Holzzementfassade Eternit: Risse, Ursachen & Gewährleistung? Kosten für Sanierung?
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Holzzementfassade Eternit: Risse, Ursachen & Gewährleistung? Kosten für Sanierung?

Wir haben im Jahr 2001 in Baden Württemberg gebaut und an den Giebelflächen der Ost- und Westfassade (Ostfassade, Westfassade) Holzzementfassadentafeln Typ Holzcolor (Duripanel Elementa) der Fa. Eternit verwendet. An etlichen Zuschnitten liegen heute Eckabrisse vor.
Unser Architekt sagt, dass es immer wieder Materialprobleme mit diesen Platten gibt und hat die Fa. Eternit zur Begutachtung gebeten. Diese sagt jedoch, dass die Risse auf wesentliche Abweichungen der Verarbeitungsrichtlinien der Fa. Eternit zurückzuführen sind und somit kein Materialproblem darstellen:
1. Die Verschraubungen wurden zu nahe an den Ecken ausgeführt, die Mindestmaße für die Befestigungsrandabstände wurden also nicht eingehalten.
2. Es wurden Senkkopfschrauben verwendet und damit Festpunkte geschaffen, obwohl beim Material begrenzt reversible Längenänderungen auftreten.
Die Baufirma, die die Platten angebracht hat, lehnt eine Kostenübernahme für neue Platten ebenfalls ab. Begründung: Garantiezeit (5 Jahre) ist abgelaufen und der Architekt, der auch die Bauleitung hatte, hat das Gewerk damals abgenommen.
Nach Befragung des Architekts hatte dieser damals die Abweichungen der Verarbeitungsrichtlinien nicht bemerkt.
Welche Chancen haben wir gegenüber Eternit/Baufirma/Architekt? Stichwort: Versteckter Mangel.
  • Name:
  • Simon
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    Sicherheitshinweise

    ? Gefahr: Durch Risse eindringende Feuchtigkeit kann zu Schimmelbildung in der Dämmung oder der Unterkonstruktion führen.

    GoogleAI-Analyse

    Ich beurteile die Situation wie folgt: Risse in Holzzementfassadentafeln, insbesondere an den Ecken von Zuschnitten, deuten auf verschiedene mögliche Ursachen hin. Dazu gehören Materialfehler, unsachgemäße Verarbeitung, ungeeignete Befestigungsmittel oder mangelnde Berücksichtigung von Materialausdehnung.

    Es ist wichtig, die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers (Eternit) genau zu prüfen. Wurden die Mindestmaße für Befestigungsrandabstände eingehalten? Wurden die korrekten Senkkopfschrauben verwendet? Sind Festpunkte und Gleitpunkte korrekt gesetzt worden, um Längenänderungen des Materials aufzunehmen?

    Die Tatsache, dass die Risse nach 2001 aufgetreten sind, könnte die Frage der Gewährleistung aufwerfen. Auch wenn die reguläre Garantiezeit abgelaufen ist, könnte ein versteckter Mangel vorliegen, der Ansprüche begründet. Ein versteckter Mangel liegt vor, wenn der Schaden bei der Bauabnahme nicht erkennbar war und erst später auftritt.

    ? Gefahr: Eindringende Feuchtigkeit durch die Risse kann zu Folgeschäden an der Unterkonstruktion der Fassade führen. Dies kann die Bausubstanz gefährden und zu weiteren, kostspieligen Reparaturen führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle, einen Bausachverständigen mit der Begutachtung der Fassade zu beauftragen. Dieser kann die Ursachen der Risse genau analysieren, die Einhaltung der Verarbeitungsrichtlinien prüfen und eine Einschätzung zu möglichen Gewährleistungsansprüchen geben. Lassen Sie sich ein Gutachten erstellen, das als Grundlage für weitere Schritte dient.

    ? Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Holzzementfassade
    Eine Fassade, die aus Platten auf Basis von Zement und Holzfasern besteht. Sie ist witterungsbeständig und wird oft als vorgehängte hinterlüftete Fassade eingesetzt.
    Verwandte Begriffe: Fassadenbekleidung, Eternit, Faserzementplatte
    Duripanel Elementa
    Ein spezieller Typ von Holzzementfassadentafel der Firma Eternit. Es handelt sich um eine Platte mit einer glatten, farbbeschichteten Oberfläche.
    Verwandte Begriffe: Holzcolor, Eternit, Fassadenplatte
    Versteckter Mangel
    Ein Mangel an einer Bauleistung, der bei der Abnahme nicht erkennbar war und erst später in Erscheinung tritt. Er kann auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zu Ansprüchen führen.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Bauschaden, Sachmangel
    Gewährleistung
    Die gesetzliche Verpflichtung eines Unternehmers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, BGBAbk.
    Bausachverständiger
    Eine Person mit besonderer Fachkenntnis im Bauwesen, die Gutachten zu Bauschäden, Baumängeln und anderen bautechnischen Fragen erstellt.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Architekt, Ingenieur
    Festpunkt
    Eine Befestigung, die eine Fassadentafel fixiert und keine Bewegung zulässt. Sie dient dazu, Lasten abzutragen.
    Verwandte Begriffe: Gleitpunkt, Fassadenbefestigung, Schraube
    Gleitpunkt
    Eine Befestigung, die eine begrenzte Bewegung der Fassadentafel ermöglicht, um Spannungen durch thermische Ausdehnung aufzunehmen.
    Verwandte Begriffe: Festpunkt, Fassadenbefestigung, Dehnungsfuge
    Senkkopfschraube
    Eine Schraube, deren Kopf kegelförmig ist und bündig mit der Oberfläche des Materials abschließt. Sie wird häufig bei Fassadenbefestigungen verwendet.
    Verwandte Begriffe: Fassadenschraube, Befestigungsmittel, Schraubenkopf

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was sind typische Ursachen für Risse in Holzzementfassadentafeln?
      Typische Ursachen sind Materialfehler, unsachgemäße Verarbeitung (z.B. falsche Befestigung), thermische Ausdehnung des Materials, oder eine Kombination dieser Faktoren. Auch äußere Einflüsse wie starke Winde oder Hagel können zu Beschädigungen führen. Eine genaue Analyse durch einen Fachmann ist notwendig, um die konkrete Ursache zu ermitteln.
    2. Was ist ein versteckter Mangel und wie wirkt er sich auf die Gewährleistung aus?
      Ein versteckter Mangel ist ein Mangel, der zum Zeitpunkt der Bauabnahme nicht erkennbar war und erst später auftritt. Auch nach Ablauf der regulären Gewährleistungsfrist können Ansprüche geltend gemacht werden, wenn ein versteckter Mangel vorliegt. Die Beweislast liegt jedoch beim Bauherrn, der nachweisen muss, dass der Mangel bereits bei der Abnahme vorhanden war, aber nicht erkannt werden konnte.
    3. Welche Rolle spielt die korrekte Befestigung der Fassadentafeln?
      Die korrekte Befestigung ist entscheidend für die Langlebigkeit einer Fassade. Die Herstellerrichtlinien geben genau vor, welche Befestigungsmittel (Schrauben, Dübel etc.) in welchen Abständen verwendet werden müssen. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, kann es zu Spannungen im Material und in der Folge zu Rissen kommen.
    4. Wie kann ich Folgeschäden durch Risse in der Fassade verhindern?
      Um Folgeschäden zu verhindern, sollten Risse in der Fassade umgehend begutachtet und repariert werden. Eindringende Feuchtigkeit kann zu Schäden an der Unterkonstruktion, Dämmung und Bausubstanz führen. Eine rechtzeitige Reparatur kann größere Schäden und damit verbundene Kosten vermeiden.
    5. Was kostet die Sanierung einer Holzzementfassade mit Rissen?
      Die Kosten für die Sanierung einer Holzzementfassade mit Rissen hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Umfang der Schäden, der Art der Reparatur (z.B. Austausch einzelner Tafeln oder komplette Sanierung) und den verwendeten Materialien. Eine genaue Kostenschätzung kann erst nach einer Begutachtung durch einen Fachmann erstellt werden.
    6. Sollte ich meinen Architekten oder die Baufirma kontaktieren?
      Es ist ratsam, sowohl den Architekten als auch die Baufirma zu kontaktieren. Der Architekt war für die Planung und Bauleitung verantwortlich, die Baufirma für die Ausführung der Arbeiten. Beide Parteien können möglicherweise zur Aufklärung der Ursachen und zur Behebung der Schäden beitragen.
    7. Was sind Festpunkte und Gleitpunkte bei Fassadenbefestigungen?
      Festpunkte fixieren die Fassadentafeln an bestimmten Stellen, während Gleitpunkte eine gewisse Bewegung der Tafeln ermöglichen, um Spannungen durch thermische Ausdehnung aufzunehmen. Die korrekte Anordnung von Fest- und Gleitpunkten ist wichtig, um Risse zu vermeiden.
    8. Wie finde ich einen qualifizierten Bausachverständigen für Fassadenschäden?
      Qualifizierte Bausachverständige finden Sie über die Architektenkammern, Ingenieurkammern oder über Suchportale für Sachverständige. Achten Sie darauf, dass der Sachverständige Erfahrung mit Fassadenschäden und idealerweise auch mit Holzzementfassaden hat.

