Undichter Balkon Mietwohnung: Schäden, Rechte & Reparatur – Was tun?
BAU-Forum: Balkon und Terrasse
Undichter Balkon Mietwohnung: Schäden, Rechte & Reparatur – Was tun?
wir wohnen seit vier Jahren in einer umgebauten Kaserne. Das gesamte Gebäude (Erstbezug Sommer 2000) ist extrem mängelbehaftet (die Sanierungskosten betragen aktuell mehrere Millionen €), unternommen wird jedoch nichts. Das hat Gründe, die mich als Mieter jedoch wenig betreffen.
Unser Problem ist, dass wir eine sehr hohe Miete zahlen, die in keinem Verhältnis zur Wohnqualität steht. Ein Dauerärgernis ist u.a. der Balkon:
Kurz nach unserem Einzug habe ich festgestellt, dass der Balkon über uns undicht ist. Seit nunmehr 2 1/2 Jahren laufe ich, diesen aber auch andere Mängel betreffend, gegen die Wand: Bei der Hausverwaltung, beim Bauträger, beim Vermieter (der hat sich zwar mal gekümmert, hat aber auch nichts erreicht).
Inzwischen ist die Situation Folgende: Bei starkem Regen stürzen richtige Wasserfälle vom oberen Balkon herunter (der Abfluss funktioniert auch nicht) - oder besser gesagt ein zäher Brei aus schmutzigem, rostigen Wasser, Dichtungsmasse sowie hunderten von toten Ameisen. Ein großer Teil dieser appetitlichen Mischung bleibt gleich an der Fassade und an den Fenstern kleben, der Rest hat inzwischen die Balkonfließen blind werden lassen. Die Fensterbank ist inzwischen völlig zerfressen, die Fassade zieren von oben bis unten braune Schlieren, die Unterseite des oberen Balkons ist dermaßen durchfeuchtet, dass sie auch im Sommer nicht mehr trocknet.
Dieses Problem war in diesem Ausmaß bislang nur an wenigen Balkonen der Wohnanlage festzustellen. Inzwischen geht die Tropferei jedoch fast überall los.
Den Bewohnern wurde nun zum Thema "Dauerelastische Fuge zwischen Balkon und Mauer" mitgeteilt, dass diese Fuge eine Wartungsfuge sei: "Wir fordern alle Eigentümer auf dafür zu sorgen, dass die Stellen an denen die Fuge nicht dicht verfüllt ist mit einem geeigneten Material zu verschließen. z.B. Mastic oder Silikon. Bitte informieren Sie ggf. Ihre Mieter. "
Das Maß ist für mich jetzt endgültig voll! Ich gehe davon aus, dass der Bauträger mit den entsprechenden Handwerksfirma keinen Wartungsvertrag abgeschlossen hat. Und soweit mir bekannt ist, unterliegen Wartungsfugen nicht der Gewährleistung und können auch nicht nachtraglich einfach als solche bestimmt werden.
Ein Fachmann, den ich das Ganze vor kurzem begutachten ließ, riet mir außerdem, die Finger von Silikon zu lassen: "Diese Fuge wird unter Umständen erst dann zur Wartungsfuge, wenn ihr anfängt, mit Silikon rumzubasteln. "
Weitere Vorgehen wollen wir jetzt gemeinsam mit unseren Nachbarn (insgesamt vier Parteien) abstimmen. Jeder hat große Probleme mit Mängeln, und für sich alleine konnte bislang keiner etwas erreichen.
Am liebsten würde ich ausziehen. Lieber heute als morgen. Das geht aber nicht, weil sich unsere Investitionen in die Wohnung noch nicht amortisiert haben.
Was raten Sie uns? Können wir überhaupt etwas tun?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
MfG
"Soldier"
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Sicherheitshinweise
🔴 Kritisch: Schimmelbildung durch Feuchtigkeit kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Lassen Sie den Schimmelbefall umgehend von einem Fachmann beseitigen.
GoogleAI-Analyse
Ich verstehe, dass Sie seit Jahren mit einem undichten Balkon in Ihrer Mietwohnung zu kämpfen haben. Die Untätigkeit der Hausverwaltung ist sehr ärgerlich. Hier sind einige Punkte, die Sie beachten sollten:
🔴 Gefahr: Eindringende Feuchtigkeit kann zu Schimmelbildung in der Wohnung führen, was ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellt. Zudem kann die Bausubstanz durch die Feuchtigkeit geschädigt werden.
- Mängelanzeige: Setzen Sie den Vermieter schriftlich über den Mangel in Kenntnis (am besten per Einschreiben mit Rückschein). Beschreiben Sie die Schäden detailliert und fordern Sie eine umgehende Reparatur.
- Mietminderung: Bei erheblichen Beeinträchtigungen der Wohnqualität durch den undichten Balkon haben Sie das Recht auf Mietminderung. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab. Ich empfehle, sich hierzu von einem Mieterverein oder einem Anwalt beraten zu lassen.
- Ersatzvornahme: Wenn der Vermieter die Reparatur nicht innerhalb einer angemessenen Frist veranlasst, können Sie die Reparatur selbst in Auftrag geben und die Kosten vom Vermieter zurückfordern (Ersatzvornahme). Dies sollte jedoch nur nach vorheriger Ankündigung und Fristsetzung erfolgen.
- Dokumentation: Dokumentieren Sie die Schäden und die Kommunikation mit dem Vermieter sorgfältig (Fotos, Schriftverkehr). Dies ist wichtig für eine eventuelle rechtliche Auseinandersetzung.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie umgehend einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht, um Ihre Rechte geltend zu machen und die notwendigen Schritte einzuleiten. Lassen Sie die Feuchtigkeitsschäden von einem Fachmann begutachten, um das Ausmaß der Schäden festzustellen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Mängelanzeige
- Die Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung des Mieters an den Vermieter über einen Mangel in der Mietwohnung. Sie dient dazu, den Vermieter über den Mangel zu informieren und ihn zur Beseitigung aufzufordern.
Verwandte Begriffe: Mietminderung, Reparatur, Instandhaltungspflicht. - Mietminderung
- Die Mietminderung ist das Recht des Mieters, die Miete zu reduzieren, wenn die Wohnqualität durch einen Mangel beeinträchtigt ist. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab.
Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Mietrecht, Wohnqualität. - Ersatzvornahme
- Die Ersatzvornahme ist das Recht des Mieters, die Reparatur selbst in Auftrag zu geben und die Kosten vom Vermieter zurückzufordern, wenn dieser die Reparatur nicht innerhalb einer angemessenen Frist veranlasst hat.
Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Reparatur, Kostenerstattung. - Instandhaltungspflicht
- Die Instandhaltungspflicht ist die Pflicht des Vermieters, die Mietwohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und Mängel zu beseitigen.
Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Reparatur, Mietrecht. - Bausubstanz
- Die Bausubstanz umfasst alle tragenden und raumbildenden Bauteile eines Gebäudes. Schäden an der Bausubstanz können die Stabilität und Sicherheit des Gebäudes beeinträchtigen.
Verwandte Begriffe: Bauschaden, Feuchtigkeitsschaden, Statik. - Schimmelbildung
- Schimmelbildung entsteht durch Feuchtigkeit und kann zu gesundheitlichen Problemen führen. Schimmelbefall sollte umgehend von einem Fachmann beseitigt werden.
Verwandte Begriffe: Feuchtigkeitsschaden, Gesundheitsschaden, Bausubstanz. - Mietrecht
- Das Mietrecht regelt die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern. Es umfasst unter anderem Regelungen zur Miete, zur Instandhaltung der Mietwohnung und zur Kündigung des Mietverhältnisses.
Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Mietminderung, Instandhaltungspflicht.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Rechte habe ich als Mieter bei einem undichten Balkon?
Sie haben das Recht auf Mängelbeseitigung durch den Vermieter, Mietminderung und gegebenenfalls Schadensersatz, wenn der Balkon nicht ordnungsgemäß instand gehalten wird und die Wohnqualität beeinträchtigt ist. - Wie hoch kann die Mietminderung bei einem undichten Balkon sein?
Die Höhe der Mietminderung hängt vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab. Bei einer erheblichen Beeinträchtigung kann die Mietminderung bis zu 20% oder mehr betragen. Ich empfehle, sich hierzu von einem Mieterverein oder einem Anwalt beraten zu lassen. - Was ist eine Mängelanzeige und wie schreibe ich sie richtig?
Eine Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung an den Vermieter über einen Mangel in der Mietwohnung. Beschreiben Sie den Mangel detailliert, setzen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung und fordern Sie den Vermieter zur Reparatur auf. Senden Sie die Mängelanzeige am besten per Einschreiben mit Rückschein. - Was bedeutet Ersatzvornahme?
Ersatzvornahme bedeutet, dass Sie als Mieter die Reparatur selbst in Auftrag geben und die Kosten vom Vermieter zurückfordern können, wenn dieser die Reparatur nicht innerhalb einer angemessenen Frist veranlasst hat. Dies sollte jedoch nur nach vorheriger Ankündigung und Fristsetzung erfolgen. - Wie dokumentiere ich die Schäden richtig?
Machen Sie Fotos von den Schäden, notieren Sie Datum und Uhrzeit der Feststellung, bewahren Sie den Schriftverkehr mit dem Vermieter auf und fertigen Sie ein Protokoll über die Gespräche mit dem Vermieter an. - Was kann ich tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Wenn der Vermieter nicht auf Ihre Mängelanzeige reagiert, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Ich empfehle, sich hierzu von einem Mieterverein oder einem Anwalt beraten zu lassen. - Kann ich die Miete einfach so mindern?
Nein, Sie sollten die Miete nicht einfach so mindern, sondern den Vermieter schriftlich über den Mangel informieren und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen. Erst wenn der Vermieter nicht reagiert oder die Reparatur nicht innerhalb der Frist erfolgt, können Sie die Miete mindern. - Welche Rolle spielt der Bauträger bei Mängeln in der Mietwohnung?
Der Bauträger ist in der Regel nicht direkt für Mängel in der Mietwohnung verantwortlich, es sei denn, er ist gleichzeitig der Vermieter. Die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Bauträger hat in der Regel der Eigentümer des Gebäudes.
🔗 Verwandte Themen
- Mietminderung bei Schimmelbefall
Informationen zu den Rechten des Mieters bei Schimmelbildung in der Wohnung. - Vermieter reagiert nicht auf Mängelanzeige
Was tun, wenn der Vermieter die Mängel nicht beseitigt? - Feuchtigkeitsschäden in der Mietwohnung
Ursachen, Folgen und Maßnahmen bei Feuchtigkeitsproblemen. - Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern
Ein Überblick über die wichtigsten Regelungen im Mietrecht. - Balkonsanierung: Wer trägt die Kosten?
Informationen zur Kostenverteilung bei der Sanierung eines Balkons.
-
Vorgehen bei undichtem Balkon – Schadensmeldung & Mietminderung
Was haben Sie bisher getan?
Genau gesagt: Was haben Sie bisher mit Ihrem Vermieter gemacht? Der normale Weg in einem solchen Fall wäre Schadensmeldung, Erinnerung mit Fristsetzung und Androhung der Mietkürzung, ggf. Nachfrist, angemessene Kürzung der Kaltmiete. Das ganze per Einschreiben mit Rückschein. Dies ist natürlich die "rüde" Vorgehensweise für renitente Vermieter. Als Mieter legen Sie aus meiner Sicht schon deutlich zu viel eigene Aktivität an den Tag. Ob Ihr Vermieter Differenzen mit dem Bauunternehmen bzgl. Garantie und Wartung hat kann Ihnen doch erstmal völlig egal sein! Darin liegt doch einer der Vorteile des Mieterdaseins. -
Mietminderung bei Bauschäden – Heizungsausfall & Brauchwasser
Das ist leider alles nicht so einfach ...
Vielen Dank, Herr Alde, für Ihre Antwort.
Und sorry, dass ich zunächst ein Pseudonym verwendet habe. Irgendwie bin ich so wütend, dass ich gerade gar nicht mehr richtig denken kann. Wir haben tatsächlich schon einmal die Miete gekürzt - weil mitten im Winter die Heizung komplett ausfiel und wir über zwei Wochen hinweg so gut wie nie Brauchwasser (i.e. keine Toilette, keine Waschmaschine) hatten.
