Dämmpflicht bei bereits ausgebautem Dachgeschoss
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Dämmpflicht bei bereits ausgebautem Dachgeschoss

Hallo,
wir beabsichtigen ein REH aus dem Baujahr 1973 zu kaufen, in dem der Dachboden bereits ausgebaut ist. Die Decke des Dachbodens verfügt über eine Dämmung aber die Wandschrägen haben einen kaum nennenswerten Dämmwert (laut Wärmebildkamera schlechter als die 14 cm Sparren).
Wären wir nach dem Kauf des Hauses dazu verpflichtet binnen 2 Jahren die Sparren zu dämmen, oder das gesamte Dach zu isolieren? Der Gutachter ist jedenfalls dieser Meinung.
Das würde für uns bedeuten, dass wir entweder den Innenausbau des Dachbodens komplett neu mach müssten, oder das gesamte Dach. In dem Fall könnten wir das Haus nicht kaufen, weil es zu teuer wird.
Grüße
Dirk
  • Name:
  • Dirk
  1. Nach welchem Paragrafen sie dämmen "müssen"

    hat Ihnen der Gutachter nicht gesagt? Dann fragen Sie ihn das mal.
    Es gibt keine Dämmpflicht für Dachschrägen, wenn Sie diese einfach so lasen und kine baulichen Änderungen im Sinne der Anlage 3 der EnEVAbk. vornehmen wollen.
    Die Dämmpflich für die oberste Geschossdecke können sie auch vergessen, denn diese gilt nur für bisher völlig ungedämmte Decken. Ist "irgendeine" Dämmung bereits vorhanden, so gtreift auch diese explizit in der EnEV vorgeschriebene nachträgliche Dämmpflicht nicht.

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