Garten- und Friedhofsamt
BAU-Forum: Rund um den Garten

Garten- und Friedhofsamt

Gegen die Errichtung des O. g 3-Familienhauses Ist nichts einzuwenden.
Durch die Vorgesehene Leitungsverlegung werden Grünflächen des Garten- und Friedhofsamtes in Anspruch genommen. Aus diesem Grund stiemmen wir Planung zur Entwässerung nicht zu. Die Zuleitung DNAbk. 150 in den Kanal in der Straße ist so zu verlegen, dass die Grünbeete nicht betroffen werden.
Die DINAbk. 189200 Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Bauarbeiten ist in allen Teillen einzuhallten.
Soll die Leitungsverlegung in offener Bauweise durchgeführt werden, ist ein Mindestabstand von Grabenrand bis zur Mitte des Baumstammes von 250 cm einzuhallten.
Insbeseondere müssen die Grünflächen im Kronenbereich der Bäume durch Einzäunung vor Beeinträchtigungen geschützt werden, Aufgrabungen im Kronenbereich der Bäume sind grundsätzlich in Handarbeit auszuführen.
Was habe ich Drunter zu verstehen und was hat es zu tun das ich wegen dem die Baugenehmigung nicht krige.
Im Voraus viellen Dank.
  • Name:
  • Aslani Naser
  1. Alle Nichtgartengucker! Hier geht es um Entwässerung, Leitungsrecht, Bestandschutz ...

    Foto von Andrea Leidenbach

    Hier geht es um Entwässerung, Leitungsrecht, Bestandschutz ... hätte wohl besser in Planung gestanden, aber geht bestimmt auch so ;-)
    • Name:
    • AL
  2. @Aslani Naser

    Foto von Lieselotte Tussing

    Guten Morgen, Sie müssen mit diesem Bescheid zu Ihrem Architekten gehen, der daraufhin die Entwässerungsplanung ändern muss.
    Wie ich es verstehe, ist die Zuführung zum Kanal entweder zu dicht oder sogar durch ein Gelände des Garten- und Friedhofsamtes geplant.
    Hier muss eine andere Leitungsführung gefunden werden.
    Die Baubehörde weist außerdem darauf hin, dass Sie von Bäumen mindestens 2,50 m weg bleiben müssen mit dem Kanalgraben und außerdem darf dort nicht mit Bagger gearbeitet werden, nur per Hand. Die Bäume sind offensichtlich mit Verbau zu schützen.
    Wie gesagt  -  Ihr Architekt muss jetzt was tun.

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