feuerwiderstand F30 gefordert.
Die Stahlkonstruktionen (Stützen, Träger, Aussteifungsrahmen) werden sich nach dem Ende der weiteren Ausbauarbeiten allesamt innerhalb von Trockenbauwänden befinden.
Diese werden laut Vorschrift als F30- Wandkonstruktion ausgebildet, d.h. beidseitig 2xGKB 12,5 mm und Dämmung (BSK A) mit Schmelzpunkt >1000 °C.
Besitzt damit die Stahlstütze/-Träger ebenfalls einen F30-Feuerwiderstand oder muss noch eine zusätzliche seitliche Beplankung (z.B. einlagig GKF 12,5 mm) eingebaut werden?
Vielen Dank
M. Hein