Wir bauen ein verklinkertes Einfamilienhaus ohne Keller, schlüsselfertig, und hatten nach Elektro- und Sanitärrohinstallation den TÜV Nord eingeschaltet, der auch zur Baubesichtigung kam.
U.a. war die Dämmung unter dem Erstich nicht ordnungsgemäß verlegt (Estrich war noch nicht gegossen) und musste geändert werden.
Jetzt fand mein Vater eine DINAbk.:
Bei Räumen, die ans Erdreich grenzen, ist eine Bauwerksabdichtung gemäß DIN 18195 vorzusehen. Die Notwendigkeit ist vom Bauwerksplaner festzulegen. In der Regel werden PVC- oder bitumenhaltige Abdichtungen verwendet. Sollen hierauf Wärme- und Trittschalldämmungen aus Polystyrol verlegt werden, muss eine Trennschicht Aufgrund von Weichmacherwanderung eingebracht werden (z.B. PE-Folie)
Ist das tatsächlich eine IMMER geltende DIN?
Diese Trennschicht (PE-Folie) wurde bei uns ÜBER dem Styrodur unter der Fußbodenerwärmung verlegt - in den Räumen ohne Erwärmung gar nicht.
(Der Fußbodenaufbau in unserem Neubau ist wie folgt:
Sandplatte, Betonplatte, Bitumenschweißbahn, Styrodur, "schwarzes Papier" (in den Räumen mit Fußbodenerwärmung liegt hierauf eine Folie, darauf die Rohre der Erwärmung), dann überall der Estrich.)
Mein Vater hat schon auf Bauten (und zu Hause!) erlebt, dass das Styrodur aufgefressen wurde und der Estrich dann nach einigen Jahren gebrochen ist - dann ist es aber für eine Mängelrüge zu spät!
Der Abt. -Leiter unseres Bauleiters sagte uns zu, vor dem Gießen des Estrichs eine Besichtigung der beseitigten Mängel mit meinem Mann durchzuführen.
Der Estrich ist mittlerweile gegossen - wir haben die Baumängelbeseitigung nicht abgenommen, da natürlich vorher niemand da war und eine Begehung mit uns gemacht hat ...
Wie können / sollen wir uns jetzt verhalten?
Ist das ein "ernstzunehmender" Mangel oder nur "Pille-Palle"?
Und wenn ernstzunehmend, was tun? Preisabzug? Und wenn ja, wieviel? Kann man das ohne Weiteres? Nachbessern geht ja wohl schlecht ...!
Wir würden uns freuen, Antworten auf unsere Frage zu bekommen, denn der nette Mensch vom TÜV hält sich da auch ziemlich bedeckt. (Angeblich muss die Folie nicht eingebracht werden - aber wozu dann die DIN?)
Brauche am Besten etwas aussagekräftiges, wo der Bauunternehmer sich nicht herausreden kann, wenn diese Norm immer (also auch bei uns) greift. Oder könnte man diese Norm (in unserem Fall) umgehen? Und wenn ja, wie?
Danke und Liebe Grüße!
Anja