Werkplanung: Umfang, Details & Architekten-Leistungen – Was ist im Honorar enthalten?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Werkplanung: Umfang, Details & Architekten-Leistungen – Was ist im Honorar enthalten?

Wir sind jetzt kurz vor Abschluss der Werkplanung, und ich würde gerne wissen, was ich denn mindestens vom Architekt erwarten kann.
Unser Architekt hat uns per E-Mail angekündigt, dass die Werkplanung abgeschlossen sei bis auf kleine Korrekturen, die ggf. noch erforderlich sind. Ebenso hat er dann auch eine Rechnung angekündigt. Diese haben wir mittlerweile erhalten. Es handelt sich um eine weitere Abschlagsrechnung, die dann 95 % der Werkplanungshonorars abdeckt, was ich ja schon mal seltsam finde.
Geliefert hat der Architekt nur Grundrisse, Ansichten von allen Seiten und drei Schnitte im Maßstab 1:50 mit dem Kommentar, dass Details, sofern sie erforderlich sind, nachgeliefert werden können.
Nochmals: Geplant wurden bislang keine Details, keine Übergänge, keine Bodenaufbauten, etc. Das kann es doch nicht sein?
Wir haben bereits 60 % des Werkplanungshonorars bezahlt.
Übrigens hat er die Berechnungsgrundlage für das Honorar einfach mal um knapp 7.000,- € aufgerundet. Darf er das? Wir finden das eher unverschämt.
Wie wird eigentlich mit der angesetzten Eigenleistung Verfahren? Muss diese von der Berechnungsgrundlage abgezogen werden, oder wird sie nicht berücksichtigt?
Vielen Dank für Tipps und Hinweise.
  • Name:
  • Reinhard
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie wissen möchten, welche Leistungen Sie im Rahmen der Werkplanung von Ihrem Architekten erwarten können. Die Werkplanung ist die detaillierteste Phase der Planung und setzt die Ausführungsplanung um.

    Folgende Leistungen sind typischerweise Bestandteil der Werkplanung:

    • Detaillierte Grundrisse, Ansichten, Schnitte und Detailzeichnungen im Maßstab 1:50 oder 1:20
    • Angaben zu Materialqualitäten und -dimensionierungen
    • Detaillierte Angaben zu Einbauten und Installationen (z.B. Sanitär, Heizung, Elektro)
    • Berücksichtigung der geltenden Normen und Vorschriften
    • Erstellung von Detailzeichnungen für die Ausführung

    Wichtig für die Abrechnung: Die Werkplanung ist in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) geregelt. Die Berechnungsgrundlage für das Honorar ist in der Regel die anrechenbaren Baukosten. Eigenleistungen können sich mindernd auf die anrechenbaren Kosten auswirken, müssen aber vertraglich vereinbart sein.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie den genauen Leistungsumfang der Werkplanung mit Ihrem Architekten schriftlich ab, um Missverständnisse zu vermeiden. Lassen Sie sich die Berechnungsgrundlage für das Honorar erläutern.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Werkplanung
    Die Werkplanung ist die detaillierteste Phase der Bauplanung und dient der Umsetzung der Ausführungsplanung. Sie enthält alle notwendigen Informationen für die Handwerker zur Ausführung des Bauvorhabens.
    Verwandte Begriffe: Ausführungsplanung, Detailplanung, Bauplanung.
    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Honorarberechnung.
    Anrechenbare Baukosten
    Die anrechenbaren Baukosten sind die Kosten, die zur Berechnung des Architekten- oder Ingenieurhonorars herangezogen werden. Sie umfassen die Kosten für die Baukonstruktion, die technischen Anlagen und die Baunebenkosten.
    Verwandte Begriffe: Baukosten, Honorarberechnung, Architektenhonorar.
    Grundriss
    Ein Grundriss ist eine zweidimensionale, maßstabsgetreue Darstellung eines Gebäudes oder eines Raumes aus der Vogelperspektive. Er zeigt die Anordnung der Räume, Wände, Türen und Fenster.
    Verwandte Begriffe: Schnitt, Ansicht, Bauzeichnung.
    Schnitt
    Ein Schnitt ist eine zweidimensionale Darstellung eines Gebäudes oder eines Bauteils, die zeigt, wie es aufgebaut ist. Er wird erstellt, indem man das Gebäude oder den Bauteil gedanklich durchschneidet.
    Verwandte Begriffe: Grundriss, Ansicht, Bauzeichnung.
    Detailzeichnung
    Eine Detailzeichnung ist eine vergrößerte Darstellung eines bestimmten Bauteils oder einer Konstruktion, die alle notwendigen Informationen für die Ausführung enthält.
    Verwandte Begriffe: Werkplanung, Ausführungsplanung, Bauzeichnung.
    Ausführungsplanung
    Die Ausführungsplanung ist die Phase der Bauplanung, in der die Ergebnisse der Entwurfsplanung und der Genehmigungsplanung detailliert ausgearbeitet werden. Sie dient als Grundlage für die Werkplanung.
    Verwandte Begriffe: Werkplanung, Entwurfsplanung, Bauplanung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was ist der Unterschied zwischen Ausführungsplanung und Werkplanung?
      Die Ausführungsplanung ist weniger detailliert als die Werkplanung. Die Werkplanung enthält alle notwendigen Informationen für die Handwerker zur Ausführung des Bauvorhabens.
    2. Frage: In welchem Maßstab werden Werkpläne üblicherweise erstellt?
      Werkpläne werden üblicherweise im Maßstab 1:50 oder 1:20 erstellt, um eine hohe Detailgenauigkeit zu gewährleisten.
    3. Frage: Was passiert, wenn der Architekt Fehler in der Werkplanung macht?
      Der Architekt haftet für Fehler in der Werkplanung. Sie haben Anspruch auf Nachbesserung oder Schadensersatz.
    4. Frage: Kann ich die Werkplanung auch von einem anderen Planer als dem Architekten erstellen lassen?
      Ja, die Werkplanung kann auch von einem Bauingenieur oder einem Techniker erstellt werden, sofern dieser die notwendige Qualifikation besitzt.
    5. Frage: Was sind anrechenbare Baukosten?
      Anrechenbare Baukosten sind die Kosten, die zur Berechnung des Architektenhonorars herangezogen werden. Sie umfassen die Kosten für die Baukonstruktion, die technischen Anlagen und die Baunebenkosten.
    6. Frage: Was ist die HOAI?
      Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen.
    7. Frage: Was passiert, wenn ich mit der Werkplanung des Architekten nicht zufrieden bin?
      Sprechen Sie Ihre Bedenken offen mit dem Architekten an. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, sollten Sie rechtlichen Rat einholen.
    8. Frage: Sind Änderungen in der Werkplanung nach deren Fertigstellung möglich?
      Änderungen sind grundsätzlich möglich, können aber zu zusätzlichen Kosten führen. Es ist wichtig, Änderungen frühzeitig zu kommunizieren.

