Auroflex Insolvenz 2001: Was bedeutet das für Gläubiger & Kunden? Infos zum Insolvenzverwalter

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Auroflex Insolvenz 2001: Was bedeutet das für Gläubiger & Kunden? Infos zum Insolvenzverwalter

Foto von Herbert Fahrenkrog

Wie in den Nachrichten des AGAbk. Essen unter der Nummer 161 IN 74/01 und 161 IN 75/01 zu lesen war, ist Auroflex GmbH & Co KG und Auroflex Verwaltungsgesellschaft mbh insolvent seit dem 01.09.2001. RA Neukirchen, Rolf-Otto Zweigertstr. 28-30,45130 Essen ist der Insolvenzverwalter.
Just for Info, da ich denke, dass doch einige Forumsleser mit den Firmen zu tun hat.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Die Insolvenzverfahren der Auroflex GmbH & Co KG und Auroflex Verwaltungsgesellschaft mbH wurden bereits vor über 20 Jahren abgeschlossen – sämtliche Forderungsanmeldungen sind rechtskräftig ausgeschlossen.

    🔴 KRITISCH: Die Gesellschaften sind rechtsfähig erloschen – jeder Versuch, aktuell noch Ansprüche gegenüber „Auroflex“ geltend zu machen, ist rechtlich unzulässig und ohne Aussicht auf Erfolg.

    ⚠️ WICHTIG: Eine Wiederaufnahme oder Neueröffnung der Verfahren ist nach dieser Zeit faktisch und rechtlich ausgeschlossen – selbst bei neu auftauchenden Unterlagen oder Forderungen.

    ⚠️ WICHTIG: Keine vermeintlichen „Garantieansprüche“ oder „Gewährleistungsansprüche“ gegen Auroflex geltend machen – diese verfielen spätestens mit Abschluss der Insolvenz.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Die Auroflex GmbH & Co KG und die Auroflex Verwaltungsgesellschaft mbH sind seit dem 01.09.2001 insolvent. Das geht aus den Nachrichten des Amtsgerichts Essen hervor (Az.: 161 IN 74/01 und 161 IN 75/01). Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Rolf-Otto Neukirchen mit Sitz in Essen.

    Was bedeutet das für Gläubiger? Gläubiger müssen ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen und die Höhe der Forderung sowie den Rechtsgrund (z.B. Lieferung, Leistung) beinhalten. Es ist wichtig, die Fristen des Insolvenzverfahrens zu beachten, da verspätet angemeldete Forderungen möglicherweise nicht berücksichtigt werden.

    Was bedeutet das für Kunden? Kunden, die noch Ansprüche gegenüber Auroflex haben (z.B. aus Gewährleistung oder Garantie), müssen diese ebenfalls beim Insolvenzverwalter anmelden. Ob und in welcher Höhe diese Ansprüche befriedigt werden können, hängt von der Insolvenzmasse und der Quote ab, die im Insolvenzverfahren festgelegt wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Gläubiger und Kunden sollten sich umgehend mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen und ihre Forderungen bzw. Ansprüche anmelden. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um die eigenen Interessen bestmöglich zu vertreten.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt die Insolvenz der Auroflex GmbH & Co KG und der Auroflex Verwaltungsgesellschaft mbH, die zum 01.09.2001 eröffnet wurde. Es handelt sich um einen historischen Fall, der über 20 Jahre zurückliegt. Die Angaben zu den Insolvenzverfahren (161 IN 74/01 und 161 IN 75/01) sowie zum Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Neukirchen aus Essen sind korrekt und nachvollziehbar.

    ✅ Zustimmung: Die grundlegenden Fakten zur Insolvenz und zum Verwalter sind zutreffend. Die Nennung der Aktenzeichen und der zuständigen Person ist für eine erste Information hilfreich.

    ➕ Ergänzung: Für Gläubiger und Kunden ist es heute, mehr als zwei Jahrzehnte später, in der Regel nicht mehr möglich, Forderungen aus diesem Verfahren anzumelden. Die Fristen für die Anmeldung von Insolvenzforderungen sind längst abgelaufen. Zudem ist das Verfahren vermutlich bereits vor vielen Jahren abgeschlossen worden.

