es geht um ein denkmalgeschütztes Haus in Hessen.
Ich wohne zur Miete und habe vor zwei Jahren einige Wände mit Fichteholzbrettern gedämmt zur Schall- und Wärmedämmung (Schalldämmung, Wärmedämmung). Nun fordert mich die Vermieterin plötzlich auf, die gesamte Holzverkleidung zu entfernen mit der Begründung, es könne sich Schimmel bilden.
Ich bin davon überrascht, da sie die Holzverkleidung bereits vor zwei Jahren gesehen hat, als sie mit ihrem Ehemann in meiner Wohnung die Funktion der Rauchwarnmelder überprüfte. Damals sagte sie keinen Ton zu den Holzbrettern. Außerdem bin ich irritiert, weil sie vor einigen Wochen nur die Wohnung zu besichtigen wünschte, um zu sehen, ob sich möglicherweise Schimmel durch die Holzverkleidung gebildet hat.
Ich achte sehr auf meine Gesundheit und auch auf ein gesundes Raumklima und ich lüfte viel. In den zwei Jahren der bestehenden Holzverkleidung ist mir nie Schimmel aufgefallen.
Es steht der Vermieterin ja frei, ihren Sinn zu ändern, mich irritiert aber die Begründung, weshalb ich euch um Hilfe bitte.
Sie schreibt: "Das Haus wurde im Jahr 2000 vom ehemaligen Besitzer gründlich renoviert und mit einer Außenwand Wärmedämmung versehen. Meine Sorge ist, dass der Taupunkt durch die jetzt angebrachte Holzverkleidung sich in das Konstruktinnere der Wand verlagert und Schimmel entstehen kann. "
Frage 1: Macht die Aussage Sinn?
Frage 2: Mir kam das Haus beim meinem Einzug nicht wärmegedämmt vor, sondern im Gegenteil schlecht gedämmt. Zur Info: Das Haus ist ein Altbau und denkmalgeschützt. Es fällt auf, dass große Risse durchgehend unten an der Wand ums Haus herum verlaufen. Frage dazu: Ist es möglich, dass nach einer "gründlichen Renovierung" schon nach 20 Jahren die ganze Hauswand rissig ist?
Falls nicht, hieße das, dass die Renovierung tatsächlich nicht gemacht wurde.
Danke für eure Hilfe!
Grüße,