Ich melde die Schäden natürlich dem Vermieter. Aber selbst ein Eigentümer kommt in dieser Anlage keinen Schritt weiter. Hier sind ganz andere Kräfte am walten. 🙂
Wir, die Bewohner, haben alle gelernt, uns irgendwie mit den Mängeln zu arrangieren. Und wir nehmen inzwischen wirklich viel hin, das stimmt schon. Aber vergessen Sie nicht: Wir leben hier. Ich arbeite sogar hier. Und ich beklage mich noch nicht einmal, dass es im Moment schon wieder eiskalt ist, weil tagsüber die Heizungen auf ein Minimum runtergefahren werden. Mietkürzungen usw. bringen da doch nichts - außer Streit und Ärger. Und die Mängel, die einen massiv beeinträchtigen, bleiben.
Ich versuche jetzt mal, konkrete Fragen zu dieser Balkongeschichte zu stellen:
1. Was hat es mit dieser "Wartungsfuge" auf einmal auf sich?
2. Es kann mich als Mieter niemand dazu auffordern, mit Silikon rumzustümpern, oder?
3. Wie beurteilen Sie den Schaden, soweit das Aufgrund meiner Beschreibungen möglich ist?
4. Wie müsste das repariert werden?
5. Wie kann ich als Mieter Druck ausüben, damit das endlich von einem Fachbetrieb repariert wird? Dass ich so stark betroffen bin, liegt ja am Balkon, der zur Wohnung *über* meiner Wohnung gehört. "Meiner" leckt noch nicht ganz so schlimm.
6. Können die Vermieter gezwungen werden, das reparieren zu lassen, auch wenn sie dafür in Vorleistung gehen müssten?
Wie schon oben erwähnt: Ein Auszug steht im Moment nicht zur Debatte. ☹ -
Mieterschutzversicherung: Anwaltliche Beratung bei Wohnungsmängeln
Mieterschutz
wäre da doch die erste Adresse. Kostet zwar so um die 50 EUR/Jahr, umfasst aber auch anwaltliche Beratung. Ihr Ansprechpartner ist nun mal der Vermieter und sonst niemand. Der muss sich drum kümmern, dass der Druck nach oben durchgereicht wird. -
Mieterschutz – Keine Hilfe bei 'Katastrophen-Projekt'?
Zu: "Was haben Sie bisher getan? " und "Mieterschutz"?
Ich bin's wieder: "Soldier Heidi". Auch Ihnen, Herr Ackermann, vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben natürlich Recht mit Ihrer Empfehlung. Aber ich bin längst Mitglied beim Mieterschutz. Und meine Leidensgenossen sind das ebenfalls. Aber auch der Mieterschutz kann (oder will) uns nicht weiterhelfen.
Wir leben hier in einem stadtbekannten "Katastrophen-Projekt": Aber eines, das wir liebgewonnen haben. Da ist nun einmal Hilfe zur Selbsthilfe angesagt. Es gibt in diesem Komplex eigentlich nur Eigentümer (die selbst in ihrem Eigentum wohnen und sehr besch ... eiden dran sind, weil sie von vorne bis hinten Vera.. werden) oder eben Mieter - die irgendwelche Kapitalanlage-Haie zum Vermieter haben, die ohnehin - weil Mietgarantie! - ihr Geld bekommen. Ganz egal, ob der unzufriedene Mieter nun zahlt oder nicht.
Es muss für Sie komisch klingen: Aber wir, die wir in dieser etwas ungewöhnlichen Anlage leben - und auch weiterhin leben wollen - ergreifen jetzt einfach selbst die Initiative. Eigentümer hin, Mieter her - wir sind einfach Bewohner! Und jeder engagiert sich eben auf seine Weise ...
Ich würde mich wirklich freuen, wenn mir jemand einfach auf meine klipp und klar gestellten Fragen Antworten könnte. Ich bin doch hier im Balkon- und Terrassen-Forum, oder?
;-)) ) -
Balkon-Abdichtung mangelhaft – Forum kann Problem nicht lösen
hier nicht zu lösen
Moin,
erlauben Sie mir bitte den einwurf, Ihr Problem ist hier im Forum nicht zu lösen.
allein die eigentumsverhältnisse sind schon etwas problematisch, dann die Pflichten, die sie und die Mieter sich anscheinend selber auferlegt haben und schließlich den technischen Mist, den die Ausführenden da hin gebaut haben.
Allein aus meinem Bereich: wenn ich lese, dass Silikone die einige Art sind, einen Balkon dicht zu bekommen, dann weiß ich, dass da anscheinend überhaupt keine zugelassene Abdichtung vorhanden ist.
Da geht es massiv in die Planungshaftung. Und auch hier stehen unter Umständen kurzfristige Verjährungsfristen an.
Der erste Weg wäre demnach zu einem RA zu RENNEN und dem die Verträge offenzulegen. Dann kann entweder ein selbstständiges Beweisverfahren eingeleitet werden, damit die Verjährung u.U. gehemmt werden kann, oder man kann sich relativ entspannt zurücklehnen, um in aller Ruhe die notwendigen Schritte vor- und auszuarbeiten.
Warum hat denn offensichtlich kein Eigentümer oder Investor ein Interesse an einer Reparatur/Nachbesserung?
Ich weiß nicht, irgendwie verstehe ich das nicht.
Und hier im Forum kann man sich die Finger wund schreiben, die Kommunikation ist leider recht langsam.
Wo liegt denn die Kaserne? Im Süden oder eher im Norden der Republik?
Grüße
Stefan Ibold -
Eigentümer-Frage: Reparaturpflicht bei undichtem Balkon?
Irgendwie bin ich das hier völlig falsch angegangen
Zu ehrlich 🙂
Ich hätte schreiben sollen: Bin Eigentümer von zwei übereinander liegenden Wohnungen. Problem ist ... Mieter drängen auf Reparatur ... Muss ich? Und wenn ja: Was ist zu tun?
Trotzdem vielen Dank für Ihre Beiträge. War ein Versuch Wert! -
Undichter Balkon – Umfangreiche Problematik im Hintergrund
nein, sind sie nicht
Moin,
nur der Information halber: die Fragestellerin hat direkten Kontakt mit mir aufgenommen. Ich vermute mal, sie ist etwas verunsichert ob der (meiner ) Reaktionen im Forum. Wenn sie zustimmt, würde ich auf Wunsch von Euch eine Zusammenfassung des Kontaktes einstellen.
