Architektenhonorar für EFH: Was kostet die Anpassung eines bestehenden Hausplans?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Architektenhonorar für EFH: Was kostet die Anpassung eines bestehenden Hausplans?
Wie viel darf der Architekt dafür verlangen wenn er für uns fast das gleiche Haus baut?
Kriegt er die komplette Leistung nochmal vergütet obwohl sämtliche Berechnungen schon einmal gemacht wurden.
Liebe Grüße
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Ich beurteile die Frage nach dem Architektenhonorar für die Anpassung eines bestehenden Hausplans wie folgt: Da das Haus im Wesentlichen dem des Nachbarn entsprechen soll, aber eine veränderte Raumaufteilung gewünscht ist, handelt es sich um eine Teilleistung. Das Honorar richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.).
Die Berechnungsgrundlage ist der Wert der umgeplanten Leistungen. Da die Außenansicht gleich bleibt, entfallen hierfür Honorare. Die Raumaufteilung fällt unter die Leistungsphasen 3 (Entwurfsplanung), 5 (Ausführungsplanung) und 8 (Objektüberwachung). Der Architekt kann für diese Teilleistungen ein Honorar gemäß HOAI berechnen.
Ich empfehle, vorab ein detailliertes Angebot vom Architekten einzuholen, in dem die einzelnen Leistungsphasen und die dazugehörigen Kosten aufgeschlüsselt sind. So haben Sie eine klare Grundlage für die Honorarvereinbarung.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vorab mit dem Architekten, welche Leistungsphasen genau erbracht werden und wie das Honorar berechnet wird, um Missverständnisse zu vermeiden.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Sie dient als Berechnungsgrundlage für Architektenhonorare. Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, Honorarberechnung.
- Leistungsphasen
- Die HOAI unterteilt die Architektenleistungen in verschiedene Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und ist mit einem bestimmten Honorar verbunden. Verwandte Begriffe: HOAI, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung.
- Architektenhonorar
- Das Architektenhonorar ist die Vergütung für die Leistungen eines Architekten. Es richtet sich nach der HOAI und dem Wert des Bauvorhabens. Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Honorarberechnung.
- Entwurfsplanung
- Die Entwurfsplanung ist eine der Leistungsphasen der HOAI und umfasst die Erstellung eines ersten Entwurfs für das Bauvorhaben. Sie beinhaltet die Ausarbeitung der Grundrisse, Ansichten und Schnitte. Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Ausführungsplanung.
- Ausführungsplanung
- Die Ausführungsplanung ist eine der Leistungsphasen der HOAI und umfasst die detaillierte Planung des Bauvorhabens. Sie beinhaltet die Erstellung von Werkplänen und Detailzeichnungen. Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Entwurfsplanung.
- Objektüberwachung
- Die Objektüberwachung ist eine der Leistungsphasen der HOAI und umfasst die Überwachung der Bauausführung. Der Architekt kontrolliert, ob die Bauarbeiten gemäß den Plänen und Vorschriften ausgeführt werden. Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Bauleitung.
- EFH
- EFH steht für Einfamilienhaus. Es bezeichnet ein freistehendes Wohngebäude, das in der Regel von einer Familie bewohnt wird. Verwandte Begriffe: Wohnhaus, Einfamilienhaus, Hausbau.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Wie wird das Architektenhonorar bei der Anpassung eines bestehenden Plans berechnet?
Das Honorar richtet sich nach der HOAI und dem Wert der umgeplanten Leistungen. Die Leistungsphasen 3, 5 und 8 sind hier relevant. - Welche Leistungsphasen sind bei einer solchen Anpassung typischerweise betroffen?
Typischerweise sind die Leistungsphasen Entwurfsplanung (3), Ausführungsplanung (5) und Objektüberwachung (8) betroffen, da die Raumaufteilung geändert wird. - Kann der Architekt das volle Honorar für ein neues Haus verlangen?
Nein, da es sich um eine Anpassung eines bestehenden Plans handelt und nicht um einen kompletten Neubau. Es werden nur die tatsächlich erbrachten Leistungen berechnet. - Was ist, wenn der Architekt den gleichen Plan bereits für den Nachbarn erstellt hat?
Das spielt bei der Honorarberechnung keine Rolle. Jede Leistung, die für Sie erbracht wird, ist honorarpflichtig. - Wie kann ich die Kosten für die Anpassung des Plans besser einschätzen?
Holen Sie sich ein detailliertes Angebot vom Architekten ein, in dem alle Leistungsphasen und die dazugehörigen Kosten aufgeschlüsselt sind. - Was passiert, wenn ich mit dem Honorar des Architekten nicht einverstanden bin?
Verhandeln Sie mit dem Architekten oder holen Sie sich ein Vergleichsangebot von einem anderen Architekten ein. - Welche Rolle spielt die HOAI bei der Honorarvereinbarung?
Die HOAI gibt einen Rahmen für die Honorarberechnung vor. Architekten sind verpflichtet, sich daran zu orientieren. - Was ist der Unterschied zwischen einem Pauschalhonorar und einem Honorar nach HOAI?
Ein Pauschalhonorar ist eine feste Summe, die für alle Leistungen vereinbart wird. Ein Honorar nach HOAI richtet sich nach den erbrachten Leistungen und dem Wert des Bauvorhabens.
