Notarkosten: Wann ist die Rechnung gerechtfertigt? Dauer der Grundbucheintragung?
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Notarkosten: Wann ist die Rechnung gerechtfertigt? Dauer der Grundbucheintragung?

Hallo!
Ich habe zusammen mit meiner Frau ein Grundstück gekauft. Kaufvertrag durch Notar, Grundbucheintragung usw.
Jetzt hat der Notar bereits die dritte Rechnung gestellt und wir sind immer noch nicht im Grundbuch eingetragen. Auf den Rechnungen steht immer nur ... erlaube ich mir gemäß $$ 136 I Abs II usw. die Summe X in Rechnung zu stellen. Kann außer dem Notar selbst irgendjemand diese Rechnungen kontrollieren?
Wie bekomme ich heraus, ob diese Rechnungen gerechtfertigt sind und wie viele habe ich noch zu erwarten?
  • Name:
  • wolley
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    Die Abrechnung von Notarkosten erfolgt in Deutschland auf Grundlage des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG). § 136 GNotKG regelt die Fälligkeit von Notarkosten. Der Notar kann Gebührenvorschüsse verlangen. Die endgültige Rechnung muss transparent und nachvollziehbar sein.

    Die Dauer der Grundbucheintragung kann variieren. Faktoren, die die Dauer beeinflussen, sind die Auslastung des Grundbuchamts und die Komplexität des Falls. Eine Verzögerung der Grundbucheintragung rechtfertigt nicht automatisch unberechtigte Rechnungen.

    🔴 Gefahr: Unklare oder überhöhte Notarkosten können ein Anzeichen für fehlerhafte Abrechnungen sein.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Notarrechnungen von einem unabhängigen Anwalt oder einer Verbraucherberatung prüfen. Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Leistungen an.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    GNotKG
    Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) regelt die Gebühren für Gerichte und Notare in Deutschland. Es legt fest, welche Gebühren für welche Leistungen erhoben werden dürfen.
    Verwandte Begriffe: Notarkosten, Gebührenordnung, Gerichtskosten
    Grundbucheintragung
    Die Grundbucheintragung ist die Eintragung von Rechten an einem Grundstück im Grundbuch. Sie ist erforderlich, um das Eigentum an einem Grundstück rechtswirksam zu übertragen.
    Verwandte Begriffe: Grundbuchamt, Eigentumsübertragung, Auflassung
    Notar
    Ein Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, der Rechtsgeschäfte beurkundet und andere notarielle Tätigkeiten ausübt. Er ist zur Unparteilichkeit verpflichtet.
    Verwandte Begriffe: Beurkundung, Rechtsberatung, Amtsträger
    Gebührenvorschuss
    Ein Gebührenvorschuss ist eine Vorauszahlung auf die zu erwartenden Gebühren für notarielle Leistungen. Der Notar kann einen Vorschuss verlangen, bevor er tätig wird.
    Verwandte Begriffe: Vorauszahlung, Notarkosten, Abrechnung
    Auflassung
    Die Auflassung ist die Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang an einem Grundstück. Sie ist eine notwendige Voraussetzung für die Grundbucheintragung.
    Verwandte Begriffe: Eigentumsübertragung, Grundbuch, Kaufvertrag
    Rechnung
    Eine Rechnung ist eine detaillierte Aufstellung der erbrachten Leistungen und der dafür berechneten Gebühren. Sie muss transparent und nachvollziehbar sein.
    Verwandte Begriffe: Abrechnung, Kostenaufstellung, Gebühren
    § 136 GNotKG
    § 136 des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) regelt die Fälligkeit von Notarkosten. Er bestimmt, wann der Notar eine Rechnung stellen darf und wann die Gebühren fällig werden.
    Verwandte Begriffe: Fälligkeit, Notarkosten, Gebührenordnung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wann darf der Notar eine Rechnung stellen?
      Der Notar darf gemäß § 136 GNotKG Gebührenvorschüsse verlangen und nach erbrachter Leistung eine Rechnung stellen. Die Rechnung muss detailliert und nachvollziehbar sein.
    2. Was tun, wenn die Grundbucheintragung sich verzögert?
      Setzen Sie sich mit dem Notar und dem Grundbuchamt in Verbindung, um den Stand der Bearbeitung zu erfragen. Eine Verzögerung bedeutet nicht automatisch, dass die Rechnung unberechtigt ist.
    3. Wie kann ich die Notarkosten überprüfen?
      Lassen Sie die Rechnung von einem unabhängigen Anwalt oder einer Verbraucherberatung prüfen. Diese können beurteilen, ob die Gebühren angemessen sind und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
    4. Welche Rechte habe ich bei fehlerhaften Notarkosten?
      Sie haben das Recht, eine detaillierte Aufschlüsselung der Leistungen zu verlangen und die Rechnung anzufechten, wenn sie fehlerhaft ist. Im Streitfall kann eine gerichtliche Klärung erforderlich sein.
    5. Was ist der Unterschied zwischen Gebührenvorschuss und Endabrechnung?
      Der Gebührenvorschuss ist eine Vorauszahlung auf die zu erwartenden Notarkosten. Die Endabrechnung erfolgt nach Abschluss der Tätigkeit und listet alle erbrachten Leistungen und Gebühren auf.
    6. Wie lange dauert eine Grundbucheintragung im Normalfall?
      Die Dauer kann variieren, liegt aber oft zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten. Faktoren wie die Auslastung des Grundbuchamts und die Komplexität des Falls spielen eine Rolle.
    7. Was passiert, wenn der Notar Fehler macht?
      Der Notar haftet für Fehler, die er im Rahmen seiner Amtstätigkeit begeht. Sie können Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn Ihnen durch den Fehler ein Schaden entstanden ist.
    8. Kann ich den Notar wechseln?
      Grundsätzlich können Sie den Notar frei wählen. Allerdings ist ein Wechsel nach Beurkundung des Kaufvertrags in der Regel nicht mehr möglich, da der Notar bereits tätig geworden ist.

