Erklärung zur Pflanzqualität von Bäumen im Textteil des Bebauungsplans
BAU-Forum: Rund um den Garten
Erklärung zur Pflanzqualität von Bäumen im Textteil des Bebauungsplans
Hallo,
wir haben im Textteil des Bebauungsplans Vorgaben wie und in welcher Anzahl Bäume und Sträucher zu pflanzen sind. Unter dem Punkt Grünordnung - Pflanzgebot erscheinen folgende Vorgaben: " ... Hochstämme mit einer Mindestqualität von 4x verpflanzt, 18-20 cm Stammumfang ... " oder " ... sind ausschließlich Gehölze der beigefügten Liste der Kategorien Sträucher und Bäume II. Wuchsordnung zu verwenden".
Kann mir jemand sagen eine Dokumentation nennen in der diese Angaben (z.B. 4x oder II. Wuchsordnung) erklärt sind?
Vielen Dank
wir haben im Textteil des Bebauungsplans Vorgaben wie und in welcher Anzahl Bäume und Sträucher zu pflanzen sind. Unter dem Punkt Grünordnung - Pflanzgebot erscheinen folgende Vorgaben: " ... Hochstämme mit einer Mindestqualität von 4x verpflanzt, 18-20 cm Stammumfang ... " oder " ... sind ausschließlich Gehölze der beigefügten Liste der Kategorien Sträucher und Bäume II. Wuchsordnung zu verwenden".
Kann mir jemand sagen eine Dokumentation nennen in der diese Angaben (z.B. 4x oder II. Wuchsordnung) erklärt sind?
Vielen Dank
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Das such ich schon eine ganze Weile
Bäume 2. Ordnung - sogar auf dem Grünamt hier war das nicht so eindeutig abzuklären. Fakt ist, es geht um kleinbleibende Bäume, z.B. Eberesche etc. Bäume 1. Ordnung sind Laubbäume wie Eiche, Platane. Mit anderen Worten, sie dürfen da eigentlich pflanzen was sie wollen, Hauptsache es ist als Baum zu bezeichnen.
18-20 cm Stammumfang (gemessen in 1 m Höhe) ist wohl eindeutig, die Pflanze wurde 4 mal während ihrer "Schulzeit" verpflanzt. De facto werden wie wohl umstochen. Das hält den Bereich der Feinwurzeln in Stammnähe und der Baum ist besser verpflanzbar. Ansonsten würde man die für die Ernährung wichtigen Wurzeln alle beim Ballieren abstechen und der Baum hätte wesentlich geringere Überlebenschancen. Sonst gibt es eigentlich kaum was zu erklären. Mehr Infos könnte man evtl. noch beim Bund deutscher Baumschulen erhalten, die die Richtlinien herausgeben.
Aber wozu, wenn ich mal so fragen darf. Sie kaufen ja auch ein Auto mit 100 kW und es ist Ihnen wahrscheinlich egal, wie genau ein KWAbk. definiert ist. Die Angaben sind alle exakt in den Pflanzkatalogen der großen Baumschulen aufgeführt. z.B. Baumschule Lappen Tel. : 02157-8180 Schutzgebühr ca. 15 €, oder der Katalog von Bruns - sozusagen ein "Standardwerk" unter den Pflanzenpreislisten. Beide sehr informativ und besser/schöner als manches Pflanzenbuch. -
empfehlenswert auch
das Handbuch der baumschule lorenz von ehren. Adresse siehe Link (kann auch online bestellt werden) schöne Grüße -
Link vergessen
sorryWeiterführende Links:
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und wenn sie sich
entschließen bei Lappen vorbeizufahren und nicht nur anzurufen, machen sie auch noch einen Abstecher nach Geldern zu -
Standardwerke bestellt
Hallo Wolfgang, Hr. Rossi, Fr. Leidenbach,
danke für die Hinweise, ich habe mir die angesprochenene Kataloge/Unterlagen/Homepages von "mit freundlichem Gruß