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  2. Ansprüche gegen Architekt / Bauunternehmer nach Ablauf der Gewährleistungszeit?

    Foto von Ralf Wortmann

    Hallo!
    Wenn der Architekt auch mit der Leistungsphase 9 des § 15 HOAIAbk., nämlich der Überwachung der Beseitigung von Mängeln während der Gewährleistungszeit beauftragt war, haftet er i.d.R. 10 Jahre. Seine 5-jährige Gewährleistungszeit beginnt dann erst mit Ablauf der Gewährleistungsphase des Bauunternehmers (BU). Dann hättet ihr sehr gute Chancen, Ansprüche gg. den Architekten durchzusetzen.
    Gegen den Bauunternehmer (und evtl. auch gegen den Architekt, falls Leistungsphase 9 nicht vereinbart wurde) könnten  -  trotz Ablaufes der Gewährleistung  -  Ansprüche wegen Arglist in Betracht kommen, wenn er so grob gegen die Herstellerrichtlinien verstoßen hat, dass er mit dem Eintritt von Schäden hätte rechnen müssen. Bei der Verwendung falscher Schrauben käme das in Betracht, aber u.U. auch bei unübersehbar zu kleinen Bohrlöchern mit zu geringem Spiel (Stichwort Stufenbohrer).
    Für solche Fälle ergibt sich eine Gewährleistungsfrist von 10 Jahren gem. §§ 634 a III BGb i.V.m. § 195 und § 199 BGBAbk.. Für Fälle, die vor dem 01.01.2002 stattfanden, endet diese Frist am 31.12.2011.
    Nachteil: dafür, dass Arglist vorlag, ist der Bauherr darlegungs- und beweispflichtig (darlegungspflichtig, beweispflichtig).
    Eternit-Platten und ihre unrichtige Montage sind des öfteren Gegenstand von Baustreitigkeiten. Ich vertrete gerade jemanden für eine Haftpflichtversicherung in einem Prozess, in dem auf Arglistbasis nach Ablauf der Regelgewährleistungsfrist von 5 Jahren u.a. einem Bauunternehmer vorgeworfen wird, gegen die Herstellerrichtlinien verstoßen zu haben. Es waren sehr lange Platten mit rund 2,80 m Länge. Nach einigen Jahren sind an mehreren Stellen die Ecken abgeplatzt.
    Eternit soll seine Richtlinien in den letzten Jahren angeblich modifiziert haben. Ihr solltet also die "alten" Richtlinien zur Hand haben, die 2001 galten. Auf die kommt es an.
    Viele Grüße
    Ralf Wortmann, Magdeburg
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (Baurecht, Architektenrecht)
  3. Materialproblem bei den Platten?

    Sehr geehrter Herr Wortmann,
    vielen Dank für die interessanten Hinweise.
    Im Nachbarort wurden an einem Haus vom selben Architekt ungefähr zur gleichen Zeit die selben Platten verwendet. An diesen Platten sind zwischenzeitlich ebenfalls sehr starke Schäden vorhanden, laut Architekt sogar noch größere Schäden als bei uns. Diese wurden von einem anderen Bauunternehmer angebracht und es wurden wohl die Richtlinien eingehalten. Diese Platten wurden am selben Tag und von der selben Person wie unsere Platten begutachtet. Diese Platten werden von Eternit komplett ersetzt (nur die Materialkosten, nicht jedoch die Montagekosten). Auch mehrere Lieferanten unseres BUs haben bestätigt, dass es mit diesen Platten Materialprobleme gibt, auch sind diese Platten inzwischen vom Markt genommen worden. Uns wurde von mehreren Seiten dringend empfohlen, nicht nur die beschädigten Platten, sondern alle mit dem "Nachfolgermodell" zu ersetzen. Unser Bauunternehmer ist bereit, ein Viertel der Kosten zu übernehmen, sagt aber, dass Eternit hier eben auch nicht ganz außen vor bleiben kann. Wie stehen hier unsere Chancen, nachdem eine Kostenbeteiligung von Eternit bereits abgelehnt wurde.
    • Name:
    • Simon
  4. Hallo, Herr Simon, das Innenverhältnis zwischen Bauunternehmer und ...