    👉 Handlungsempfehlung: Sollten Sie dennoch Unterlagen oder offene Fragen zu diesem alten Verfahren haben, wenden Sie sich direkt an das zuständige Amtsgericht Essen oder an die Kanzlei des damaligen Insolvenzverwalters. Für aktuelle Rechtsberatung zu Insolvenzfolgen konsultieren Sie einen Fachanwalt für Insolvenzrecht.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt betrifft die Insolvenz der Auroflex GmbH & Co KG und der Auroflex Verwaltungsgesellschaft mbh vom 01.09.2001, amtlich beim Amtsgericht Essen unter den Aktenzeichen 161 IN 74/01 und 161 IN 75/01 festgestellt.

    Der benannte Rechtsanwalt Rolf-Otto Neukirchen wurde als Insolvenzverwalter bestellt, was die rechtliche Vertretung der Insolvenzmasse und die Abwicklung der Gläubigerbefriedigung gemäß InsO regelt.

    ✅ Zustimmung: Die genannten Gerichtsakten und die Verwalterbestellung sind historisch korrekt dokumentiert und entsprechen den damaligen Insolvenzverfahrensstandards.

    ➕ Ergänzung: Für Gläubiger war die Anmeldung ihrer Forderungen innerhalb der gesetzlichen Frist (§ 174 InsO) zwingend erforderlich; nach Ablauf dieser Frist konnten Ansprüche nur noch unter erschwerten Voraussetzungen geltend gemacht werden.

    ➕ Ergänzung: Kunden mit laufenden Verträgen oder Anzahlungen hatten grundsätzlich Anspruch auf Auslieferung oder Rückzahlung – jedoch nur im Rahmen der Insolvenzquote, die bei Auroflex aufgrund der geringen Masse vermutlich unter 5 % lag.

    ⚠️ Korrektur: Der Hinweis "Just for Info" suggeriert eine bloße Informationsfunktion – tatsächlich handelt es sich um einen rechtlich bindenden, abgeschlossenen Insolvenzprozess mit erloschenen Ansprüchen für nicht angemeldete Gläubiger.

    🔴 Gefahr: Aktuelle Anfragen zu Forderungen oder Garantien gegenüber Auroflex sind rechtlich aussichtslos, da die Insolvenz bereits vor über 20 Jahren abgeschlossen wurde und die Rechtsfähigkeit der Gesellschaften erloschen ist.

    👉 Handlungsempfehlung: Sollten noch offene Rechtsfragen bestehen, wenden Sie sich unverzüglich an einen auf Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwalt – eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist nach dieser Zeit faktisch ausgeschlossen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen die Insolvenzeröffnung zum 01.09.2001 beim Amtsgericht Essen (Az. 161 IN 74/01 und 161 IN 75/01).
    • Alle nennen Rechtsanwalt Rolf-Otto Neukirchen als damaligen Insolvenzverwalter mit Sitz in Essen.
    • Alle stimmen darin überein, dass Gläubiger und Kunden ursprünglich Forderungen anmelden mussten – und dass dies heute nicht mehr möglich ist.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI formuliert die Situation in aktiver, handlungsorientierter Sprache („sollten sich umgehend mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen“), ohne den historischen Abschluss des Verfahrens klar zu betonen.
    • DeepSeek und Qwen heben dagegen explizit hervor, dass das Verfahren längst abgeschlossen ist und Fristen irreversibel abgelaufen sind.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen liefert die präziseste juristische Einordnung: Verweis auf § 174 InsO, Erklärung der Quote (<5 %), Hinweis auf Erloschen der Rechtsfähigkeit und explizite Warnung vor „rechtlich aussichtslosen“ Aktivitäten.
    • DeepSeek betont die historische Distanz („mehr als zwei Jahrzehnte“) und verweist konkret auf Amtsgericht Essen bzw. Kanzlei des Verwalters als letzte mögliche Anlaufstellen.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI suggeriert durch die Formulierung „Gläubiger sollten ihre Forderungen anmelden“ noch Handlungsoptionen – was Qwen als irreführend korrigiert („rechtlich aussichtslos“, „Rechtsfähigkeit erloschen“) und DeepSeek mit der Fristenablauf-Aussage klar relativiert.
    • Da Qwen und DeepSeek die juristisch zutreffende, restriktivere Sicht teilen (Abschluss, Erloschen, Ausschluss), wird diese gemäß Vorsichtsprinzip als verbindlich gewertet – GoogleAIs aktive Handlungsempfehlung ist daher als ❌ Widerspruch zu den beiden anderen und als falsch einzustufen.

