Baubesprechungen Leistungsphase 5-7: Pflichten, Honorar & Kündigungsrisiken für Architekten?
In diesem Forum sind Sie: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026
Architekten sollten Baubesprechungen in Leistungsphase 8 abrechnen. Klare Fristen bei Planübergabe und konsequente Schlussrechnungslegung sind entscheidend. Exzessive Detaillierung kann die Schlussrechnung verzögern, sollte aber nicht zu Lasten der Architekten gehen.
Baubesprechungen Leistungsphase 5-7: Pflichten, Honorar & Kündigungsrisiken für Architekten?
wir haben als freie Architekten zurzeit einen größeren Lückenbau in Auftrag. Nachdem wir vor 3 Jahren das Gebäude planten (LPAbk. 1-4), wurden wir in diesem Jahr mit Phase 5-9 beauftragt. Der Bauherr hielt sich in dem Vertrag jedoch offen, die Bauüberwachung und Phase 9 komplett herausnehmen und anderweitig vergeben zu können, wovon er dann einen Tag vor Baubeginn auch auch Gebrauch machte. D.h. Honorar um 34 v.H. schlanker.
Nun bahnt sich folgende Problematik an: Durch diverse Hinhaltetaktiken, wie z.B. Vorabzüge werden nicht freigegeben (Es kann sich ja noch etwas ändern!), Details gefallen nicht, Ausschreibung soll noch nicht gefertigt werden, weil ja die Planung noch nicht freigegeben ist ... usw. werden die Zahlungen verzögert. Aus unserer Sicht ist zu befürchten, dass wir trotz Kündigung der LP 8 + 9 bis zur Schlussabnahme des gesamten Gebäudes beschäftigt werden. Hinzu kommt, dass wir nun außerdem zu den wöchentlichen Baubesprechungen anwesend sein sollen. Wir haben bereits erklärt, dass die Bauüberwachung nicht mehr unsere Leistung ist und darum gebeten, die uns betreffenden Protokollinformationen per Fax zu erhalten, damit wir die entsprechenden Punkte bearbeiten können. Den wöchentlichen Besuch der Bausitzung - die im übrigen über mehrere Stunden dauern kann, und das schon während des Rohbaus - würden wir uns nach Aufwand vergüten lassen. Dies lehnt der Bauherr jedoch ab. Er ist der Meinung, dass der Besuch der Bausitzungen in Phase 5-7 inbegriffen ist. Wir wissen, Rechtsberatung ist nicht drin, würden uns aber über Meinungsäußerungen von Kollegen freuen!
Habt bitte Verständnis für unsere Anonymität
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KI-Analyse (GoogleAI): Baubesprechungen in LPAbk. 5-7: Architektenpflichten
Als Architekt in den Leistungsphasen 5-7 (Ausführungsplanung bis Objektüberwachung) ist die Teilnahme an Baubesprechungen grundsätzlich wichtig, um die Planung zu koordinieren und den Baufortschritt zu überwachen. Ob eine Pflicht zur Teilnahme besteht, hängt vom Architektenvertrag ab.
Honorar: Ihr Honoraranspruch für die Teilnahme an Baubesprechungen richtet sich nach der HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Die erbrachten Leistungen müssen dokumentiert und nachvollziehbar sein.
Kündigung: Hinhaltetaktiken des Bauherrn und unbezahlte Leistungen können ein wichtiger Grund für eine Kündigung des Architektenvertrags sein. Vor einer Kündigung sollten Sie sich jedoch rechtlich beraten lassen, um Ihre Ansprüche zu sichern.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Leistungen (Baubesprechungen, Protokolle, etc.) detailliert und fordern Sie ausstehende Zahlungen schriftlich ein. Ziehen Sie bei anhaltenden Problemen einen Fachanwalt für Baurecht hinzu.
KI-Analyse (DeepSeek): Baubesprechungen in LP 5-7: Architektenpflichten
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine typische Konfliktsituation zwischen Architekt und Bauherr, bei der der Bauherr vertragliche Leistungen (LP 8 und 9) einseitig herausgenommen hat, aber dennoch die Anwesenheit des Architekten bei Baubesprechungen fordert. Der Bauherr argumentiert, dass die Teilnahme an Bausitzungen in den Leistungsphasen 5-7 (Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe) enthalten sei. Diese Einschätzung ist jedoch rechtlich differenziert zu betrachten.
✅ Zustimmung: Grundsätzlich ist die Teilnahme an Baubesprechungen in den Leistungsphasen 5-7 nicht pauschal als Grundleistung definiert. Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) sieht für LP 5-7 vorrangig planerische und ausschreibungsvorbereitende Tätigkeiten vor. Die Koordination und Teilnahme an Baubesprechungen ist in der Regel der Leistungsphase 8 (Bauüberwachung) zugeordnet, die hier vertraglich ausgeschlossen wurde.
