Bausumme: Zählt Eigenleistung (Granitböden, Heizkörper) zur Bausumme? Architektenhonorar prüfen
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Bausumme: Zählt Eigenleistung (Granitböden, Heizkörper) zur Bausumme? Architektenhonorar prüfen

Hallo,
gehört zu der Ermittlung der Bausumme auch der Wert der in Eigenleistung erbrachten Innenausstattung (z.B. Granitböden)?
In der Abschlussrechnung (die ohne Kostenaufstellung war) war die Bausumme beträchtlich höher als im vorläufigen Kostenvoranschlag. Dies begründet der Architekt mit der höherwertigen Innenausstattung (z.T. Granitböden, klappbare Heizkörper). Dazu hat der A. aber in keinster Weise beigetragen. Die Böden z.B. wurden selbst besorgt und verlegt. Darf er dies in die Bausumme aufnehmen und sich dadurch mal eben sein Honorar erhöhen? Was gehört denn zu den Baukosten außer Rohbau, Estrich und Außenputz?
Danke im Voraus.
Matthias
  • Name:
  • Matthias V.
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    Ich beurteile die Frage wie folgt: Grundsätzlich gehört der Wert der in Eigenleistung erbrachten Innenausstattung (z.B. Granitböden, Heizkörper) zur Bausumme, wenn diese Leistungen im ursprünglichen Kostenvoranschlag enthalten waren oder nachträglich vereinbart wurden. Die Bausumme ist die Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars.

    Ich empfehle Ihnen, den ursprünglichen Kostenvoranschlag und alle Nachtragsvereinbarungen genau zu prüfen. Vergleichen Sie die dort aufgeführten Leistungen mit der tatsächlichen Ausführung und den Rechnungen. Achten Sie darauf, ob die Eigenleistungen korrekt bewertet und berücksichtigt wurden.

    Sollte die Bausumme in der Abschlussrechnung deutlich höher sein als im Kostenvoranschlag, ist der Architekt verpflichtet, dies nachvollziehbar zu begründen. Eine fehlende Kostenaufstellung in der Abschlussrechnung ist nicht ausreichend. Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Baukosten an.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Bausumme und das Architektenhonorar von einem unabhängigen Bausachverständigen oder einem Fachanwalt für Baurecht überprüfen. So können Sie sicherstellen, dass alle Kosten korrekt berechnet wurden.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bausumme
    Die Bausumme ist die Gesamtheit aller Kosten, die für die Erstellung eines Bauwerks anfallen. Sie umfasst die Kosten für den Rohbau, den Ausbau, die Innenausstattung, die Baunebenkosten und die Honorare für Architekten und Ingenieure. Die Bausumme dient als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars und die Finanzplanung.
    Verwandte Begriffe: Baukosten, Kostenvoranschlag, Honorar.
    Architektenhonorar
    Das Architektenhonorar ist die Vergütung für die Leistungen des Architekten. Es wird auf Grundlage der Bausumme und der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) berechnet. Das Honorar ist ein prozentualer Anteil der Bausumme und richtet sich nach den erbrachten Leistungen und dem Schwierigkeitsgrad des Bauvorhabens.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Bausumme, Leistungsphasen.
    Kostenvoranschlag
    Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung der voraussichtlichen Baukosten. Er dient als Grundlage für die Finanzplanung und die Beauftragung von Architekten und Handwerkern. Ein Kostenvoranschlag ist in der Regel unverbindlich, kann aber bei Überschreitung zu Problemen führen.
    Verwandte Begriffe: Bausumme, Baukosten, Angebot.
    Eigenleistung
    Eigenleistung bezeichnet die Leistungen, die der Bauherr selbst oder durch unbezahlte Helfer erbringt. Eigenleistungen können die Bausumme reduzieren, da sie die Kosten für Handwerkerleistungen einsparen. Allerdings müssen Eigenleistungen fachgerecht ausgeführt werden, um Baumängel zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Muskelhypothek, Bauhelfer, Baukosten.
    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie legt für verschiedene Leistungsphasen und Schwierigkeitsgrade bestimmte Honorarsätze fest. Die HOAI dient als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, Bausumme.
    Baukosten
    Die Baukosten sind die tatsächlichen Kosten, die am Ende eines Bauvorhabens entstanden sind. Sie können von der Bausumme abweichen, wenn beispielsweise Nachtragsvereinbarungen getroffen wurden oder unvorhergesehene Ereignisse eingetreten sind. Die Baukosten umfassen alle Kosten, die für die Erstellung des Bauwerks angefallen sind.
    Verwandte Begriffe: Bausumme, Kostenvoranschlag, Baunebenkosten.
    Rohbau
    Der Rohbau ist die erste Bauphase, in der die tragende Struktur des Gebäudes errichtet wird. Dazu gehören die Fundamente, die Wände, die Decken und das Dach. Der Rohbau bildet die Grundlage für den weiteren Ausbau des Gebäudes.
    Verwandte Begriffe: Fundament, Mauerwerk, Dachstuhl.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was gehört alles zur Bausumme?
      Zur Bausumme gehören alle Kosten, die für die Erstellung des Bauwerks anfallen. Dazu zählen die Kosten für den Rohbau, den Ausbau, die Innenausstattung, die Baunebenkosten und die Honorare für Architekten und Ingenieure. Auch die Kosten für die Bauleitung und die Bauüberwachung sind Bestandteil der Bausumme.
    2. Wie wird das Architektenhonorar berechnet?
      Das Architektenhonorar wird auf Grundlage der Bausumme und der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) berechnet. Die HOAI legt für verschiedene Leistungsphasen und Schwierigkeitsgrade bestimmte Honorarsätze fest. Das Honorar ist ein prozentualer Anteil der Bausumme.
    3. Was ist ein Kostenvoranschlag?
      Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung der voraussichtlichen Baukosten. Er dient als Grundlage für die Finanzplanung und die Beauftragung von Architekten und Handwerkern. Ein Kostenvoranschlag ist in der Regel unverbindlich, kann aber bei Überschreitung zu Problemen führen.
    4. Was sind Nachtragsvereinbarungen?
      Nachtragsvereinbarungen sind Vereinbarungen, die nachträglich zu einem bestehenden Bauvertrag getroffen werden. Sie regeln beispielsweise zusätzliche Leistungen oder Änderungen am Bauvorhaben. Nachtragsvereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden und sind in der Regel mit zusätzlichen Kosten verbunden.
    5. Was ist der Unterschied zwischen Bausumme und Baukosten?
      Die Begriffe Bausumme und Baukosten werden oft synonym verwendet. Im engeren Sinne bezeichnet die Bausumme die Summe aller Kosten, die für die Erstellung des Bauwerks anfallen, während die Baukosten die tatsächlichen Kosten sind, die am Ende des Bauvorhabens entstanden sind. Die Baukosten können von der Bausumme abweichen.
    6. Was tun, wenn die Bausumme überschritten wird?
      Wenn die Bausumme überschritten wird, sollten Sie zunächst die Ursachen dafür ermitteln. Prüfen Sie, ob es Nachtragsvereinbarungen gab oder ob unvorhergesehene Ereignisse eingetreten sind. Sprechen Sie mit dem Architekten und den Handwerkern, um die Kosten zu klären. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Bausachverständigen oder einen Fachanwalt für Baurecht hinzuziehen.
    7. Welche Rolle spielt die Eigenleistung bei der Bausumme?
      Eigenleistungen können die Bausumme reduzieren, da sie die Kosten für Handwerkerleistungen einsparen. Allerdings müssen Eigenleistungen fachgerecht ausgeführt werden, um Baumängel zu vermeiden. Der Wert der Eigenleistungen sollte im Vorfeld realistisch eingeschätzt und mit dem Architekten abgestimmt werden.
    8. Wie kann ich Baukosten sparen?
      Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Baukosten zu sparen. Dazu gehören eine sorgfältige Planung, die Auswahl kostengünstiger Materialien, die Vermeidung von unnötigen Extras und die Durchführung von Eigenleistungen. Auch ein Vergleich von Angeboten verschiedener Handwerker kann helfen, Kosten zu sparen.