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Architektenhonorar: Rabatt bei wiederholter EFH-Planung?
Denken wir mal anders
Einfamilienhäuser sind, wenn der Planer und Baubetreuer seine Arbeit ernst nimmt, wohl eher ein Zuschussgeschäft, an dem der Planer nur wenig Gewinn macht. Wenn er dann die Möglichkeit hat den günstig abgegebenen Entwurf nochmal zu verkaufen, so ist das OK. Hinzu kommt, die strenge Frage, ob es sich tatsächlich nur um das Verschieben von nicht tragenden Wänden handelt und ansonsten keine weiteren Planungsleistungen anfallen ... Haben Sie ihn denn schon gefragt, ob er Rabatt gibt, auf ersparte Planungsleistungen, wenn Sie das Haus des Nachbarn nahezu baugleich übernehmen? Denken Sie aber bitte dartan, dass Ihre Erwartungen hinsichtlich der Ersparnis vielleicht etwas zu hoch liegen. Der Architekt muss wieder allen Ämterkram erledigen, er muss die Zeichnungen zumindest überarbeiteten, einen neuen ArchitektenLageplan zeichnen und auch die Wohnflächenberechnung neu anfertigen. Er spart nur ein paar Stunden Vorplanung und Entwurfsarbeiter. -
Individuelles EFH: Architekten nutzen statt Nachbarhaus-Kopie!
Und nochmal anders gedacht ...
Und nochmal anders gedacht wenn Sie schon mit Architekt bauen, warum wollen Sie dann ein Haus, das dem der Nachbarn wie ein Ei dem anderen gleicht? Wäre es nicht viel interessanter, Sie würden die Fachkompetenz Ihres Architekten nutzen, um ein Haus zu bauen, das genau auf Ihre Vorstellungen, Wünsche, Bedürfnisse, ... zugeschnitten ist?
Herzliche Grüße und
noch viel Spaß beim Planen, -
HOAI §22: Architektenhonorar bei gleichen/ähnlichen EFH-Gebäuden
in § 22 HOAIAbk. steht es
"Umfasst ein Auftrag mehrere gleiche, spiegelgleiche oder im wesentlichen gleichartige Gebäude, die im zeitlichen oder örtlichen Zusammenhang und unter gleichen baulichen Verhältnissen errichtet werden sollen oder Gebäude nach Typenplanung oder Serienbauten, so sind für die 1. bis 4. Wiederholung die Vomhundertsätze der Leistungsphasen 1 bis 7 in § 15 um 50 vom Hundert, von der 5. Wiederholung an um 60 vom Hundert zu mindern. "
Also vordergründig die Hälfte, mit Ausnahme der Objektüberwachung und Dokumentation. Die Frage ist aber, ob das zweite Haus gleichzeitig und unter gleichen Verhältnissen errichtet wird. Darunter verstehe ich z.B. , dass die selben Firmen bauen, das Ganze also eine einzige Baustelle ist, nur doppelt so groß. Bei "im Wesentlichen gleichartig" würde ich strenge Maßstäbe ansetzen. "Von außen gleich, nur anders aufgeteilt" fällt für mich nicht darunter. Der Entwurfsprozess muss zweimal durchlaufen werden. "Von außen gleich" ist außerdem eine ernste Einschränkung die zu hinterfragen wäre. -
Architektenhonorar: Danke für die Aufklärung zur EFH-Planung
Danke
Vielen Dank für die Aufklärung. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Architektenhonorar für EFH-Anpassung: Kosten und HOAIAbk.
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die angemessene Höhe des Architektenhonorars für die Anpassung eines bestehenden Einfamilienhaus (EFHAbk.)-Plans. Dabei werden Aspekte wie Rabatte bei wiederholter Nutzung von Plänen, die HOAI-Bestimmungen und die Vorteile einer individuellen Planung im Vergleich zur Kopie eines Nachbarhauses beleuchtet. Es wird auch die Frage aufgeworfen, ob eine reine Verschiebung nicht-tragender Wände eine vollständige Honorierung rechtfertigt.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Architektenhonorar: Rabatt bei wiederholter EFH-Planung? kann es sich bei Einfamilienhäusern, insbesondere bei intensiver Betreuung durch den Planer, um ein Zuschussgeschäft handeln. Die Möglichkeit, einen Entwurf mehrfach zu verkaufen, kann daher legitim sein.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag HOAI §22: Architektenhonorar bei gleichen/ähnlichen EFH-Gebäuden verweist auf § 22 der HOAI, der die Honorierung bei mehrfach ausgeführten, gleichen oder ähnlichen Gebäuden regelt. Hier können die Vomhundertsätze der Leistungsphasen reduziert werden.
💰 Zusatzinfo: Die Kosten für die Anpassung eines Hausplans hängen stark davon ab, inwieweit der Architekt bereits Vorleistungen erbracht hat. Wenn es sich lediglich um geringfügige Änderungen handelt, sollte dies im Architektenhonorar berücksichtigt werden.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld mit dem Architekten ab, welche Leistungen genau erbracht werden müssen und wie sich dies auf das Architektenhonorar auswirkt. Nutzen Sie die Fachkompetenz des Architekten, um ein individuelles Haus zu planen, anstatt ein bestehendes Haus zu kopieren (siehe Individuelles EFH: Architekten nutzen statt Nachbarhaus-Kopie!).
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
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