Ich sag es nur gleich, die Sache scheint weit umfangreicher zu sein, als es sich hier und im Moment darstellt.
Und ich sage noch etwas, nicht das jemand meint, ich würde hier geschäftlich tätig werden. Ich habe keinerlei finanzielle Vorteile durch den Kontakt.
Grüße
Stefan Ibold -
Dank für Aufklärung – Angst vor Entdeckung der Beiträge
Herr Ibold hat bestimmt keine Vorteile
Wovon auch? 🙂
Herr Ibold hat mir die Sache ausführlich und sehr einleuchtend erklärt. Dafür möchte ich mich auch an dieser Stelle nochmals ganz herzlich bedanken.
Lassen wir es damit gut sein. Ich habe ohnehin schon ein bisschen Bammel, dass meine Beiträge von den "falschen Leuten" entdeckt werden und ich dann eventuell noch Ärger bekomme. Aber jammern und nichts tun ist eben nicht für jeden bequemer als zumindest zu versuchen, ein Problem zu lösen.
Mir ist jetzt mal so richtig klar geworden, wie sehr man als Mieter in einer solchen Angelegenheit ausgeliefert ist. Ich glaube, die nächste "Wohnung" wird ein eigenens Häuschen. Wenn ich dann wieder nerve, können Sie mir wenigstens helfen. 🙂
Noch einmal *DANKE* und
Grüße: Heidi -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 09.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 09.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Undichter Balkon Mietwohnung: Rechte, Mietminderung & Reparatur
💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt das Problem eines undichten Balkons in einer Mietwohnung, die Rechte des Mieters bezüglich Mietminderung und Reparatur, sowie die Pflichten des Vermieters. Es wird die Bedeutung einer Schadensmeldung und Fristsetzung hervorgehoben. Die Komplexität der Eigentumsverhältnisse und die Schwierigkeit, das Problem im Forum zu lösen, werden diskutiert. Abschließend wird die Angst der Fragestellerin vor möglichen Konsequenzen durch die Veröffentlichung ihrer Beiträge thematisiert.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Balkon-Abdichtung mangelhaft – Forum kann Problem nicht lösen ist das Problem aufgrund der komplexen Eigentumsverhältnisse und Baumängel im Forum nicht zu lösen. Es wird empfohlen, sich professionelle Hilfe zu suchen.
💰 Zusatzinfo: Eine Mieterschutzversicherung, wie im Beitrag Mieterschutzversicherung: Anwaltliche Beratung bei Wohnungsmängeln erwähnt, kann bei derartigen Problemen anwaltliche Beratung bieten und die Interessen des Mieters vertreten. Die Kosten hierfür betragen ca. 50 EUR/Jahr.
👉 Handlungsempfehlung: Der erste Schritt sollte eine Schadensmeldung an den Vermieter mit Fristsetzung zur Reparatur sein, wie im Beitrag Vorgehen bei undichtem Balkon – Schadensmeldung & Mietminderung beschrieben. Bei Untätigkeit des Vermieters kann eine Mietminderung in Betracht gezogen werden. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um die korrekte Vorgehensweise sicherzustellen. Beachten Sie auch den Beitrag Mietminderung bei Bauschäden – Heizungsausfall & Brauchwasser bezüglich der Mietminderung bei Bauschäden.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Balkon, Mietwohnung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenleistungen: Warum gelten sie als teuer? Kosten, Einsparungen & Honorar
- … jenseits der 300.000,- Öcken mit diesem ganzen Firlefanz : Trapezerker mit Balkon, Erkerturm, Spitzerker mit Balkon, Rundbogenfenster hat nun mal gar nichts …
- … Architektenhaus: Kuben, Balkone & Sichtmauerwerk-Details …
- … Trapezerker mit Balkon …
- … und Südseite beidseitig auskragend mit Balkonen. Flachdach freitagend 10x12 m 2seitig aufliegend. Im Süden 4 Schiebeflügel als Aluminiumkonstruktion mit Scheibengrößen von 2,3 x 2,5 m. 2Schalig gebaut in Kalksand in Sichtmauerwerk innen und außen. …
- … Der Wunsch nach einfachem, bezahlbaren Eigentum kann vom Architekt nicht bedient werden, weil nicht gewünscht. Es gibt zu viele Kunden, welche die Mehrkosten für eine Kombitherme einfach nicht bezahlen können . Und trotzdem schweineglücklich in ihrem einfachen Häuschen werden, die Alternative ist eine Mietwohnung und sonst gar nichts. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Balkonanbau: Mindestabstand zum Nachbarn? Rechte, Bauordnung & Grenzabstand
- … Balkon: Mindestabstand zum Nachbarn? …
- … Balkonanbau: Gibt es einen Mindestabstand zum Nachbargebäude? Welche Rechte habe ich? Infos zu Bauordnung, Grenzabstand & mehr. Jetzt informieren! …
- … Balkon, Mindestabstand, Nachbarrecht, Grenzabstand, Bauordnung, Baurecht, Balkonanbau, Aufstockung, Gebäudeabstand …
- … Baurecht, Nachbarrecht, Balkonbau, Architektur, Immobilienrecht …
- … Balkonanbau: Mindestabstand zum Nachbarn? Rechte, Bauordnung & Grenzabstand …
- … Gibt es eine Mindestabstandsfläche zum Nachbargebäude für das Anbauen eines Balkons? Der Balkon des Nachbargebäudes wurde direkt an meine Gebäudeaußenwand …
- … angebaut im Zuge einer Aufstockung. Der Balkon meines Altbaus ist 1 Meter von dem neuen Balkon des Nachbargebäudes entfernt. …
- … Die Frage nach dem Mindestabstand eines Balkons zum Nachbargebäude ist komplex und hängt stark von den jeweiligen Landesbauordnungen …
- … mit dem Nachbarn führen und im schlimmsten Fall den Rückbau des Balkons zur Folge haben. …
- … Welche Rolle spielt die Landesbauordnung beim Balkonanbau?Die Landesbauordnung regelt die Mindestabstände zu Nachbargrundstücken und legt fest, …
- … welche Genehmigungen für den Balkonanbau erforderlich sind. Jedes Bundesland hat eigene Bestimmungen, daher ist die jeweilige Landesbauordnung maßgeblich. …