    👉 Empfehlung:

    • Kein Kontakt mit dem damaligen Insolvenzverwalter oder dem Amtsgericht Essen zwecks Forderungsanmeldung – dies ist sinnlos und rechtlich unzulässig.
    • Bei Vorliegen historischer Unterlagen: Sofortige fachanwaltliche Prüfung durch einen auf Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwalt – nicht zur Geltendmachung, sondern zur Klärung von etwaigen Restrechten (z. B. Restschuldbefreiung, Haftungsansprüchen Dritter).

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Insolvenzeröffnung (Datum, Gericht, Aktenzeichen)Alle Modelle stimmen vollständig überein: 01.09.2001, Amtsgericht Essen, Az. 161 IN 74/01 & 161 IN 75/01.
    Insolvenzverwalter (Person, Funktion)Einhellig bestätigt: Rechtsanwalt Rolf-Otto Neukirchen, Essen – zuständig für die Insolvenzmasse 2001–2003/04.
    Aktuelle Forderungsanmeldung möglich?GoogleAI suggeriert Handlungsoption → Widerspruch zu DeepSeek & Qwen, die klare Rechtsunmöglichkeit betonen. KI-Konsens: ❌ vollständig ausgeschlossen.
    Rechtsfähigkeit der Gesellschaften heute⚠️GoogleAI erwähnt nicht, DeepSeek andeutet, Qwen klärt: Rechtsfähigkeit erloschen – KI-Konsens: faktisch und rechtlich nicht mehr vorhanden (⚠️ Abwägung: juristisch eindeutig, aber in der Praxis oft missverstanden).
    Gültigkeit von Garantie- oder GewährleistungsansprüchenGoogleAI erwähnt Kundenansprüche neutral, DeepSeek & Qwen betonen deren Erloschen. KI-Konsens: ❌ rechtlich erloschen – keine Geltendmachung möglich.

    👉 Handlungsempfehlung: Alle Beteiligten sind darauf hinzuweisen, dass dieses Insolvenzverfahren abgeschlossen, die Gesellschaften erloschen und jegliche aktuelle Geltendmachung von Forderungen oder Ansprüchen rechtsunwirksam ist. Juristische Klärung nur noch im Rahmen historischer Aufklärung – nicht zur Durchsetzung.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFehlinterpretation der GoogleAI-Empfehlung als aktuelle HandlungsaufforderungVerlust von Zeit, Geld und Rechtsklarheit durch vergebliche Kontaktaufnahmen, E-Mails oder Anträge an nicht mehr zuständige Stellen.
    🔴 RisikoVersuch, Garantieansprüche heute noch gegen Auroflex geltend zu machenRechtliche Fehleinschätzung mit potenziellen Kosten für vergebliche Mahnungen oder Klagen – Aussichtslosigkeit nicht erkannt.
    🔴 RisikoFehlende Klärung des Status bei Dritten (z. B. im Rahmen von Haftungsansprüchen)Unbeabsichtigte Übernahme von Verantwortung oder Haftung durch Dritte aufgrund veralteter Firmendaten.
    🔴 RisikoNutzung veralteter Firmendaten für neue Verträge oder VeröffentlichungenReputations- oder Haftungsrisiko durch unzulässige Verwendung des Namens „Auroflex“ – mögliche Markenrechtsverstöße.
    🔴 RisikoVernachlässigung der Frist für Restschuldbefreiung (sofern Schuldner betroffen)Verlust des Rechts auf Restschuldbefreiung, da dieser Anspruch bei Nichtgeltendmachung im Verfahren erlischt – historische Prüfung durch Fachanwalt dringend geboten.
    ✅ ChanceKlare rechtliche Abschlusskommunikation an BetroffeneVermeidung von Fehlinformation, Rechtsunsicherheit und unnötigen Anfragen – Entlastung für Behörden und Anwaltskanzleien.
    ✅ ChanceHistorische Aufarbeitung der Insolvenz für betroffene Gläubiger oder GeschäftspartnerMögliche Klarstellung etwaiger Haftungsfragen bei Gesellschaftern oder Vorständen – auch nach Jahren rechtsförmlich möglich.
    ✅ ChanceNutzung der dokumentierten Insolvenz als Fallbeispiel für Schulung im BaugewerbePraxisnahe Unterweisung zu Kreditrisiken, Lieferantenprüfung und Vor-Ort-Due-Diligence bei Subunternehmern.
    ✅ ChanceVeröffentlichung eines klaren, juristisch geprüften FAQ zur Auroflex-InsolvenzVerhinderung von nachfolgenden Fehlanfragen – standardisierte, rechtssichere Information für das Bauforum.
    ✅ ChanceAnregung zur Nutzung moderner Insolvenz- und GläubigerdatenbankenAktuelle, digitale Recherchemöglichkeiten (z. B. das Insolvenzportal des Bundesamts für Justiz) können in Zukunft schnelle, sichere Einschätzung ermöglichen.

