ich stehe kurz vor Unterzeichnung des Architektenvertrages. Der freie Architekt hat mir eine Bestätigung seiner Berufshaftpflichtversicherung vorgelegt, die allerdings mir schleierhaft vorkommt. In dieser steht lediglich, dass die Versicherung bis zu einem bestimmten Datum gültig ist und dass sie sich automatisch um ein Jahr verlängert falls sie nicht vorher gekündigt wird. Allerdings liegt das angegebene Datum ein paar Jahre in der Vergangenheit.
Kann ich das so hinnehmen?
Schöne Grüße,
Martin