    Foto von

    Hallo, Herr Simon,
    das Innenverhältnis zwischen Bauunternehmer und Eternit ist für Sie zunächst einmal unerheblich. Sie haben (sofern unverjährt) Ansprüche gegenüber dem Bauunternehmer und evtl. zudem gegenüber dem Architekten. Wer von denen im Innenverhältnis beim Hersteller evtl. Regress nehmen kann (dürfte wegen Verjährung schwierig sein), ist ausschließlich deren Sache.
    Etwas anders könnte höchstens gelten, wenn nicht ihr BU, sondern seinerzeit Sie selbst die Platten gekauft und bauseits bereitgestellt haben. Ich gehe zunächst davon aus, dass die Platten der Bauunternehmer geliefert hat und dass das zum Werkvertrag dazu gehörte.
    Mit Schuldzuweisungen an den Hersteller wäre ich vorsichtig. Nicht selten stellt sich bei näherer Untersuchung dann doch heraus, dass Montagefehler vorliegen. Diese sind von außen ohne Demontage der Platten und Verschraubungen oft nicht erkennbar.
    Dafür, dass die Platten irgendeinen herstellerseitigen Mangel aufweisen und dass nur dieser vermeintliche Mangel für die Risse ursächlich ist, ist der Bauunternehmer darlegungs- und beweispflichtig (darlegungspflichtig, beweispflichtig). Wenn die Platten die auch gerissen sind, Montagefehler aufweisen, streitet zumeist der Beweis des ersten Anscheines dafür, dass es an den Montagefehlern des Bauunternehmer liegt.
    Wenn allerdings der Bauunternehmer  -  dann wohl erst im Prozess  -  tatsächlich zur Überzeugung des Gerichts beweisen sollte, dass die Platten mangelhaft waren, und dass er diesen Mangel nicht erkennen konnte und dass nur dieser Mangel für die Risse ursächlich ist, verlieren Sie den Prozess, weil dann ein etwaig arglistiges Handeln des Bauunternehmer in Bezug auf die Montagefehler nicht kausal war für den Schaden.
    Was die Frage angeht, ob eine komplett neue Plattenfläche zu montieren ist:
    Grundsätzlich sind aus rechtlicher (nicht technischer) Sicht nur die Platten zu ersetzen, die gerissen sind sowie diejenigen, bei denen  -  auch ohne Risse  -  Montagefehler vorliegen, die nicht ohne Beschädigung der Platten (z.B. Bohren eines neuen Loches nebenan mit ein bisschen mehr Abstand) behoben werden können. Auch sind natürlich ausnahmslos alle sonstigen Montagefehler zu beseitigen.
    Unbeschädigte Platten ohne Montagefehler sind nur zu ersetzen, wenn sie im Verhältnis zu den neuen Platten einen nicht hinnehmbaren optischen Farb- oder Strukturunterschied aufweisen.
    Im Hinblick auf die Gesamtlebensdauer der Platten müssen Sie sich evtl. im Wege des Vorteilsausgleichs kostenanteilig an den Kosten der neuen Platten beteiligen, weil die neuen Platten nun eine längere Lebensdauer haben. Die Vorteilsausgleichung unterliegt vielen Faktoren. Diese zu erörtern, würde den Rahmen dieses Threads überschreiten. Sie gilt m.E. ohnehin vor allem dann, wenn doch alle Platten ersetzt werden müssen. Wenn nicht, wird es zur Frage des Vorteilsausgleichs rechnerisch kompliziert.
    Natürlich bestehen Prozessrisiken, alleine schon wegen der Frage der Arglist.
    Viele Grüße
    Ralf Wortmann, Magdeburg
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (Baurecht, Architektenrecht)
  5. Wohl doch komplizierter als man denkt

    Hallo Herr Wortmann,
    vielen Dank für die ausführliche Antwort. Letztendlich ist es eben so, dass man eigentlich alles richtig gemacht hat (erfahrener Architekt, erfahrenes BU, erfahrener Materiallieferant, keine Eigenarbeit), trotzdem hat man jetzt das Theater, muss Zeit investieren und muss vermutlich zum Schluss dann doch bezahlen.
    Trotzdem waren Ihre Ausführungen sehr hifreich. Wir werden uns das weitere Vorgehen in den kommenden Tagen genau überlegen.
    Nochmals vielen Dank.
    • Name:
    • Simon
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