Die Fensterbank besteht aus Edelsathl, ist geriffelt - wegen dieser Rutschsicherung offensichtlich zum Betreten vorgesehen.
Sie hat sich durch Sonneneinstrahlung auf 73 Grad erhitzt. Hier hat man also keine Chance mehr zwischen Wärmeempfindung und Verbrennung zu reagieren. Bei Temperaturen über 70 Grad tritt in Sekundenbruchteilen eine Verbrennung ein. Die anderen Fensterbänke sind weiß gehalten und erreichen nicht mal 40 Grad.
Gibt es Anwendungsregelungen für derartige gefährliche Bauteile unter den genannten Randbedingungen? Gibt es da irgendwelche Haftungen des Bauträgers?