- … Was ist ein Bebauungsplan und wie beeinflusst er den Balkonanbau?Der Bebauungsplan ist ein von der Gemeinde aufgestellter Plan, …
- … den Landesbauordnungen enthalten, beispielsweise hinsichtlich der Abstandsflächen oder der Gestaltung von Balkonen. …
- … Gibt es einen Bestandsschutz für ältere Balkone?Ja, unter Umständen kann für ältere Balkone Bestandsschutz gelten. Das …
- … den aktuellen Vorschriften entsprechen. Allerdings kann der Bestandsschutz entfallen, wenn der Balkon wesentlich verändert wird. …
- … wird, kann der Nachbar rechtliche Schritte einleiten und den Rückbau des Balkons fordern. Zudem drohen Bußgelder von der Baubehörde. …
- … welche Vorschriften für meinen Balkonanbau gelten?Ich empfehle, sich bei der zuständigen Baubehörde oder einem Anwalt für Baurecht zu informieren. Diese können die spezifischen Vorschriften für Ihren Fall ermitteln und Ihnen Auskunft geben. …
- … Kann ich den Balkon auch ohne Genehmigung bauen?In den meisten Fällen ist für …
- … den Anbau eines Balkons eine Baugenehmigung erforderlich. Ob eine Genehmigung erforderlich ist, hängt von den jeweiligen Landesbauordnungen und Bebauungsplänen ab. Ich rate dringend davon ab, einen Balkon ohne Genehmigung zu bauen, da dies rechtliche Konsequenzen haben kann. …
- … Balkonanbau ohne Baugenehmigung: Was ist erlaubt?Informationen zu den Voraussetzungen für einen genehmigungsfreien Balkonanbau. …
- … Nachbarrechtliche Streitigkeiten beim BalkonanbauTipps zur Vermeidung und Lösung …
- … Balkongestaltung: Ideen und InspirationenAnregungen für die Gestaltung des eigenen Balkons. …
- … Lärmbelästigung durch Balkonnutzung: Was ist zumutbar?Informationen zu …
- … den Rechten und Pflichten bei Lärmbelästigung durch Balkonnutzung. …
- … Balkonanbau: Zustimmung des Rechtsvorgängers entscheidend …
- … Balkonanbau: Keine schriftliche Zustimmung – Nutzungsänderung relevant …
- … Balkons durch den erstmaligen Ausbau zu einer Mietwohnung dieses Dachgeschosses - ist …
- … Jahren einen Mieter direkt an meiner Giebelwand und direkt an meinem Balkon. …
- … Gibt es baurechtlich keine Vorschriften, wie weit Balkone von Nachbargebäuden …
- … BayBoAbk.: Balkon-Abstand in Bayern – Sonderregelung beachten! …
- … 6, Absatz 3: Vor die Außenwand vortretende Bauteile ... wie ... Balkone bleiben außer Betracht, wenn sie im Verhältnis zu der ihnen zugehörigen …
- … Grenzbebauung: Balkon direkt an Gebäude – Abstand erforderlich? …
- … Der Balkon meines Nachbarn ist …
- … Der Balkon meines Nachbarn ist direkt auf der Grenze an mein Gebäude angebaut worden, also kein cm Abstand. Heißt das, dass für den Balkon 2 Meter Abstand von der Grenze eingehalten werden muss, unabhängig …
- … Grenze? . Was bedeutet untergeordnet in diesem Fall? Die Tiefe des Balkons ist ca. 2 m, zu meiner Giebelseite nicht vorstehend. …
- … Balkonabstand: Neubau vs. Altbau – Unterschiedliche Regelungen? …
- … Balkonabstand …
- … Zeitpunkt gab es die heutige Abstandsflächeneinhaltung zur Grenze nicht. Aber der Balkon des Nachbargebäudes- verbunden mit meiner Grenzwand- und die Nutzungsänderung ist erst …
- … anbauen darf, sondern die Frage bezog sich auf die Abstandseinhaltung des Balkons. Denn bei dieser Nähe der Balkone ist die Privatsphäre …
- … Balkon geduldet: Erwirbt Nachbar dadurch Rechte? …
- … den Balkon 20 Jahre lang geduldet. Daraus erwachsen dem Nachbarn Rechte! …
- … Geduldet habe ich den Balkon, aber nicht die Benutzung meiner Grenzwand durch den Ausbau, wobei auch …
- … Jetzt kann jeder aufstocken, Balkone an die Grenzwand anbauen, Dachgeschosse ausbauen und die Grenzwand des Nachbarn …
- … Grenzwand: Standsicherheit beim Balkonanbau prüfen (LBOAbk.-BW) …
- … Wohngebäuden, keine Doppelhäuser. Die nachträgliche Baugenehmigung für die Aufstockung zuzüglich des Balkons, verbunden mit meiner Grenzwand, wurde im Jahre 2002 erteilt. Der …
- … Balkonanbau: Mindestabstand, Nachbarrecht & Bauordnung …
- … 💡 Kernaussagen: Dieser Thread behandelt den Mindestabstand beim Balkonanbau zum Nachbarn, insbesondere bei Grenzbebauung. Die Zustimmung des Rechtsvorgängers, …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass eine Duldung des Balkons über 20 Jahre möglicherweise Rechte für den Nachbarn begründen kann, wie …
- … im Beitrag Balkon geduldet: Erwirbt Nachbar dadurch Rechte? diskutiert wird. Eine Nutzungsänderung, wie der Ausbau eines Dachgeschosses, kann die Situation neu bewerten. …
- … ✅ Zusatzinfo: In Bayern regelt Art. 6 BayBoAbk. den Abstand von Balkonen zur Grundstücksgrenze. Details dazu finden Sie im Beitrag BayBo: …
- … Balkon-Abstand in Bayern – Sonderregelung beachten!. Es ist wichtig zu prüfen, …
- … ob der Balkon im Verhältnis zur Außenwand untergeordnet ist und die Abstandsflächen eingehalten werden. …
- … 🔴 Kritisch: Wenn der Nachbar ohne Zustimmung Bauteile in Ihre Grenzwand einbaut, kann dies rechtliche Probleme verursachen. Der Beitrag Balkon-Nutzungsänderung: Neue Rechte durch Ausbau? beleuchtet diesen Aspekt. Klären Sie …
- … Meter reduziert sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Tiefe des Balkons und sein Verhältnis zur Außenwand spielen eine Rolle. …
- … Nachbarn schriftlich. Beachten Sie die Ausführungen im Beitrag Grenzwand: Standsicherheit beim Balkonanbau prüfen (LBOAbk.-BW) bezüglich der Standsicherheit. …
- … 10412.php,/forum/aussenwaende/14391.php,/forum/aussenwaende/14193.php,/forum/aussenwaende/12152.php,/forum/balkon-terrasse/12235.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Wohnflächenberechnung: Terrasse, Balkon, Erker – Anrechnung nach §2 Berechnungsverordnung?