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  2. HOAI-Probleme: Vermittlungsschwierigkeiten für Bauherren

    Ich kann's mir nicht verkneifen:
    Es sind stets die gleichen Probleme, die bei Anwendung der HOAIAbk. auftreten und für Bauherren schwer vermittelbar sind ...
  3. Architektenhonorar: Anrechenbare Kosten inkl. Eigenleistungen

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    ist wie beim Anwalt
    Für die Honorarberechnung muss eine klar definierte Basis da sein. So wie beim Anwalt der Streitwert sind es beim Architekten die anrechenbaren Kosten als Charakteristikum des Bauwerks. Da gehört auch der Wert der Eigenleistungen dazu. Diese fließen mit marktüblichen Kosten ein. Genauso wie ich beim Anwalt unter Beibehaltung des Streitwerts nur bestimmte Leistungen abrufe kann es auch beim Architekten geschehen. Nicht an den anrechenbaren Kosten kann gedreht werden, sondern höchstens am Leistungsumfang. Beispiel: Muss der Architekt für klar abgrenzbare Bauteile keine Ausschreibung und Bauleitung machen, kann unter strengen Voraussetzungen die Leistung und das Honorar dafür herausgenommen werden. Dazu ist aber eine rechtzeitige und eindeutige Vereinbarung zu treffen. Sonst ist es wie bei jedem Werkvertrag: das Gesamthonorar fällt an, abzAbk.üglich ersparter Aufwendungen. Nicht vergessen darf man auch die Verantwortung des Architekten für das Entstehen lassen des gesamten Bauwerks, einschließlich der Eigenleistungen des Bauherrn. Auch beim Finanzamt und bei der Gebäudeversicherung wird man übrigens mit der Argumentation, das Haus hätte nichts gekostet, weil Eigenleistung, auf taube Ohren stoßen. In den Einheitswertbescheid, Grundsteuerbescheid und Versicherungsvertrag geht der wirkliche Wert ein.
  4. Bausumme: Bewertung von Eigenleistungen im Bauprojekt

    Leistung
    Hallo,
    Egal ob sie vom Herrn Fremd oder Herrn Eigen erbracht wurde, es ist eine Leistung in das Objekt eingegangen.
    Egal ob dafür Geld geflossen ist oder nicht, diese Leistung ist bewertbar.
    Viele Grüße
  5. Architektenhonorar: Bausumme und Leistungsphasen nach HOAI

    Soweit auch verständlich,
    aber leider nicht so ganz. Wenn ich ein Auto kaufe und div. Extras weglasse, wird es billiger, bezogen auf den Kaufpreis. An der Versicherung ändert das meistens nichts. Soweit ist es auch vergleichbar mit Hausbau und Architekt.
    Dass aber aufrund der "geschätzten" Bausumme die Phasen 1-4 gerechnet werden ist schon hart. Denn leicht nach oben "verschätzt", macht das gleich viele € im Honorar aus. Und das dürfte so für manchen die HOAIAbk. unverständlich machen.
  6. Architektenabrechnung: Eigenleistung des Bauherrn im Fokus

    BV ganz in Eigenleistung
    Abstraktes Bespiel:
    Der Architekt plant, schreibt aus und übernimmt die Bauleitung, der Bauherr bekommt das Material geschenkt und erstellt alles in Eigenleistung, nach was sollte der Architekt denn abrechnen?
    Herr Taschner, pflichte Ihnen bei.
    • Name:
    • Herr JüAlb
  7. HOAI §10: Anrechenbare Kosten und ortsübliche Preise

    ortsübliche Preise
    Hallo,
    habe mal einen Teil des § 10 der HOAIAbk. kopiert:
    Beginn
    § 10 Grundlagen des Honorars
    (1) Das Honorar für Grundleistungen bei Gebäuden, Freianlagen und raumbildenden Ausbauten richtet sich nach den anrechenbaren Kosten des Objekts, nach der Honorarzone, der das Objekt angehört, sowie bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten nach der Honorartafel in § 16 und bei Freianlagen nach der Honorartafel in § 17.
    (2) Anrechenbare Kosten sind unter Zugrundelegung der Kostenermittlungsarten nach DINAbk. 276 in der Fassung vom April 1981 (DIN 276) zu ermitteln
    1. für die Leistungsphasen 1 bis 4 nach der Kostenberechnung, solange diese nicht vorliegt, nach der Kostenschätzung;
    2. für die Leistungsphasen 5 bis 7 nach dem Kostenanschlag, solange dieser nicht vorliegt, nach der Kostenberechnung;
    3. für die Leistungsphasen 8 und 9 nach der Kostenfeststellung, solange diese nicht vorliegt, nach dem Kostenanschlag.
    (3) Als anrechenbare Kosten nach Absatz 2 gelten die ortsüblichen Preise, wenn der Auftraggeber
    1. selbst Lieferungen oder Leistungen übernimmt,
    2. von bauausführenden Unternehmen oder von Lieferern sonst nicht übliche Vergünstigungen erhält,
    3. Lieferungen oder Leistungen in Gegenrechnung ausführt oder
    4. vorhandene oder vorbeschaffte Baustoffe oder Bauteile einbauen lässt.
    Ende
    Viele Grüße
  8. Innenausbau: Anrechnung auf Bausumme und Architektenhonorar?

