Welche plausiblen Gründe gibt es eigentlich, dass Dachschalungen aus horizontal auf die Sparren aufgenagelten Einzelbrettern (also Dachschalung) aus statischer Sicht nicht zur Längsaussteifung des Gesamtdaches herangezogen werden dürfen, sondern nur als Kipp- / Knicksicherung der Sparren gelten?
So jedenfalls DINAbk. 1052 T2 (10.4) und z.B. Informationsdienst Holz.
Grundsätzlich werden gesonderte Windverbände bzw. Windrispen gefordert - entspricht ja wohl aber nicht der bewährten Praxis - oder? Was ist nun der "anerkannte Stand der Technik" in dieser Sache, wo kann ich mehr über diese Problematik erfahren?