- … Wohnfläche: Terrasse, Balkon, Erker korrekt berechnen …
- … Wohnflächenberechnung nach §2 Berechnungsverordnung: Wie werden Terrasse, Balkon und Erker angerechnet? Jetzt informieren! …
- … Wohnfläche, Wohnflächenberechnung, Berechnungsverordnung, Balkon, …
- … Wohnflächenberechnung: Terrasse, Balkon, Erker – Anrechnung nach §2 Berechnungsverordnung? …
- … Laut zweiter Berechnungsverordnung können bei der Berechnung der Wohnfläche Balkone und überdachte Freisitze bis zur Hälfte angerechnet werden. Wie …
- … Balkone und überdachte Freisitze: Diese können bis zur Hälfte der Fläche angerechnet werden. …
- … BalkonEin Balkon ist eine Plattform, die aus der Fassade eines …
- … Gebäudes herausragt und von einer Brüstung oder einem Geländer umgeben ist. Balkone dienen als Freiflächen und können zur Wohnfläche angerechnet werden.Verwandte Begriffe: Terrasse, …
- … überdacht und können unter bestimmten Voraussetzungen zur Wohnfläche angerechnet werden.Verwandte Begriffe: Balkon, Garten, Freisitz …
- … Berücksichtigung von Flächen bei der Berechnung der Wohnfläche. Bestimmte Flächen, wie Balkone und Terrassen, werden nur teilweise oder gar nicht zur Wohnfläche angerechnet.Verwandte …
- … gehören Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad, Flure und Abstellräume innerhalb der Wohnung. Balkone, Terrassen und Keller zählen nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Wohnfläche. …
- … Was ist der Unterschied zwischen einem Balkon und einer Terrasse?Ein Balkon ist eine Plattform, die aus der Fassade eines Gebäudes herausragt. Eine …
- … Terrasse ist eine ebenerdige Fläche, die direkt an das Gebäude anschließt. Balkone sind in der Regel überdacht, während Terrassen meist nicht überdacht sind. …
- … Wie werden Balkone bei der Wohnflächenberechnung berücksichtigt?Balkone und überdachte Freisitze können bis zur Hälfte ihrer Fläche zur Wohnfläche angerechnet werden. Die genaue Anrechnung hängt von den jeweiligen Landesbauordnungen und der Beschaffenheit des Balkons ab. …
- … ist bei der Wohnflächenberechnung zu beachten, wenn es sich um eine Mietwohnung handelt?Bei Mietwohnungen ist die korrekte Angabe der Wohnfläche im …
- … Wohnflächenberechnung: DINAbk. dehnbar – Balkon entscheidend? …
- … Und das kann es schon entscheidend sein, ob mit oder ohne Balkon. Mir wurde vom Architekt gesagt: diese DINAbk. ist sehr dehnbar. Man …
- … kann größer rechnen . z.B. Vermietung, Verkauf. Dann zählt z.B. der Balkon zu 50 % dazu. Oder auch nicht. Kommt also drauf an was …
- … im Sozialbau bekannt. Zur Wohnflächenberechnung ist immer alles anzusetzen, auch der Balkon ... Eine DINAbk. hierfür kenne ich nicht, es wäre für mich …
- … Wohnflächenberechnung: Terrasse, Balkon, Erker korrekt anrechnen …
- … Wohnflächen relevant. Die II. BVAbk. (Berechnungsverordnung) ist maßgeblich für die Wohnflächenermittlung. Balkone und Terrassen werden unterschiedlich angerechnet. Die genaue Quadratmeterzahl kann bei Förderungen …
- … es um Flächenbegrenzungen geht, wie im Beitrag Wohnflächenberechnung: DINAbk. dehnbar – Balkon entscheidend? erwähnt wird. Dies ist besonders bei bestimmten Förderprogrammen oder im sozialen Wohnungsbau relevant. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die korrekte Anwendung der II. BVAbk. bei der Wohnflächenberechnung. Beachten Sie die unterschiedliche Anrechnung von Balkonen, Terrassen und Erkern. Konsultieren Sie bei Unklarheiten einen Architekten …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Harmonisches Zuhause: Tipps für Geborgenheit, Sicherheit & Wohlbefinden im Haus?
- … Mietwohnung: Zufriedenheit ohne Eigenheim-Stress …
- … 5.) Verwirklichung individueller Wohnideen etc. : Ist im eigenen frei geplanten Haus sicher deutlich besser möglich, aber oft eine Frage des Geldbeutels. Einrichtungsmäßig kann man aber auch vieles machen, und das ist in Mietwohnung und Haus gleichermaßen möglich. Außerdem kann man sich Mietobjekte auch …
- … ob ich dieses und jenes darf oder nicht darf (z.B. in Mietwohnung nicht in Fliesen bohren , oder andere unsinnige Regelungen) ... …
- … den monatlichen Raten für das Haus. Dazu kommt, dass wir unseren Balkon gegen einen Garten tauschen und unser Haus entsprechend unserem Geschmack errichten …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Wohnflächenberechnung: Balkon & Terrasse nach DIN – Korrekte Anrechnung für Eigentumswohnungen?
