Mehrheitsbeschluss bei Anbringung eines Zaunes bei ETW
BAU-Forum: Rund um den Garten
Mehrheitsbeschluss bei Anbringung eines Zaunes bei ETW
Wer kann mir Auskunft geben, ob das Montieren eines Zaunes (7 Parteien ETW) nur durch Mehrheit beschlossen werden kann. Bekanntlich können Baumaßnahmen ja nur durch Zustimmung aller Eigentümer beschlossen werden. Zählen Außenanlagen, in dem Fall die Montage eines Zaunes, auch dazu? Leider finde ich keine Angaben im WEGAbk., was zu Baumaßnahmen zählt.
Für Ihre Hilfe vorab vielen Dank.
Für Ihre Hilfe vorab vielen Dank.
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Zaunmontage
= Arbeit am Gemeinschaftseigentum
= Beschluss notwendig -
Danke für Ihre schnelle Antwort. Müssen denn alle ...
Danke für Ihre schnelle Antwort.
Müssen denn alle zustimmen oder reicht eine Mehrheit? -
es kommt darauf an ...
Es kommt darauf an, ob es eine Reparatur oder ein komplett neuer Zaun ist.
Eine Reparatur wird mit Mehrheit beschlossen, ein neuer Zaun einstimmig.
Fehlt der Zaun, ist aber als Einfriedung Pflicht, so ist das eine Maßnahme der Verwaltung nach Mehrheitsbeschluss wenn beim Kauf jedem diese Maßnahme ersichtlich war.
Ist es ein Zaun innerhalb dem Gelände zu errichten, etwa als Trennung von Gartennutzungen so ist ein einstimmiger Beschluss erforderlich.
Jeder Beschluss beinhaltet auch eine Kostenregelung.
Aus den Rücklagen darf nur das bezahlt werden was nach dem Aufteilungsschlüssel Gemeinschaftseigentum ist.
Gruß -
noch eine Betrachtungsweise ...
Ist es eine neue Anlage mit fehlendem Zaun so haftet der Verkäufer eventuell für "die erstmalige Herstellung eines baulichen Zustandes" da ein Zaun als Einfriedung Pflicht ist und somit zum Bauwerk und zur Baugenehmigung gehört.
Gruß