Wir haben Holzfenster, die mit der Spezialbeschichtung Remmers Induline versehen sind. Uns wurde die sog. RSG (Remmers System Garantie) zugesagt: 10 Jahre nicht streichen. Nach 8 Jahren zeigten sich jedoch ernsthafte Schäden, die von kleinen dunkel verfärbten Stellen bis zu beginnender Ablösung der gesamten Lasur- und Lackschicht reichen. Diese Schäden treten vor allem auf der naturgemäß stärker bewitterten Westseite auf und vor allem im unteren Drittel, vermutlich begünstigt durch Spritzwasser vom Fensterbrett. Die von Remmers vorgeschriebene Pflege haben wir selbstverständlich regelmäßig durchgeführt.
Als ich die Garantie in Anspruch nehmen wollte, wies man mich zuerst darauf hin, dass ich die Garantie nicht abgeschlossen hätte. Dazu hätte ich ein ausgefülltes Formular zurückschicken müssen. Dieses habe ich jedoch nie erhalten. Remmers kann das Gegenteil nicht beweisen.
Remmers war schließlich zu einer Begutachtung durch einen Mitarbeiter bereit. Dieser kam schnell zu dem Schluss, dass es sich um einen Hagelschaden handle, da viele Verfärbungen kreisförmig sind. Ich solle mich an die Gebäudeversicherung wenden.
Die Versicherung schickte einen Gutachter. Der hielt Hagel als Ursache für sehr unwahrscheinlich, da z.B. Dellen auf Fensterbrettern fehlten. Dafür stellte er eine stellenweise mangelhafte Lasur fest und riet dazu, den Hersteller in die Pflicht zu nehmen.
Im mittlerweile 9. Jahr bleiben aber Fensterbauer und Remmers bei ihrer Haltung, es handle sich um einen Hagelschaden und dafür gebe es ohnehin keine Garantie.
Ich möchte mit diesem Beispiel davor warnen, der 10-Jahres-Garantie von Remmers zu vertrauen, die immer noch beworben wird. Ansonsten wäre ich natürlich dankbar für Tipps, wie man ohne teuren Rechtsanwalt solche Garantieansprüche durchsetzen könnte. Die Sanierung würde laut Maler-Angebot über 2000 € kosten ...