    Aber wie sieht es denn nun mit dem Innenausbau aus?
    Ich meine, das Haus an sich ist ja nun gebaut (ohne Eigenleistungen). Aber der Innenausbau (Böden fliesen, Wände tapezieren, Holzdecken montieren), was ja viele selbst erledigen um Kosten zu sparen, kann das auch für das Honorar angerechnet werden? Das wäre ja voll die Kostenfalle, nach dem Motto "Selbst schuld, wenn Du dir was besseres einbaust". Wo sind da die Grenzen? Gehören dann Möbel auch mit dazu? Das kann's ja wohl echt nicht sein!
    Der Witz ist bei mir auch noch, dass die Abschlussrechnung zwar mit Honorarzone etc., aber ohne Kostenaufstellung kam (also nur Bausumme Pi mal Daumen) und z.B. der Außenputz noch gar nicht fertig ist (z.Z. nur Grundputz).
    Any ideas?
    Matthias
    • Name:
    • Matthias V.
  9. Planung & Eigenleistung: Mehraufwand für Architekten honorieren

    und wer
    hat die ganzen Dinge denn geplant? wenn sie Granitböden haben, müsste das ja in irgendeiner weise in die Planung eingeflossen sein, allein schon höhenmäßig. und merke: wenn der Bauherr Eigenleistungen erbringt und/oder Material selbst einkauft, bedeutet dies IMMER Mehraufwand bei Planung, Bauüberwachung und -Koordination. das vergütet dem Architekten übrigens niemand. die Diskussion kann man allerdings vermeiden, wenn man ein pauschalhonorar vereinbart. die HOAIAbk. ist natürlich nicht bei allen fällen "gerecht", aber immerhin so flexibel, das man "Gerechtigkeit" schaffen kann. man muss sie eben nur anzuwenden wissen und ein seriöser Architekt wird den Bauherren auf entsprechende Möglichkeiten hinweisen.
    • Name:
    • Herr Rossi
  10. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    Bausumme & Architektenhonorar: Eigenleistung korrekt bewerten

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Berechnung der Bausumme und des Architektenhonorars unter Berücksichtigung von Eigenleistungen. Es wird geklärt, ob und wie Eigenleistungen (z.B. Granitböden) in die anrechenbaren Kosten einfließen. Die HOAIAbk. spielt eine zentrale Rolle bei der Honorarermittlung. Planungsaufwand durch Eigenleistungen muss berücksichtigt werden.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Architektenhonorar: Bausumme und Leistungsphasen nach HOAI kann eine zu hoch geschätzte Bausumme zu einem höheren Honorar führen. Daher ist eine genaue Kostenermittlung wichtig.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Architektenhonorar: Anrechenbare Kosten inkl. Eigenleistungen erklärt, dass Eigenleistungen mit marktüblichen Kosten in die Honorarberechnung einfließen müssen, ähnlich wie beim Anwalt der Streitwert als Basis dient.

    💰 Zusatzinfo: Die Frage, ob der Innenausbau (z.B. Böden, Wände) bei Eigenleistung auf das Architektenhonorar angerechnet werden kann, wird im Beitrag Innenausbau: Anrechnung auf Bausumme und Architektenhonorar? aufgeworfen. Dies kann eine Kostenfalle sein, wenn man sich für eine höherwertige Innenausstattung entscheidet.

    🔧 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld mit dem Architekten, wie Eigenleistungen bei der Bausumme und dem Architektenhonorar berücksichtigt werden. Eine detaillierte Kostenaufstellung und transparente Vereinbarungen sind entscheidend, wie im Beitrag Planung & Eigenleistung: Mehraufwand für Architekten honorieren betont wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Beachten Sie § 10 der HOAI (siehe HOAI §10: Anrechenbare Kosten und ortsübliche Preise) bezüglich der Grundlagen des Honorars und der anrechenbaren Kosten. Eine korrekte Kostenermittlung ist essenziell für die Honorarberechnung.

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