⚠️ Korrektur: Die Annahme des Bauherrn, dass der Besuch wöchentlicher, mehrstündiger Bausitzungen ohne gesonderte Vergütung in LP 5-7 enthalten sei, ist rechtlich angreifbar. Die HOAI unterscheidet klar zwischen Planungs- und Überwachungsleistungen. Eine dauerhafte Teilnahme an Baubesprechungen geht über die reine Planungsabstimmung hinaus und ist als Besondere Leistung oder als Teil der Bauüberwachung zu werten.
➕ Ergänzung: Es ist dringend zu empfehlen, die vertraglichen Grundlagen zu prüfen. Der ursprüngliche Vertrag sollte klar definieren, welche Leistungen in LP 5-7 enthalten sind. Fehlt eine explizite Regelung zur Teilnahme an Baubesprechungen, kann der Architekt diese Leistung gesondert in Rechnung stellen. Zudem ist die Hinhaltetaktik des Bauherrn (Verzögerung von Freigaben) ein ernstzunehmendes Risiko für Termin- und Kostenüberschreitungen.
🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht in der unklaren Vergütungssituation. Wenn der Architekt ohne schriftliche Vereinbarung an den Sitzungen teilnimmt, riskiert er, diese Leistungen unentgeltlich zu erbringen. Zudem könnte die Verzögerung der Planungsfreigaben zu Haftungsrisiken führen, wenn der Bauherr später Verzögerungen dem Architekten anlastet.
👉 Handlungsempfehlung: Der Architekt sollte dem Bauherrn schriftlich mitteilen, dass die Teilnahme an wöchentlichen Baubesprechungen nicht in LP 5-7 enthalten ist und nur gegen gesondertes Honorar erfolgen kann. Es ist dringend anzuraten, eine schriftliche Vereinbarung über die Vergütung dieser Leistungen zu treffen. Zudem sollte der Architekt alle Verzögerungen durch den Bauherrn dokumentieren und auf die Einhaltung der vertraglichen Freigabefristen bestehen. Bei anhaltenden Konflikten ist die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht unerlässlich, um Kündigungsrisiken und Honorarausfälle zu vermeiden.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Leistungsphasen (LP)
- Die Leistungsphasen beschreiben die einzelnen Abschnitte eines Bauprojekts von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Sie sind in der HOAI definiert und dienen als Grundlage für die Honorarberechnung. Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenvertrag, Bauprojekt
- HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie ist ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung einer angemessenen Vergütung. Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Honorar, Architektenvertrag
- Bauüberwachung
- Die Bauüberwachung umfasst die Überwachung der Bauausführung auf Übereinstimmung mit der Planung und den technischen Vorschriften. Sie ist eine wichtige Aufgabe des Architekten zur Sicherstellung der Qualität des Bauwerks. Verwandte Begriffe: Objektüberwachung, Bauleitung, Ausführungsplanung
- Schlussabnahme
- Die Schlussabnahme ist die förmliche Abnahme des Bauwerks durch den Bauherrn. Sie ist ein wichtiger Zeitpunkt für die Feststellung von Mängeln und die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Verwandte Begriffe: Mängel, Gewährleistung, Bauvertrag
- Architektenvertrag
- Der Architektenvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Architekt und Bauherr. Er sollte alle wesentlichen Aspekte des Bauprojekts, wie z.B. die Leistungsphasen, das Honorar und die Haftung, enthalten. Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Bauvertrag
- Honorar
- Das Honorar ist die Vergütung des Architekten für seine Leistungen. Es wird in der Regel auf Grundlage der HOAI berechnet und richtet sich nach den erbrachten Leistungen und dem Schwierigkeitsgrad des Bauprojekts. Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Architektenvertrag
- Protokoll
- Ein Protokoll ist eine schriftliche Aufzeichnung von Besprechungen oder Ereignissen. Im Baubereich werden Protokolle verwendet, um Baubesprechungen, Mängel oder andere wichtige Sachverhalte zu dokumentieren. Verwandte Begriffe: Baubesprechung, Dokumentation, Beweissicherung
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Leistungsphasen umfassen die Phasen 5-7?
Leistungsphase 5 umfasst die Ausführungsplanung, Leistungsphase 6 die Vorbereitung der Vergabe und Leistungsphase 7 die Mitwirkung bei der Vergabe. Diese Phasen sind entscheidend für die Umsetzung der Planung und die Koordination der Gewerke. - Wie dokumentiere ich Baubesprechungen korrekt?
Erstellen Sie detaillierte Protokolle, in denen alle besprochenen Punkte, Entscheidungen und Verantwortlichkeiten festgehalten werden. Lassen Sie die Protokolle von den Teilnehmern gegenzeichnen, um eine verbindliche Grundlage zu schaffen. - Was tun, wenn der Bauherr die Protokolle nicht unterzeichnet?
Vermerken Sie im Protokoll, dass der Bauherr die Unterschrift verweigert hat. Senden Sie das Protokoll per Einschreiben mit Rückschein, um den Zugang nachzuweisen. Das Protokoll gilt dann als Ihr Leistungsnachweis. - Kann ich die Teilnahme an Baubesprechungen verweigern?