- … Balkon/Terrasse: Wohnfläche nach DINAbk. …
- … Balkon- und Terrassenflächen korrekt in der Wohnflächenberechnung nach DIN erfassen. So teilen Sie ein Zweifamilienhaus rechtssicher in Eigentumswohnungen. …
- … Wohnflächenberechnung, DIN 277, Balkon, Terrasse, Aufmaß, Eigentumswohnung, Teilerklärung, Zweifamilienhaus, Wohnfläche …
- … Wohnflächenberechnung: Balkon & Terrasse nach DINAbk. – Korrekte Anrechnung für Eigentumswohnungen? …
- … Es stellt sich die Frage: Wie ist die Terrasse im Erdgeschoss und wie der Balkon im 1. Geschoss in der Wohnflächenberechnung nach DIN anzusetzen? …
- … Für die korrekte Wohnflächenberechnung von Balkonen und Terrassen nach DINAbk. 277 sind folgende Punkte zu beachten: …
- … Balkon im 1. Geschoss: Balkone werden ebenfalls anteilig angerechnet. Auch hier ist ein Ansatz …
- … üblich. Eine höhere Anrechnung kann in Betracht gezogen werden, wenn der Balkon eine besonders hohe Wohnqualität bietet (z.B. durch Größe, Ausrichtung, Ausstattung). …
- … Balkon …
- … Ein Balkon ist eine Plattform, die aus der Fassade eines Gebäudes herausragt …
- … Sie wird in der Regel nur anteilig zur Wohnfläche gerechnet.Verwandte Begriffe: Balkon, Garten, Freisitz, Wohnfläche. …
- … auch die Wohnflächenverordnung (WoFlV), die ergänzend herangezogen werden kann, insbesondere bei Mietwohnungen. …
- … Wie werden Balkone und Terrassen in der DINAbk. 277 …
- … behandelt?Balkone, Loggien und Terrassen werden in der Regel nicht voll zur Wohnfläche gerechnet. Üblicherweise werden sie mit einem Faktor von 0,25 bis 0,5 angerechnet, abhängig von ihrer Beschaffenheit, Lage und Nutzbarkeit. …
- … Kann die Anrechnung von Balkonen und Terrassen vertraglich abweichend geregelt werden?Ja, im Rahmen …
- … Welche Rolle spielt die Nutzbarkeit bei der Anrechnung von Balkonen und Terrassen?Die Nutzbarkeit ist ein wichtiger Faktor. Ein überdachter …
- … und gut nutzbarer Balkon wird eher mit 50 % angerechnet, während eine kleine, wenig attraktive Terrasse eher mit 25 % berücksichtigt wird. …
- … Wohnflächenberechnung: Balkon & Terrasse – Anrechnung nach DIN …
- … Balkonen und Terrassen nach DINAbk. 277 ist entscheidend für die Aufteilung …
- … ✅ Zusatzinfo: Die Anrechnung von Balkonen und Terrassen zur Wohnfläche ist in der DINAbk. 277 geregelt, …
- … zu gewährleisten. Achten Sie darauf, dass die Teilerklärung die Zuordnung von Balkonen und Terrassen eindeutig regelt. …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Deckenmaterial vor Markisenmontage bestimmen: Beton, Stahlträger oder Alternative?
- … Bauwesen, Sanierung, Handwerk, Sicherheit, Balkon …
- … die kommenden Tage eine Markise an der Decke meines Balkons anbringen. Wenn ich sicher wäre, dass es Beton ist, würde ich Ankerbolzen zur Befestigung einsetzen. Wenn ich mir bei dem verbauten Deckenmaterial nur sicher sein könnte ... …
- … Kann ich eine Markise auch ohne Bohren befestigen?Es gibt Markisen, die ohne Bohren befestigt werden können, z.B. Klemmmarkisen für Balkone. Diese sind jedoch weniger stabil und nur für kleinere …
- … Darf ich einfach so in die Decke bohren?In Mietwohnungen ist das Anbringen einer Markise genehmigungspflichtig. Klären Sie dies vorab …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Altbau Energiepasswert 60 ohne Außendämmung: Wie ist das möglich? Ursachen & Lösungen
- … den Wärme verstärkt nach außen abgeleitet wird. Typische Wärmebrücken sind Fensterstürze, Balkonplatten oder ungedämmte Heizkörpernischen.Verwandte Begriffe: Wärme, Wärmeverlust, Dämmung, Gebäudehülle. …
- … die Wärme verstärkt nach außen abgeleitet wird. Typische Wärmebrücken sind Fensterstürze, Balkonplatten oder ungedämmte Heizkörpernischen. …
- … 573 m² WFL reine Mietwohnungen in Häuserzeile (L-Form/ Denmalschutz/ erhebliche Deckendämmung/ keinerlei Außendämmung/ Brennwertkessel ) …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Feuchtigkeit in Genossenschaftswohnung: Ursachen, Rechte & Sofortmaßnahmen bei Wasserschaden?
- … Spekulationen des Fachmanns Fallrohrschelle und ähnliches. Der lose im Beton liegende Balkonabfluss konnte es laut Fachmann nicht sein. Ich bestand auf einer …
- … weiteren Bohrung in der Laibung der Balkontür, und siehe da: 75 % ... …
- … Defekte Fallrohrschelle oder ein undichter Balkonabfluss. …
- … Fehlende oder beschädigte Abdichtung im Bereich der Balkontürlaibung. …
- … Mitglieder der Genossenschaft und haben bestimmte Rechte und Pflichten.Verwandte Begriffe: Wohnungsbaugenossenschaft, Mietwohnung, Mitgliedschaft …
- BAU-Forum - Balkon und Terrasse - Wassereintritt durch Terrassentür: Lösungen für Höhenunterschied zwischen Terrasse und Wohnzimmer?
- … Entwässerungssysteme für Terrassen und Balkone …
- … Rechtliche Aspekte bei Baumängeln in Mietwohnungen …
- … 1775794153,/forum/aussenwaende/15565.php,/forum/aussenwaende/15233.php,/forum/aussenwaende/13270.php,/forum/balkon-terrasse/12259.php,/forum/balkon-terrasse/12178.php,/forum/balkon-terrasse/12158.php, …
- … forum/balkon-terrasse/12142.php,/forum/balkon-terrasse/12117.php,/forum/balkon-terrasse/11845.php,/forum/balkon-terrasse/11797.php …
- BAU-Forum - Balkon und Terrasse - Balkongeländer Höhe erhöhen: Pflicht, Kosten & Haftung bei zu niedrigem Geländer?
