Abhörsichere "Steigleitungen"
BAU-Forum: Heizung / Warmwasser

Abhörsichere "Steigleitungen"

Sehr geehrte Bauspezialisten,
ich wohne in einem Mehrfamilienhaus (BJ 1957, Berlin) in dem die Heizungsanlage modernisiert werden soll. Es gibt beispielsweise eine Steigleitung, von der eine Abzweigung für die Heizung in der Nebenwohnung abgeht. Bei Modernisierung soll das angeblich wegen der "Abhörsicherheit" verboten seien. Für die Nachbarwohnungen soll eine eigene Steigleitung eingebaut werden. Ist da nur wegen der "Abhörbarkeit" wirklich Vorschrift?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.
Grüße aus Berlin, M. Wegner
  • Name:
  • Monika Wegner
  1. Ahemm ...

    soviel ich weiß, hat sie Stasi auch in Berlin ihren Betrieb inzwischen offiziell eingestellt-X1234Xauch wenn's dem einen oder anderen dort nicht passt und den Schlapphüten hinterhertrauert.
    Aber heutzutage benutzt man für sowas moderneres-X1234Xz.B. auf Scheiben gerichtete Laser.
  2. Liebe Frau Wegner

    ... es ist wohl eher wegen Brandschutz, Rauchdichtigkeit und Schallschutz, dass jetzt Schotts eingebaut werden. Dass dies den alten Parteigenossen das Mithören nachbarlicher Gesprächsfetzen erschwert, ist nur ein (positviver) Nebeneffekt.
    Die 50 er-Jahre-Hütten sind vom Wohnkomfort hüben wie drüben ein Trauerspiel der Mangelwirtschaft (Wärmeschutz, Schallschutz, usw. liegen weit hinter den heutigen Wohnwünschen zurück). Klar das da mal nachgerüstet werden sollte, wenn man die Häuser auch mal an junge Leute mit Kind vermieten will ohne dass die mit den Altmietern wegen Ruhestörung dauern trubble haben. Ich weiß wovon ich rede, meine Schwester hat mit kleinem Kind das hellhörige Elend einige Jahre selbst ausprobiert und das Gemaule der mit diesem Haus alt gewordenen Nachbarn ertragen dürfen. Schön, wenn man über den Schacht im 1. OGAbk. die Klospülung im 3. OG hört usw ...
    Verstehe den Sinn ihrer Frage sowieso nicht. Wollen Sie die Schallschutz- und brandschutztechnischen Verbesserungen aus Kostegründen gern wegdiskutieren?

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