    🔗 Verwandte Themen

    • Architektenvertrag
      Regelt die Leistungen und Honorare des Architekten.
    • Bauzeitenplan
      Übersicht über den zeitlichen Ablauf des Bauprojekts.
    • Baukostenkontrolle
      Überwachung der Baukosten während des Bauprojekts.
    • Bauabnahme
      Formelle Übergabe des Bauwerks an den Bauherrn.
    • Gewährleistung
      Haftung des Architekten und der Handwerker für Mängel am Bauwerk.
  2. Werkplanung: Eigenleistung & Honorar – Kostenfortschreibung beachten!

    Etwas dünn,
    aber zuerst der Rest: Eigenleistung wird sogar zur Bausumme hinzugezählt, d.h. berechnet, als hätte ein Handwerker diese Leistung erbracht (Planung dafür fällt ja nicht weg, wenn der Planer ordentlich arbeitet). Höhere Berechnungsgrundlage könnte an Kostenfortschreibung, d.h. neuer Kostenplanung z.B. nach ersten Angeboten liegen. Dann müsste Ihnen diese Kostenfortschreibung aber eigentlich auch vorliegen.
    Kommt etwas darauf an, was und wie kompliziert/einfach gebaut wird, aber etwas mehr an Planung sollte da schon vorliegen, sicherlich für 95 % des Teilhonorars. Klingt für mich nach wenig Gesamtplanung/vorausschauender Planung. Theoretisch kann der Architekt auch ohne Detailpläne bauen, wenn er denn so brillant oder mutig ist. Praktisch halte ich das nach eigenen (Laien-) Erfahrungen für Selbstüberschätzung oder Faulheit ('die Details stehen in allen Büchern, das zeichne ich nicht, kann sich der Rohbauer selber denken'hieß das bei uns, der Rohbauer wusste nicht weiter ...). Ich denke, es wäre ein ernstes Gespräch mit dem Planer angebracht, wie er sich den zukünftigen Ablauf und seinen Anteil daran vorstellt, wenn das bisher wirklich alle Pläne sind, ist das m.E. nur die etwas erweiterte Genehmigungsplanung.
    Laienmeinung!
    Gruß
    Volker
  3. Werkplanung EFH: Architekt erklärt Leistungsumfang – HOAI-Kommentar