- … Balkongeländer Höhe: Pflichten? …
- … Balkongeländer zu niedrig? Infos zu Pflichten, Kosten der Erhöhung & Haftung. Jetzt informieren! …
- … Balkongeländer, Höhe, Pflicht, Haftung, Eigentümer, Sicherheit, Bauvorschriften, Geländerhöhe erhöhen …
- … Verkehrssicherungspflicht, Balkone, Sanierung, Haftung …
- … Balkongeländer Höhe erhöhen: Pflicht, Kosten & Haftung bei zu niedrigem Geländer? …
- … In älteren Häusern sind die Balkon Geländer für die heutigen Leuten (Körpergröße) zu niedrig, ca. nur …
- … ? Gefahr: Ein zu niedriges Balkongeländer stellt eine erhebliche Sturzgefahr dar, insbesondere für Kinder und ältere …
- … Die Frage betrifft die Verkehrssicherungspflicht von Eigentümern bezüglich der Höhe von Balkongeländern. ? Ein zu niedriges Geländer stellt eine erhebliche Gefahr dar, insbesondere …
- … Die Haftung des Eigentümers bei einem Sturz von einem zu niedrigen Balkongeländer ist gegeben, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Das bedeutet, …
- … Erkundigen Sie sich beim zuständigen Bauamt nach den geltenden Vorschriften für Balkongeländer und lassen Sie die aktuelle Höhe von einem Fachmann überprüfen. …
- … Balkongeländer …
- … Ein Balkongeländer ist eine Schutzvorrichtung an einem Balkon, die verhindern …
- … die durch eigenes Handeln oder Unterlassen entstanden sind. Im Zusammenhang mit Balkongeländern bedeutet dies, dass der Eigentümer für Schäden haftet, die durch …
- … Welche Höhe muss ein Balkongeländer haben?Die erforderliche Höhe für Balkongeländer ist in den …
- … Wie kann ich feststellen, ob mein Balkongeländer den aktuellen Vorschriften entspricht?Wenden Sie sich an das zuständige …
- … Wer zahlt für die Erhöhung des Balkongeländers?Grundsätzlich ist der Eigentümer für die Sicherheit seines Eigentums verantwortlich. …
- … Gibt es Fördermöglichkeiten für die Erhöhung von Balkongeländern?In einigen Fällen gibt es Fördermöglichkeiten für Maßnahmen zur Verbesserung …
- … Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung und Instandhaltung von Bauteilen wie Balkongeländern. …
- … Kann ich ein Balkongeländer selbst erhöhen?Die Erhöhung eines …
- … Balkongeländers ist eine bauliche Veränderung, die in der Regel genehmigungspflichtig ist. …
- … Balkonsanierung: Kosten und AblaufInformationen zu den Kosten und dem Ablauf einer Balkonsanierung, einschließlich der Erneuerung des Geländers. …
- … Bauvorschriften für Balkone: …
- … Was ist zu beachten?Ein Überblick über die wichtigsten Bauvorschriften für Balkone, wie z.B. Geländerhöhe, Statik und Brandschutz. …
- … dem BalkonInformationen zur Haftung des Eigentümers bei Unfällen auf dem Balkon, z.B. durch mangelhafte Bauteile oder unzureichende Sicherung. …
- … Balkongeländer Materialien: Vor- …
- … und NachteileEin Vergleich verschiedener Materialien für Balkongeländer, wie z.B. Holz, Metall und Glas, hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile. …
- … Balkon abdichten: So schützen Sie Ihren Balkon vor FeuchtigkeitTipps und Hinweise …
- … zur Abdichtung von Balkonen, um Schäden durch Feuchtigkeit zu vermeiden. …
- … Balkongeländer: Eigentümerhaftung bei zu niedriger Höhe! …
- … Bestandsschutz vs. Pflicht: Balkongeländer-Höhe im Altbau …
- … kein Bauamt eine Nachrüstauflage sieht, weder für Balkongeländer mit Leitereffekt noch für gemauerte Balkonbrüstungen mit nur 75-80 cm Höhe (90 cm wären Pflicht) …
- … Klar ist eines: Bei baulichen Änderungen an Fenstern oder Balkonbrüstungen verfällt der Bestandsschutz und es erwächst sofort eine Pflicht die …
- … Balkongeländer: Vorwurf Fehlberatung bei Haftungsfragen? …
- … Balkongeländer: Bestandsschutz ausgehebelt durch Versicherung? …
- … Niemals kann in einer Baugenehmigung bei Balkonen, die mehr als 1 Meter über dem Boden liegen 75 …
- … Wohnung mag das noch gehen, ein Unfall wäre Eigenverschulden. Bei einer Mietwohnung ist für den Eigentümer schon Schnappatmung angebracht. …
- … Altbau: Niedrige Balkonbrüstung – Bestandsschutz vs. Sicherheit …
- … Problem nicht wegdiskutieren. Ich habe selbst 10 Jahre in einer Altbau-Mietwohnung mit zu niedriger Balkonbrüstung gelebt. Sicher fühlt sich das nicht …
- … an. Soviel steht fest. Ich denke nur an hunderte altberliner Altbaubalkone aus 1900 - 1910 deren gemauerte Brüstungen alle keine Brüstungshöhe von …
- … Balkongeländer Höhe erhöhen: Pflicht, Haftung & Kosten? …
- … 💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Pflichten von Eigentümern bezüglich der Höhe von Balkongeländern, insbesondere in Altbauten. Es wird erörtert, ob ein Bestandsschutz …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Balkongeländer: Eigentümerhaftung bei zu niedriger Höhe! ist der Eigentümer verantwortlich und …
- … ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Bestandsschutz vs. Pflicht: Balkongeländer-Höhe im Altbau relativiert dies jedoch und weist darauf hin, dass …
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Balkon, Mietwohnung" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Balkon, Mietwohnung" oder verwandten Themen zu finden.
Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Balkon, Mietwohnung" finden
Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Balkon, Mietwohnung" oder verwandten Themen zu finden.
Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:
Suche nach: Undichter Balkon Mietwohnung: Schäden, Rechte & Reparatur – Was tun?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Undichter Balkon: Rechte als Mieter
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: undichter Balkon, Mietwohnung, Mietminderung, Bauschaden, Reparatur, Vermieterpflichten, Wohnungsmängel, Feuchtigkeitsschaden
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