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  2. ganz einfach

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    Notarkammer fragen
    • Name:
  3. Notarkosten: Dienstaufsichtsbeschwerde bei Honorarstreit!

    Bundeslandabhängig
    Als ich noch diesseits des Weißwurstäquators lebte, half eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim zuständigen Regierungspräsidenten und bei Gericht nach. So weit müssen Sie erst einmal nicht gehen!
    Bei mir ging es um nicht gerechtfertigte Honorarforderungen wg. einer Bauverpflichtung. (Die Kohle wurde zurückgezahlt, der Notar hat seine Kanzlei kurz darauf woanders eröffnet).
    Sie sind also nicht machtlos. Auch Notare haben einen "Chef" 🙂
  4. Notarkosten: Ca. 1,5-2,0% der Kaufvertragssumme

    Notarkosten
    betragen überschlägich ca. 1,5 ... 2,0 % der im Kaufvertrag genannten Summe. Es dürften wohl Gebühren erhoben werden für die Beurkundung des Vertrages, die Eintragung einer Auflassungsvormerkung, die Löschung der Auflassungsvormerkung, die Eintragung ins Grundbuch, die Bestellung einer Hypothek oder Grundschuld, also alles was im Vertrag gewollt wurde und eigentlich auch sinnvoll ist, Gebühren richten sich glaube ich nach Gebührenordnung Rechtsanwälte /Notare
  5. überschlägig

    heißt das Wort
  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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    Notarkosten und Grundbucheintragung: Rechte und Dauer

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Angemessenheit von Notarkosten vor der Grundbucheintragung. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann bei ungerechtfertigten Forderungen helfen. Die Notarkosten liegen üblicherweise bei 1,5 bis 2,0 % der Kaufvertragssumme. Es werden Gebühren für Beurkundung, Vormerkung und Eintragung erhoben.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Notarkosten: Dienstaufsichtsbeschwerde bei Honorarstreit! wird die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde bei ungerechtfertigten Honorarforderungen gemäß § 136 GNotKG angesprochen. Dies kann ein wirksames Mittel sein, um gegen unberechtigte Rechnungen vorzugehen.

    💰 Zusatzinfo: Die Gesamtkosten beim Grundstückskauf setzen sich aus verschiedenen Gebühren zusammen, darunter die Beurkundung des Kaufvertrags, die Eintragung einer Auflassungsvormerkung, die Löschung der Vormerkung sowie die eigentliche Grundbucheintragung. Auch die Bestellung einer Hypothek oder Grundschuld verursacht Gebühren.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Notar Rechnung genau und vergleichen Sie diese mit der Gebührenordnung. Bei Unklarheiten oder ungerechtfertigten Forderungen kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde, wie im Beitrag Notarkosten: Dienstaufsichtsbeschwerde bei Honorarstreit! beschrieben, ein sinnvoller Schritt sein. Beachten Sie auch die Hinweise zu den üblichen Kosten im Beitrag Notarkosten: Ca. 1,5-2,0% der Kaufvertragssumme.

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