Bau Geräteschuppen Honorar Architekten
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Bau Geräteschuppen Honorar Architekten

Guten Morgen zusammen, ich plane einen 6x3 Meter Geräteschuppen hinter meiner Garage und benötige dafür einen Bauantrag. Laut Landkreis Osnabrück benötige ich einen vereinfachten Bauantrag nach § 63 der NBauO. Mein Bauingenieur. hat den Bauantrag inzwischen fertig und möchte nun eine stolze Summe von 1400 € netto. Ich kenne mich leider nicht aus und suche den Weg deshalb hier im Forum.

Ist der Preis denn gerechtfertigt? Er war einmal vor Ort am Haus, hat eine Baubeschreibung erstellt, einen Schnitt A-A (und eine Ansicht) erstellt, den Schuppen im Lageplan eingezeichnet und den Bauantrag erstellt. Das Kostenverhältnis zu einem Geräteschuppen ist ja mehr als hoch ...

Liebe Grüße,

  • Name:
  • Sven Lubi
  1. Herstellungssumme und HOAI

    Das Honorar errechnet sich nach der Herstellungssumme und HOAIAbk.. Die Leistungen sind Zeichnungen, Beschreibungen, Kostenberechnung, Statik und Bauantrag, eventuell auch Ausschreibung und Überwachung. Das alles vereinbart man vorher, eventuell auch eine Honorierung nach Stunden. Aber warum einen Bauantrag? Geräteschuppen in der Größe sind bauantragsfrei, auch an Grundstücksgrenzen.
  2. Weil mein Geräteschuppen direkt an der ...

    Weil mein Geräteschuppen direkt an der Garage anschließt und ich über die maximalen Kubikmeter komme ... Hätte ich das alles vorher gewusst, hätte ich 50 cm Abstand gelassen.
  3. Bauberatung

    Bauämter bieten eine kostenlose, wenn auch unverbindliche Bauberatung an. Dabei wäre auch die genehmigungsfreie Durchführung der Maßnahme zur Sprache gekommen. Sie können nicht erwarten, dass jemand dazu rät, sein Honorar zu sparen.
  4. Auch wenn die HOAI ...

    Auch wenn die HOAIAbk. nicht mehr, bzw. nicht mehr vollständig gilt, bietet sie dennoch einen Anhaltspunkt dafür, was gerechtfertigt ist und was nicht. Ohne jetzt Ermittlungen anzustellen, in welche Klasse das Gebäude fällt (Anforderungen). Unter 25.000 € kann das Honorar frei vereinbart werden, wobei die Gemeinkosten, die der Ing hat, ja die gleichen sind. Und er ist verpflichtet, kostendeckend zu arbeiten. Egal, sucht man sich jetzt mal einen HOAI-Rechner aus dem Netz heraus, nimmt diese 25.000 mal an, dann ist er bei LPAbk. 1-4 (Zone III Mittelsatz) bei einem Betrag von 1300irgendwas, netto. (HOAI 2013, keine Ahnung, ob die Sätze noch gültig sind, vermutlich eher nicht) Zuzüglich Nebenkosten, wie die Anfahrt vor Ort z.B.

    Ergo: der Preis ist nicht aus der Luft gegriffen. Allerdings sollte man vor Beauftragung so etwas klären. Gut dafür ist es jetzt zu spät.

  5. Was schwebte Ihnen denn für eine n Rechnungssumme vor?

    Was hätten Sie geschätzt?

    2 Std.  -  einmal vor Ort am Haus

    3 Std.  -  hat eine Baubeschreibung erstellt

    4 Std.  -  einen Schnitt A-A (und eine Ansicht) erstellt,

    2 Std.  -  den Schuppen im Lageplan eingezeichnet und

    2 Std.  -  den Bauantrag erstellt

    13 Std. Geschätzte Stundenanzahl (hier eintragen)

    x 75 € (Stundensatz des Architekten)

    975.00 € Zwischensumme netto

    zzgl. 4-5 % für Nebenkosten

    rd. 1.000,00 Summe netto

    Könnte man ja mal so überschlagen und ggf. hier und da anpassen  -  mit den Stunden.

    Wobei der Stundensatz hier auch Ansichts- und Verhandlungssache ist. Es sind auch geringere aber auch deutlich höhere Beträge möglich. Kommt immer auf Angebot und Nachfrage an und ob der Architekt echte Bürokosten hat oder ob er derartige Kleinstaufträge mit Laptop vom Küchentisch aus abarbeitet.

  6. 75 € ...

    75 € wow, seid Ihr da aber billig ... Dafür bekommt man ja noch nicht mal mehr nen Service-Monteur ...

    Wenn ich mir jetzt mal die Publikation der Bayern ansehen, und, HOAI ist ja nun nicht Bayern-spezifisch, dann treffen die Summen da mMn eher zu:

  7. Natürlich ...

    wäre es schön, wenn alle Architekten für dreistellige Stundensätze Aufträge erhalten würden


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