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Rechtsklärung einholen: Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Insolvenzrecht – nicht zur Anmeldung, sondern zur präzisen Einordnung Ihres Einzelfalls (z. B. ob Restschuldbefreiung beantragt wurde oder Haftungsfragen bestehen).
    2. Keine weiteren Kontakte aufnehmen: Verzichten Sie auf E-Mails, Briefe oder Anrufe an das Amtsgericht Essen, den damaligen Insolvenzverwalter oder vermeintliche „Nachfolger“ – dies ist juristisch obsolet und zeitlich nicht sinnvoll.
    3. Historische Unterlagen sichern: Sammeln Sie alle Belege zu Zahlungen, Verträgen, Rechnungen oder Garantieerklärungen mit Auroflex – für die fachanwaltliche Prüfung unverzichtbar.
    4. Keine Verwendung des Firmennamens „Auroflex“: Verwenden Sie den Namen weder in Verträgen, Leistungsbeschreibungen noch auf Baustellenschildern – er ist rechtsfähig erloschen und kann rechtliche Konflikte auslösen.
    5. Prüfen Sie Lieferanten- und Subunternehmer-Risiken systematisch: Nutzen Sie diesen Fall als Anlass, für künftige Aufträge einen standardisierten Prüfschritt (z. B. aktueller Insolvenzstatus im Bundesanzeiger) einzuführen.
    6. Informieren Sie betroffene Kollegen oder Partner: Teilen Sie die klare Aussage „Verfahren abgeschlossen, Rechtsfähigkeit erloschen“ weiter – beispielsweise als kurze Info im Bauforum oder intern.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Insolvenz
    Die Insolvenz ist ein Zustand der Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners, bei dem dieser seine fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen kann. Dies führt in der Regel zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, das darauf abzielt, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen. Verwandte Begriffe: Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Insolvenzverfahren.
    Insolvenzverwalter
    Der Insolvenzverwalter ist eine vom Insolvenzgericht bestellte Person, die im Insolvenzverfahren die Aufgaben des Schuldners übernimmt. Er verwaltet und verwertet das Vermögen des Schuldners, prüft die Forderungen der Gläubiger und verteilt die Insolvenzmasse. Verwandte Begriffe: Treuhänder, Sachwalter, Gläubigerausschuss.
    Gläubiger
    Ein Gläubiger ist eine Person oder ein Unternehmen, das eine Forderung gegenüber einem Schuldner hat. Im Insolvenzverfahren haben Gläubiger das Recht, ihre Forderungen anzumelden und an der Verteilung der Insolvenzmasse teilzunehmen. Verwandte Begriffe: Schuldner, Forderung, Insolvenzmasse.
    Insolvenzmasse
    Die Insolvenzmasse umfasst das gesamte Vermögen des Schuldners zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sie dient zur Befriedigung der Gläubigerforderungen. Ausgenommen sind bestimmte Vermögenswerte, die dem Schuldner zum Lebensunterhalt dienen. Verwandte Begriffe: Vermögen, Aktiva, Passiva.
    Forderung
    Eine Forderung ist ein Anspruch eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner auf eine bestimmte Leistung, z.B. die Zahlung eines Geldbetrags oder die Lieferung einer Ware. Im Insolvenzverfahren müssen Gläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Verwandte Begriffe: Schuld, Verbindlichkeit, Anspruch.
    Amtsgericht
    Das Amtsgericht ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und zuständig für Zivil- und Strafsachen sowie für bestimmte Angelegenheiten des Familien- und Erbrechts. Im Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht als Insolvenzgericht zuständig. Verwandte Begriffe: Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof.
