Abnahme schlüsselfertig mit eg
BAU-Forum: Bauen mit Eigenleistungen
Abnahme schlüsselfertig mit eg
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Mit der Abnahme
Mit der Abnahme -
Wichtig ist :
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Minderungsvorbehalte nicht vergessen!
Hallo. Wir haben ein schlüsselfertiges Eigenheim gebaut. Freitag ist Abnahme. Eigentlich sollte das Haus besenrein übergeben werden. jetzt heißt es dass es nicht gemacht wird weil wir den Innen- und Außenputz (Innenputz, Außenputz) in Eigenleistung gemacht haben und unsere Handwerker den Dreck verursacht haben. ist das rechtens? stimmt es auch dass grobe Kratzer an Balkontüren von uns nicht bemängelt werden dürfen? freue mich über Antworten. das kann doch alles nicht sein, oder? vielen Dank! beginnt die Gewährleistungsfrist und nach BGBAbk. ist eigentlich der volle Preis sofort fällig. Die VOBAbk./B gewährt da etwas Zeit. Zumindest 30 Tage.Die Abnahme kann bei großen Mängeln verweigert werden. Groß in diesem Sinne ist es vor allem, wenn die Gebrauchstauglichkeit nicht gegeben ist. Also keine Heizung, kein Wasser etc.
Wegen kleiner Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Also Lackkratzer könnten das sein. Man darf dann den doppelten Betrag für die Reparatur zurückbehalten (Druckzuschlag) Früher dreifach.
Über die Abnahme ist ein Protokoll anzufertigen, von beiden zu unterschreiben und jeder erhält eine Ausfertigung. Bauträger können das oft nicht und man hat dann nichts in der Hand, der andere hat das Protokoll der Abnahme.
BGB § 640 und VOB/B § 12 jetzt mal ohne nachzusehen
ALLE sichtbaren Mängel müssen im Protokoll aufgeführt werden! Sonst besteht kein Anspruch auf Nachbesserung. "dass grobe Kratzer an Balkontüren von uns nicht bemängelt werden dürfen? " Sie müssen sogar bemängelt werden!
Wer den Dreck verursacht hat, macht ihn weg. Das wäre dann nicht Aufgabe des Bauträgers.
Literatur: Wirth, A. : Privates Baurecht
Versucht einen überzeugenden Grund zu finden, um den Termin auf Montag zu verschieben und macht euch erst mal in der Literatur schlau. Montesuma kann immer mal zuschlagen. Montags kann man auch noch Abnahme machen.
PS: Ich hätte sowieso nicht mit einem Bauträger gebaut und dann auf garkeinen Fall noch Eigenleistungen erbracht. Das zahlt sich nicht aus. Mit der Abnahme kehrt sich die Beweislast um, d.h. sie müssen beweisen, dass etwas nicht korrekt ist. Bis zur Abnahme ist das umgekehrt. Deshalb alle Mängel ins Protokoll! Wenn der Unternehmer das nicht mitmacht, Abnähme verweigern. Und wenn es noch geht einen Architekten oder Bauingenieur mitnehmen. Das Geld ist bestens investiert. Allein schon, um sich nicht in allen Punkten "an die Wand" reden zu lassen Das wichtigste kann ich hier leider nicht lesen.
In das Abnahmeprotokoll gehören nicht nur die sichtbaren Mängel rein, sondern auch etwaige Minderungsvorbehalte. Ansonsten hat der Auftraggeber bzw. der Hauskäufer keinerlei Chance mehr Minderungsvorbehalte auch zu machen bzw. in Abzug zu bringen.
Gehen Sie nicht alleine in den Abnahmetermin. Beauftragen Sie jemanden der sich damit auskennt und brechen Sie nichts übers Knie!
Da stimme ich insofern Frau Neugebauer zu. Erst mal schlau machen oder jemanden beauftragen der sich damit auskennt.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz
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