Holzteile an der Traufe in Eigenleistung?
BAU-Forum: Bauen mit Eigenleistungen

Holzteile an der Traufe in Eigenleistung?

Hallo!
Vor einer Woche mussten wir erfahren, dass das Streichen der Traufe und am Ortgang zur Eigenleistung (Malerarbeiten) zählt.
Der Bauleiter sagte, dass wir das machen können, wenn der Außenputz rankommt. Da wäre ja dann ein Gerüst da. So steht es auch in der Leistungsbeschreibung. Diesen Teil haben wir beim Durchlesen übersehen. Ist das überhaupt rechtlich in Ordnung? Das ist ja wohl doch etwas gefährlich.
Dann ist mit den Fenstern gleich die Haustür geliefert worden, obwohl in der Leistungsbeschreibung eine Bautür steht. Die Begründung war, dass es sonst zu Schwierigkeiten beim Innenputz käme. Bei Beschädigungen wäre der jeweilige Handwerker verantwortlich. Wie können wir uns wehren?
Unser Bauleiter hat sich in drei Monaten gerade drei mal blicken lassen. Alles läuft nur per Telefon.
Wir sind schon etwas verzweifelt.
Vielleicht kann uns ja hier jemand helfen.
Viele Grüße an alle gestreßten Häuslebauer
Familie Zitzmann
  • Name:
  • Fam. Zitzmann
  1. durchaus üblich

    ist es, dass diese Arbeiten zu den Malerarbeiten zählen. Dass Sie dies mit Eigenleistungen gleichsetzen, ist jedoch unüblich, wofür gibt es schließlich Maler. Wenn ihnen das zu gefährlich erscheint (kann ich nachvollziehen, habe es bei meinem Bau nie bis auf die höchste Gerüstebene geschafft) beauftragen Sie einen Maler.
    Zur Tür: Dass die Tür vor dem putze drin sein sollte ist klar, da sie sonst nicht ausreichend (bzw. optisch ziemlich unbefriedigend) befestigt werden kann. Sehen Sie sich mal die Tür und ihre Verankerung an. Wie wollen Sie das NACH dem putze befestigen? Der Hinweis auf die Haftung der einzelnen Handwerker ist auch OK. Dumm nur, wenn es keiner gewesen sein will, aber dann brauchen sie die Tür ja nicht abzunehmen. Bzieht sich jetzt natürlich auf die Türzarge. Die eigentliche Tür kann man sicherlich später einhängen ...
  2. Zimmerer versus Maler

    Hallo,
    in unserer Gegend fühlen sich durchaus die Zimmerer für das Streichen der sichtbaren Holzteile (Sparrenüberstände, Flugsparren, Traufschalung, Ortgangleiste) zuständig. Diese "Streicharbeiten" werden vor dem Aufrichten in der Werkstatt des Zimmerers durchgeführt.
    In anderen Gegenden scheint wohl eher der Maler nach den Putzarbeiten die erwähnten Holz-Streicharbeiten durchzuführen.
    Beides hat Vor- und Nachteile (Vorteile, Nachteile).
  3. Die Haustür kann später eingebaut werden hier bei ...

    Die Haustür kann später eingebaut werden (hier bei uns in der Gegend absolut üblich), dazu wird die Türlaibung unverputzt gelassen. Wenn dann später die Haustür eingebaut wird, wird die Laibung verputzt.
  4. Selber beim Zimmermann streichen

    Wir haben unsere sichtbare Holzteile auch selbst gestrichen. Aber in der Halle bei Zimmergeschäft. Bin dort einfach nach Feierabend hingefahrn und habe alles gestrichen. Das scheint hier öfter so gemacht zu werden.
    Der Zimmermann hat das Holz schon hingerichtet auf Böcke und hatte auch Leisten zum dazwischen legen bereit gestellt.
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