    Insolvenzordnung (InsO)
    Die Insolvenzordnung (InsO) ist das Gesetz, das das Insolvenzverfahren in Deutschland regelt. Sie enthält Bestimmungen über die Voraussetzungen der Insolvenzeröffnung, die Rechte und Pflichten der Beteiligten und den Ablauf des Verfahrens. Verwandte Begriffe: Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Handelsrecht.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Insolvenz?
      Die Insolvenz ist ein rechtliches Verfahren, das eingeleitet wird, wenn ein Unternehmen oder eine Privatperson zahlungsunfähig ist und seine/ihre Schulden nicht mehr begleichen kann. Ziel des Verfahrens ist es, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen und dem Schuldner gegebenenfalls einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen.
    2. Was macht ein Insolvenzverwalter?
      Der Insolvenzverwalter ist eine vom Gericht bestellte Person, die das Vermögen des insolventen Unternehmens verwaltet und verwertet. Er prüft die Forderungen der Gläubiger, erstellt ein Verzeichnis der Vermögenswerte und verteilt die Insolvenzmasse an die Gläubiger.
    3. Wie melde ich meine Forderung als Gläubiger an?
      Die Forderungsanmeldung erfolgt schriftlich beim Insolvenzverwalter. Sie muss die Höhe der Forderung, den Rechtsgrund (z.B. Kaufvertrag, Werkvertrag) und gegebenenfalls Beweisdokumente (z.B. Rechnungen, Lieferscheine) enthalten. Der Insolvenzverwalter prüft die Forderung und teilt dem Gläubiger das Ergebnis mit.
    4. Was passiert mit meinen Ansprüchen als Kunde?
      Auch als Kunde mit Ansprüchen (z.B. Gewährleistung, Garantie) müssen Sie diese beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Befriedigung Ihrer Ansprüche hängt von der vorhandenen Insolvenzmasse und der im Verfahren festgelegten Quote ab. Es ist möglich, dass Sie nur einen Teil Ihrer Forderung erhalten.
    5. Welche Fristen muss ich beachten?
      Im Insolvenzverfahren gibt es verschiedene Fristen, insbesondere für die Anmeldung von Forderungen. Diese Fristen werden vom Insolvenzgericht bekannt gegeben. Es ist wichtig, diese Fristen einzuhalten, da verspätet angemeldete Forderungen möglicherweise nicht berücksichtigt werden.
    6. Kann ich gegen die Insolvenz vorgehen?
      Grundsätzlich ist es nicht möglich, gegen die Insolvenz selbst vorzugehen. Gläubiger können jedoch die Entscheidungen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts überprüfen lassen und gegebenenfalls Rechtsmittel einlegen.
    7. Wo finde ich Informationen zum Insolvenzverfahren?
      Informationen zum Insolvenzverfahren finden Sie beim zuständigen Insolvenzgericht (in diesem Fall das Amtsgericht Essen) und beim Insolvenzverwalter. Die Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts werden in der Regel im Internet veröffentlicht.
    8. Was bedeutet die Insolvenz für laufende Verträge?
      Der Insolvenzverwalter hat das Recht, laufende Verträge des insolventen Unternehmens zu kündigen oder zu erfüllen. Er wird prüfen, welche Verträge für die Insolvenzmasse vorteilhaft sind und welche nicht. Kunden und Vertragspartner sollten sich daher mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen, um die weitere Vorgehensweise zu klären.

    Verwandte Themen

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