Baugenehmigung für Glasdach-Pergola erforderlich? Vorgehen?
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Baugenehmigung für Glasdach-Pergola erforderlich? Vorgehen?

Hallo,
bei uns (wir wohnen in Bayern) ist folgender Fall:
Wir wollen eine mit Glas überdachte Pergola bauen. Wir überschreiten dabei das fürs Haus vorgesehene Baufenster.
Der Pergola-Bauer sagt, Pergola ist Genehmigungsfrei, aber sobald Glas draufkommt, braucht man eine Genehmigung. Er schlägt vor, die Pergola ohne Glas zu bauen und in zwei oder drei Jahren, wenn es keinen mehr interessiert, das Glas einfach raufzumachen. Ich hätte aber die Überdachung doch gerne jetzt schon, nur ist unser Landratsamt mit solchen Sachen kiebig.
Geht das evtl. auf dem "kleinen Dienstweg" (nur Genehmigung durch Gemeinde, so wie z.B. bei kleinen Schuppen möglich)?
Ganz ohne Genehmigung wollen wir nicht, wenn es nun mal Genehmigungspflichtig ist.
Und noch was: Wir möchten als Sichtschutz zur Straße hin ein halbhohes Mäuerchen, oberer Teil bis zum Dach der Pergola verglast (befindet sich ca. 10 m von der Straße weg, Mäuerchen wäre ca. 2 m lang). Wie ist es hier mit der Genehmigungspflicht?
Danke,
Isa
  • Name:
  • Isa
  1. Sie planen einen Schwarzbau ...

    Sie planen einen Schwarzbau und wollen Hinweise wie der "weiß" wird.
    Ein Schwarzbau verjährt nicht.
    Ein Schwarzbau weiter zu verkaufen ist illegal und macht Sie schadenersatzpflichtig. (späterer Eigentümerwechel ist gemeint)
    Auch durch vererben wird das nicht legal.
    Der Hinweis, das in 2-3 Jahren zu machen sichert nur das Geschäft des Pergola-Bauers, löst aber Ihr Problem nicht.
    Also gibt es nur 3 Möglichkeiten:
    .-- Pergola ohne Dach
    .-- ganz verzichten
    .-- Bauantrag stellen und dann erst bauen.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. Nicht richtig gelesen?

    Hallo,
    bitte erst die Frage GENAU lesen, dann Antworten,
    und mit Unterstellungen vorsichtig sein!
    Ich habe klar geschrieben:
    "Ganz ohne Genehmigung wollen wir nicht, wenn es nun mal Genehmigungspflichtig ist. "
    Meine Frage war, ob es evtl. genügt, dies durch die Gemeinde genehmigen zu lassen, wie es z.B. beim Bau eines kleinen Schuppens möglich war, wo die Genehmigung des LRA nicht notwendig war. Und ob so ein Mäuerchen auch Genehmigungspflichtig ist.
    Und ich hätte gerne gewusst, ob die Aussage des Pergolabauers, dass das Dach genehmigungspflichtig ist, stimmt! Ich sagte keineswegs, dass wir den Vorschlag, das Glasdach erst später zu bauen, annehmen wollen. Sonst hätte ich wohl kaum hier gefragt.
    Gruß,
    Isa
    • Name:
    • Isa
  3. Isa, schön ruhig bleiben!

    Isa, schön ruhig bleiben!
    Genehmigen kann nur, wem das per Gesetz auch zusteht. Ein "bisschen" genehmigen, das gibt es nicht.
    Oft muss die Gemeinde zwar ihre Einwilligung zu einem Vorhaben erteilen, aber diese Einwilligung ist nur innerbehördlich für die Genehmigungsbehörde wichtig. Diese kann aber auch davon abweichen.
    Beispiel: Gemeinde willigt ein, ist aber nicht selbst gleichzeitig Baurechtsbehörde. Baurechtsbehörde ist in diesem Beispiel das Landratsamt.
    Und jetzt noch viel Vergnügen!
    Gruß
  4. Hilft leider nicht weiter

    Hallo,
    schade, dass du nicht auf meine Fragen eingehst. "Ein bisschen genehmigen gibt es nicht"? Gibt es eben doch. Bei manchem genügt es, wenn die Gemeinde genehmigt, bei anderem muss man erst die Gemeinde fragen, dann geht es weiter zum Landratsamt. Mir ist die Abgrenzung nicht klar, bis wann die Genehmigung der Gemeinde ausreicht (beim Schuppen war das z.B. eine Größe "bis 40 Kubik" wenn ich mich recht erinnere) oder bei was man zum LRA muss.
    Isa
    • Name:
    • Isa

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