Neubau Verfugung Gutachten: Spezialist oder Gebäude-Sachverständiger? Kosten & Ablauf
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
Neubau Verfugung Gutachten: Spezialist oder Gebäude-Sachverständiger? Kosten & