Böschung wurde fortgeschwemmt
BAU-Forum: Rund um den Garten
Böschung wurde fortgeschwemmt
Hallo liebe Gemeinde,
unser Neubau liegt ca. 1,5 m unter Straßenniveau und ca. 3 m von der Straße weg. Beim letzten schweren Unwetter sind die Wassermassen über die Bordsteine der Straße geflossen und haben uns dort die gesamte, noch unbefestigte Böschung weggeschwemmt.
Bei den Bordsteinen handelt es sich um Flache, die auch für Einfahrten verwendet werden. Entlang der gesamten Straßengrenze (ca. 15 m). Die Gemeinde (in R-Pf.) wird wohl aus Geldmangel auch keine hohen Bordsteine anbringen.
Aber es kann doch nicht sein, dass bei jedem stärkeren Regenguss, das gesamte Oberflächenwasser der Straße durch unser Grundstück läuft. Gibt es hierzu irgendwo eine Regelung, oder müssen wir selbst für die Befestigung sorgen?
Vielen Dank & Gruß
Richard
unser Neubau liegt ca. 1,5 m unter Straßenniveau und ca. 3 m von der Straße weg. Beim letzten schweren Unwetter sind die Wassermassen über die Bordsteine der Straße geflossen und haben uns dort die gesamte, noch unbefestigte Böschung weggeschwemmt.
Bei den Bordsteinen handelt es sich um Flache, die auch für Einfahrten verwendet werden. Entlang der gesamten Straßengrenze (ca. 15 m). Die Gemeinde (in R-Pf.) wird wohl aus Geldmangel auch keine hohen Bordsteine anbringen.
Aber es kann doch nicht sein, dass bei jedem stärkeren Regenguss, das gesamte Oberflächenwasser der Straße durch unser Grundstück läuft. Gibt es hierzu irgendwo eine Regelung, oder müssen wir selbst für die Befestigung sorgen?
Vielen Dank & Gruß
Richard
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Rückstauebene
Die Rückstauebene ist immer die Straße.
Das bedeutet, auf der Straße kann immer Wasser stehen oder fließen.
Wenn Ihr Haus oder Grundstück tiefer liegt sollten Sie unbedingt Maßnahmen gegen Überflutung treffen sonst verhält sich das Wasser wie die Physik es vorsieht: es sammelt sich am tiefsten Punkt.
Das kann sogar bedeuten, dass Sie an Toren oder Einfahrten immer eine Schottung bereithalten.
Die Abwasseranschlüsse müssen unbedingt eine Rückstauklappe haben, in extremen Fällen brauchen Sie eine Hebeanlage. -
Verpflichtung der Gemeinde
Die Gemeinde kann sich m.E. nicht rauswinden, siehe BGH-Urteil im Link sowie Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGBAbk..Weiterführende Links: