Wer muss Äste des Walnußbaumes schneiden?
BAU-Forum: Rund um den Garten
Wer muss Äste des Walnußbaumes schneiden?
Auf dem Nachbargrundstück befindet sich ein - sehr schöner-riesiger Walnussbaum. Er steht ca. 4 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt und ist so groß, dass er mittlerweile mit seinen Ästen bis zur Mitte des auf unserem Grundstücks stehenden, auf Grenze gebauten Hauses steht. Also fallen im Herbst zuerst unter lautem Gepolter viele Walnüsse, dann Unmengen Laub auf Dach, Regenrinne, Grundstück. Bei Wind schlagen die Äste aufs Dach. Wir möchten keineswegs, dass dieser schöne Baum entfernt wird (ist auch wegen Baumschutzsatzung gar nicht möglich), aber eine Kürzung der auf unser Haus hängenden Äste ist nun nicht mehr zu vermeiden. Unsere Frage: kann uns jemand sagen, wessen Aufgabe es ist, die Äste so zu kürzen, dass nicht mehr die Gefahr besteht, dass das Dach beschädigt wird und die Regenrinne ständig verstopft? Muss der Besitzer, sprich Nachbar das übernehmen, oder wir? Und dürfen wir auf unser Grundstück überhängende Äste auch ohne seine Einwilligung kürzen? Wir wohnen in NRW. Vielen Dank für Ihre Hilfe!
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Kein Problem
Sie mal mit Ihrem Nachbarn gemeinsam bei den Naturschutzbeauftragten der Stadt. Dabei können direkt und unbürokratisch (soll es geben!) Lösungen gefunden werden.
Fachliche Ansprechpartner sind:
Fachbereich Grünflächen
Herr Thies
Telefon: 86 44 22
E-Mail: heino.thies@krefeld.de
Herr Dr. Ganter
Telefon: 86 44 46
E - E-Mail: dr. joerg.ganter@krefeld.de