Anschlussfinanzierung
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Anschlussfinanzierung

Hallo,
für ein voll vermietetes Zweifamilienhaus steht im Sommer diesen Jahres eine Anschlussfinanzierung an. Im Grundbuch befinden sich vier Grundbucheintragungen.
An 1. Stelle Bank A mit 33000,- € und noch 20000,- € offen, 2. Stelle Bank B mit 15000,- € ist zurückgezahlt, 3. Stelle Bank A mit 127000,- € noch 95000 offen und an 4. Stelle wieder Bank B mit 32000,- € noch 21000,- € offen. Die Grundschuld an 4. Stelle sichert ein KFWAbk. Darlehen bei der Sparkasse ab.
Das Darlehen welches durch die dritte Stelle abgesichert ist, benötigt eine Anschlussfinanzierung im Sommer 2010. Das an der 1. Stelle erst im Sommer 2011. Die Grundschuld an der 2. Stelle soll vor der Umfinanzierung gelöscht werden. Die Beleihungsgrenze von 60 % wird nicht überschritten.
Die Anschlussfinanzierungen möchte ich nicht mehr bei der Bank A durchführen. Dadurch würden sich die Grundschuldeintragungen in den ersten drei Stellen ändern.
Meine Frage ist: Muss die Sparkasse den Änderungen zustimmen und kann sie die Zustimmung verweigern, um selber zum Zuge zu kommen?
Diese Info habe ich schon von zwei Banken erhalten, bei den ich angefragt habe. Damit wäre ich ja der Sparkasse völlig ausgeliefert.
Für ihre Antworten danke ich ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven
  1. Gesamtumschuldung möglich?

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Hallo
    was ist mit dem Vorschlag im Sommer 2010 das Darlehen umzuschulden. Des weiteren gleichzeitig ein Forward-Darlehen für das Darlehen 2011. Drittens eine Ablösung des KfW Darlehens im Sommer 2010 oder auch 2011.
    Derzeit haben Sie bei der KSK drei Kredite. Das mittlere Darlehen möchten Sie umschulden. Hierbei ist es so, dass die KSK schon Mitspracherecht hat. Grund ist, da nachrangig das KfW Darlehen der Sparkasse liegt. Und in den Darlehensbedingungen der Sparkasse haben Sie sicherlich die Rückgewähransprüche der Grundschulden abgetreten.
    Die Sparkasse kann/könnte verlangen, dass, wenn Sie nur das mittlere Darlehen ablösen, sie dann mit dem neuen Darlehen der fremden Bank hinter die KfW rutschen. Dann wäre im Grundbuch die erste Stelle für Sommer 2011 und das KfW Darlehen. Dahinter dann die neue Bank für die Ablösung des Darlehens 2010.
    Jedoch, wenn alles innerhalb von 60 % des Verkehrswert liegt, dann ist das doch gar kein Problem.
    Dann könnten Sie sogar nach hinten im Rang rutschen oder gleich alles ablösen.

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