unser Bauträger hat das Flachdach unserer Garage fertiggestellt. Es handelt sich um ein Flachdach, das mit dem üblichen schwarzen Gummi bedeckt ist (Fa. Wolfin) und darunter befinden sich 2 cm dicke Wärmedämmplatten, damit sich das Dach im Sommer nicht zu sehr aufheizt. Übrigens: Wir haben in Hessen bauen lassen.
Hier nun unsere Fragen:
1. Als Wärmedämmplatten wurden PU-Schaumplatten 2 cm dick verwendet. Ich habe unter folgendem Link ein Foto davon abgelegt:
Ich dachte, der Bauträger wird Styrodur verwenden, da dieses ja wasserfest ist und sozusagen im Wasser schwimmen kann, ohne dass das Material schaden nimmt. Dies würde ja auftreten, wenn z.B. irgendwann einmal das Gummi aus Altersgründen einen Riss hat und Wasser eindringt.
Darf der Bauträger PU-Schaum (siehe Foto) verwenden? Mir sah das Material nicht sehr wasserfest aus.
2. Das Dach hat keine Neigung, nicht einmal 2-3 %. D.h. etwa 30-40 % der Fläche sind nach Regenfällen mit einer Wasserpfütze versehen, da das Wasser nicht zum Ablauf gelangen kann.
Gibt es Vorschriften, auf die ich mich gegenüber dem Bauträger beziehen kann, die eine x-prozentige Neigung auch bei Flachdächern vorschreiben? Um vernünftig zu argumentieren braäuchte ich Vorschrift, Gesetze, DINAbk.-Normen. Pauschale Aussagen akzeptieren die Leute ja nicht. Kann da jemand helfen?
Vielen Dank für die Antworten schon mal im Voraus.
Gruß!
Peter Schumacher