    Danke, Volker, für deinen Beitrag. Mittlerweile haben wir ...
    Danke, Volker, für deinen Beitrag. Mittlerweile haben wir uns auch noch anderweitig schlau gemacht und uns auch einen HOAIAbk.-Kommentar besorgt. Trotzdem wäre es schön, wenn sich noch der ein oder andere Architekt im Forum zu Wort melden und schildern würde, was in etwa zu einer Werkplanung für ein Einfamilienhaus gehört.
    Am Samstag haben wir ein Gespräch mit unserem Architekt und sind ganz zuversichtlich, dass wir eine Lösung finden.
    • Name:
    • Reinhard
  4. Werkplanung: Detailplanung vs. Handwerkliche Selbstverständlichkeiten

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    handwerkliche Selbstverständlichkeiten
    Aus der Rechtsprechung weiß ich, dass handwerkliche Selbstverständlichkeiten nicht geplant werden müssen. Korrekt müsste man sagen: "Nur handwerkliche Selbstverständlichkeiten müssen nicht geplant werden". Alles Andere ist riskant für den Architekten. Mit handwerklichen Selbstverständlichkeiten sind Standardausführungen nach anerkannten Regeln der Technik, also aus DINAbk.-Normen, Fachregeln, Merkblättern und Hersteller-Richtlinien gemeint.
    95 % für eine LPh 5, bei der noch die Details fehlen, scheint mir etwas hochgegriffen. Ich würde nicht mehr als gut 80 % nehmen. Aber jede Aufgabe ist anders. Und in einem CAD-Schnitt 1:50 steckt manches Detail  -  zwar verkleinert aber doch durchdacht  -  schon komplett drin.
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Werkplanung: Umfang, Honorar & Architektenleistungen im Detail

    💡 Kernaussagen: Die Werkplanung umfasst detaillierte Ausführungspläne, die über handwerkliche Selbstverständlichkeiten hinausgehen. Eigenleistungen werden bei der Honorarberechnung berücksichtigt. Eine Kostenfortschreibung kann das Honorar beeinflussen. Der Leistungsumfang sollte klar definiert sein, idealerweise unter Zuhilfenahme eines HOAIAbk.-Kommentars.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag Werkplanung: Eigenleistung & Honorar – Kostenfortschreibung beachten! wird Eigenleistung zur Bausumme hinzugezählt, was die Honorarberechnungsgrundlage erhöhen kann. Klären Sie dies im Vorfeld mit Ihrem Architekten.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Werkplanung EFH: Architekt erklärt Leistungsumfang – HOAI-Kommentar wird die Bedeutung eines HOAI-Kommentars für die Klärung des Leistungsumfangs der Werkplanung hervorgehoben. Dies kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden.

    🔴 Kritisch/Risiko: Der Beitrag Werkplanung: Detailplanung vs. Handwerkliche Selbstverständlichkeiten weist darauf hin, dass Architekten nicht verpflichtet sind, handwerkliche Selbstverständlichkeiten zu planen. Eine zu geringe Detailtiefe kann jedoch riskant sein. Klären Sie den Detaillierungsgrad im Vorfeld.

    👉 Handlungsempfehlung: Führen Sie ein ausführliches Gespräch mit Ihrem Architekten über den Umfang der Werkplanung, die enthaltenen Details und die Honorarberechnung. Nutzen Sie einen HOAI-Kommentar als Referenz und dokumentieren Sie alle Vereinbarungen schriftlich.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Werkplanung, Architekt". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Gemeinschaftsvertrag: Einheitlicher Charakter von Wohnanlagen – Rechte, Pflichten & Änderungen?
  2. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenvertrag Auflösen: Kosten, Risiken & Alternativen bei Planungsfehlern?
  3. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenüberschreitung beim Hausumbau: Was tun bei 50% Aufpreis? Reißleine ziehen?
  4. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar Fassadendämmung: Kosten, Berechnungsgrundlage & Baubetreuung?
  5. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauplanung und Bauleitung trennen? Vor- & Nachteile, Erfahrungen, Kosten
  6. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt unstrukturiert: Bauverzögerung, Planungsfehler & Vorgehen bei Baumängeln?
  7. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt oder Bauzeichner für unser Eigenheim? Unterschiede, Kosten & Leistungen im Vergleich
  8. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Prüfstatiker Aufgaben: Kompetenzen, Honorar & Pflichten bei Hallenbau?
  9. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauherr an Architekt & Bauunternehmer gebunden? Rechte, Urheberrecht & Alternativen
  10. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt unzuverlässig? Planung, Statik & Kosten – Rechte, Pflichten, Honorar?

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Werkplanung, Architekt" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Werkplanung, Architekt" oder verwandten Themen zu finden.

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Werkplanung, Architekt" finden

Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Werkplanung, Architekt" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Werkplanung: Umfang, Details & Architekten-Leistungen – Was ist im Honorar enthalten?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Werkplanung: Umfang & Architekten-Leistungen
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Werkplanung, Architekt, Honorar, Leistungsumfang, Details, Grundrisse, Schnitte, Abrechnung, Bauplanung, Architektenleistungen
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