Nachträglicher Einbau einer Dachloggia
BAU-Forum: Dach
Nachträglicher Einbau einer Dachloggia
Guten Morgen,
wir bewohnen eine Dachgeschoßwohnung in Düsseldorf / NRW (Eigentum) und spielen mit dem Gedanken, eine Dachloggia integrieren zu lassen. Wir sind erst am Anfang und versuchen gerade soviel Informationen wie möglich bezüglich der Durchführung, Genehmigung,... zu sammeln. Bei der Suche bin ich auf dieses Forum gestoßen.
Unsere Kernfrage ist, ob und wenn ja welche Genehmigungen eingeholt werden müssen.
Das Loggia soll ca 3,50 Meter breit sein. Das Haus selber ist ca. 13 Meter breit. Ich hatte irgendwo gelesen, dass die Loggia maximal 1/3 der Hausbreite betragen darf, allerdings scheint es da grundsätzlich regional starke Unterschiede zu geben. Ich habe ein Bild angehangen, wie es ungefähr aussehen sollte.
Kann mir jemand sagen, wie die Rechtsprechung dazu in Düsseldorf / NRW aussieht und wie wir am besten vorgehen sollten?
Vielen Dank im Voraus,
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erster Schritt
Erster Schritt wäre eine Genehmigung der WEGA. Dann wäre nach Bauordnung und B-PlanA zu klären, ob eine Baugenehmigung notwendig ist. Dann kann geplant und gebaut werden, dabei Gerüststellung, Materialtransport, Schuttentsorgung, Wetterschutz und Statik klären. Eine Kosten-Nutzenabwägung sollte man auch machen. Man braucht Mut, um sowas in einer WEG zu machen.
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nicht nur mut
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ja, die Wärmedämmung
Ja die Wärmedämmung hatte ich vergessen, und natürlich auch an die Entwässerung denken und an die Absturzsicherung. Es soll auch Loggien geben mit aufklappbarem Glasdach. Ob so ein Dach die Entwässerung und die Wärmedämmung ersetzt ist fraglich bei der angegeben Lösung. Bei einem aufklappbaren Glasdach ist es aber schon eine Gaube, oder?
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Vielen Dank!
Vielen Dank für die Antworten!
Das Einzige das wir bislang haben, ist das OK der restlichen Eigentümer. Ich denke, wie schon vorgeschlagen, dass wir uns erstmal an das Bauamt bzgl. Baugenehmigung etc. wenden. Und wenn das dann geklärt ist, einen Dachdecker zu Rate ziehen. Ich habe gesehen, dass es solche Terrassen auch als Fertigprodukte inkl. Dämmung, Tür,... gibt. Evtl. wäre das auch eine Option für uns.
Ich habe direkt noch eine Frage. In der Bauordnung habe ich folgendes bezüglich der Bauvorlagenberechtigung gelesen:
1) Bauvorlagen für die Errichtung und Änderung müssen von einem Entwurfsverfasser unterschrieben werden....
2) Absatz 1 gilt nicht für Bauvorlagen für
...
7. Balkone und Altane
Bedeutet das dann, dass wir direkt mit dem Dachdecker / Zimmermann planen können, ohne dass ein Architekt involviert ist? Wobei ich natürlich nicht weiß, ob dieser den Antrag beim Bauamt einreichen kann / darf, oder ob das dann sowieso ein Architekt machen muss.
Nochmal vielen Dank und Entschuldigung für die Laienfragen!
VG Maru
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Einbau einer Dachloggia
Nach der Hessischen Bauordnung darf auch ein Zimmermannsmeister den ganzen Schriftwechsel mit dem Bauamt erledigen. Er hat als Meister die kleine Bauvorlagenberechtigung. Das wird in NRW vermutlich ähnlich sein.
Ob er sich mit dem Papierwust beschäftigen will, ist die andere Frage.
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die kleine Bauvorlagenberechtigung
kennt die BauO NRW nicht.
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die kleine Bauvorlagenberechtigung
Danke für den Hinweis.
Aber früher waren doch die Zimmerleute diejenigen, die das ganze (Fachwerk-)Haus errichteten.
Wie und wann hat man die denn da in NRW vor die Tür gesetzt und den Architekten das Feld bereitet?
Haben in NRW auch die Bauingenieure keine Bauvorlagenberechtigung? Danke.
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Egal wer theroretisch "darf"
...insbesondere unter der Maßgabe dass es sich hier evtl. um eine Holzbalkendecke handelt, die jetzt plötzlich zum begehbaren Flachdach umgebastelt werden soll, braucht es UNBEDINGT einen bauphysikalisch erfahrenen Planer um nicht am Ende ein selbstkompostierendes Flachdach zu erzeugen, welches in wenigen Jahren morsch ist. Leider habe ich in Berlin die Erfahrung gemacht, dass Zimmerer- und Dachdeckermeister mit der bauphysikalisch korrekten Umsetzung solcher Sonderbaulösungen regelmäßig überfordert waren bzw. diese Aufgabenstellung regelmäßig unterschätzt haben und die Ausführungen nach 8-10 Jahren total verfault waren und eine Komplettsanierung dieser noch jungen Dachterrasse notwendig wurde.
Offensichtlich ahnt bei der WEGA (insbesondere der Eigentümer unter Ihnen) noch nicht was da umbautechnisch auf sie zu kommt!!!
Also bitte schalten Sie einen sanierungserfahrenen Architekten ein, der vorher eine Bestandsaufnahme macht und dann die komplette Werkplanung liefert und die Bauüberwachung übernimmt:
dazu gehört insbesondere:
- bauphysikalischer Nachweis ausreichender Dämmung der Decke/Loggiaboden und der Loggiaseitenwände (nach DINA 4108 und GEG)
- bauphysikalischer Nachweis der Tauwasserfreiheit der Decke/Loggiaboden (DIN 4108-3)
- Tauwassernachweis der Loggiaseitenwände natürlich auch!
- alle (mind. 4) Abdichtungsdetails (DIN 18531-5)
- Entwässerung (DIN 1986-100 und DIN EN 12056) - mind. 2 Abläufe
- usw.
DAS liefert ihnen kein Dachdecker- oder Zimmerermeister!!!
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ein erfahrener Architekt
wird sich für das entgegen gebrachte Vertrauen bedanken und dann den Auftrag ablehnen.
Die Chance, dass das Vorhaben bezahlbar, nach den Wünsche des Bauherren und vor allem dauerhaft schadensfrei umsetzbar ist, tendiert gegen Null.
[ Zitat Anfang ] ...
Ist normal. Ist ja auch nicht deren Aufgabengebiet. Gute Handwerker wissen das und lassen die Finger davon.dass Zimmerer- und Dachdeckermeister mit der bauphysikalisch korrekten Umsetzung solcher Sonderbaulösungen regelmäßig überfordert sind
... [ Zitat Ende ] -
Trotzdem
würde ich der Hausverwaltung empfehlen den anderen WEGA-Mitgliedern zu empfehlen, dass diesen Arbeiten nur zugestimmt wird, wenn sie durch einen erfahrenen Architekten geplant und gebauleitet werden. Ich würde sowas haftungsrechtlich keinesfalls alleine dem DGA-Eigentümer und seinen Handwerkern überlassen!!!
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Danke!
Wir werden zunächst eine generelle Anfrage an das Bauamt stellen und uns dann mit einem Architekten zusammen setzen um alles zu besprechen. Nochmal danke für die antworten, Hinweise und Ideen!