Kennzeichnungspflicht Schimmelbefallener Bauteile?
BAU-Forum: Holzschutz, Holzschäden, Holzsanierung

Kennzeichnungspflicht Schimmelbefallener Bauteile?

Hallo, wer kennt sich aus? :
Ich hörte, es gibt in Deutschland eine Kennzeichnungspflicht für Bauteile, die von Schimmel befallen sind. Stimmt dies?
Wer kann kommentieren, ob das stimmt und Aufgrund welcher Verordnung, Vorschrift, Gesetzeslage, Umweltvorschrift, Gesundheitsamt oder Vorschrift der europäischen Union?
Es handelt sich hier um OSBAbk. Platten in einem nicht fertig gestellten Neubau. Der Bauträger weigert sich diese Platten zu entfernen; er hat die Platten lediglich mit Wasserstoffperoxid abspritzen lassen.
Gibt es Vorschriften, die ich dem Bauträger präsentieren kann, sodass er zum Austausch gezwungen ist? (Der Kaufpreis war für einen technisch einwandfreien Neubau und nicht für eine Schimmel-verseuchte Hütte!) Das Malheur ist passiert, weil der Bauträger einfach vermeidbare, unbegreifliche Bauablauffehler gemacht hat.
Danke für Antworten zur Kennzeichnungspflicht
HRLFR@gmx.net
  • Name:
  • Lang
  1. Gibbet nich.

    Foto von Martin Malangeri

    Soweit mir bekannt.
    Kennzeichnungspflicht besteht nur für den vorbeugenden oder bekämpfenden Einsatz von Holzschutzmittel gegen Insekten und holzzerstörende Pilze. Da Schimmel zu den Holzbesiedlern zählt, werden sie hiervon auch nicht erfasst.
    Fast noch wichtiger als die Schimmelbeseitigung, ist die Ursachenerforschung und -Abstellung.
    Grüße aus Leipzig
    Martin Malangeri

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