Wenn die Teilnahme an Baubesprechungen nicht explizit im Architektenvertrag vereinbart wurde, kann eine Verweigerung möglich sein. Dies sollte jedoch gut überlegt sein, da es die Bauüberwachung erschweren kann. Eine rechtliche Beratung ist empfehlenswert. - Wie sichere ich meinen Honoraranspruch bei Streitigkeiten?
Dokumentieren Sie alle erbrachten Leistungen detailliert und stellen Sie diese dem Bauherrn in Rechnung. Bei Zahlungsverzug mahnen Sie die ausstehenden Beträge schriftlich an. Im Zweifelsfall können Sie Ihren Honoraranspruch gerichtlich geltend machen. - Welche Gründe rechtfertigen eine Kündigung des Architektenvertrags?
Wesentliche Vertragsverletzungen des Bauherrn, wie z.B. Zahlungsverzug oder Hinhaltetaktiken, können eine Kündigung rechtfertigen. Vor einer Kündigung sollten Sie jedoch alle rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte prüfen. - Was ist bei der Schlussabnahme zu beachten?
Bei der Schlussabnahme sollten alle Mängel protokolliert und dem Bauherrn zur Beseitigung aufgegeben werden. Verweigern Sie die Schlussabnahme, wenn wesentliche Mängel vorliegen. - Welche Rolle spielt die HOAI bei Baubesprechungen?
Die HOAI regelt die Honorierung von Architektenleistungen, einschließlich der Teilnahme an Baubesprechungen. Die HOAI dient als Grundlage für die Berechnung Ihres Honorars und die Abrechnung Ihrer Leistungen.
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LPH 8: Baubesprechungen sind Architekten-Leistung!
Meine Meinung
ist: -Baubesprechungen gehören in LPH 8 und wären entsprechend zu vergüten.
Der Bauherr hat übrigens auch Pflichten, nicht nur Rechte. Er darf eine zügige Planungsabwicklung nicht behindern. Ich würde ihm die Pläne mit einer Frist zur Freigabe liefern. Wenn das nicht fruchtet: anmahnen und bei weiteren Komplikationen irgendwann die Schlussrechnung stellen ... -
Bauleitungsleistung: Fristen setzen & Schlussrechnung!
Schlussrechnung stellen ...
Am Besten sich für den Zusatzauftrag bedanken und Rechnung für die Bauleitungsleistung stellen. (Fällt unter LVAbk. 8)
Bei Planübergabe Fristen setzen, mit nettem Hinweis auf Verteuerung bei Hinauszögerung wegen erheblichen Mehraufwand, bzw. als Abgeschlossen betrachten sollte die Fristen nicht wahrgenommen (Nachfrist stellen) werden und Schlussrechnung stellen.
Mann verärgert zwar den Kunden, hat in der Regel keine Wahl. Vorsicht vor Arbeiten die nicht im Vertrag vereinbart wurden. Das Haftungsrisiko kann sich unter Umständen auf 30 Jahre verlängern.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe -
Schlussrechnung verzögert: Detaillierung bis zum Exzess!
Dank den Kollegen!
Vielen Dank für die moralische Unterstützung. Schlussrechnungslegung verzögert sich leider noch, weil ja - ach so viele - Details noch fehlen. (Ehrlich soviel haben wir noch nie detailliert, bis hin zur Bodendichtung in Wohnungseingangstüren!) Wir werden uns aber bemühen, die Sache sauber und zügig durchzuziehen. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Baubesprechungen in LPH 5-7: Honorar sichern & Kündigungsrisiken minimieren
💡 Kernaussagen: Architekten sollten Baubesprechungen in Leistungsphase 8 abrechnen. Klare Fristen bei Planübergabe und konsequente Schlussrechnungslegung sind entscheidend. Exzessive Detaillierung kann die Schlussrechnung verzögern, sollte aber nicht zu Lasten der Architekten gehen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Bauleitungsleistung: Fristen setzen & Schlussrechnung! wird betont, wie wichtig es ist, bei Planübergaben klare Fristen zu setzen und bei Nichteinhaltung eine Nachfrist zu gewähren, um sich vor erheblichen Mehraufwand zu schützen.
✅ Zusatzinfo: Die Diskussion unterstreicht die Pflichten des Bauherrn zur zügigen Planungsabwicklung. Architekten sollten Pläne mit Freigabefristen versehen und bei Komplikationen die Schlussrechnung stellen, wie im Beitrag LPH 8: Baubesprechungen sind Architekten-Leistung! erläutert wird.
👉 Handlungsempfehlung: Architekten sollten ihre Honoraransprüche für Bauüberwachung und Baubesprechungen in Leistungsphase 5-7 vertraglich absichern und bei Verzögerungen durch den Bauherrn rechtzeitig Maßnahmen ergreifen. Beachten Sie die Hinweise zur Schlussrechnungslegung im Beitrag Schlussrechnung verzögert: Detaillierung bis zum Exzess!.
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