Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise  -  M-HFHHolzR (Fassung Juli 2004) ,
BAU-Forum: Holzbau

Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise  -  M-HFHHolzR (Fassung Juli 2004) ,

Auszug: "1 Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für Gebäude, deren tragende, aussteifende oder raumabschließende
Teile aus Holz oder Holzwerkstoffen bestehen, die nach bauaufsichtlichen
Vorschriften
  • hochfeuerhemmend sein müssen,
  • allseitig eine brandschutztechnisch wirksame Bekleidung aus nichtbrennbaren

Baustoffen haben müssen und

  • der en Dämmstoffe nur aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen dürfen

(§ 26 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 MBO) 2.
Die Richtlinie gilt für Holzbauweisen, die einen gewissen Grad der Vorfertigung
haben wie Holztafel-, Holzrahmen- und Fachwerkbauweise; sie gilt nicht
für Holz-Massivbauweisen wie Brettstapel- und Blockbauweise, ausgenommen
Brettstapeldecken. "
Frage: " ... sie gilt nicht
für Holz-Massivbauweisen wie Brettstapel- ... "?!? ist es heutzutage nicht so, dass hier auch ein hoher Vorfertigungsgrad herrscht?
(Bin gerad auf Recherche zum Thema: Brandschutz für mehrgeschossige Massivholzgebäude, Bundesland Brandenburg)


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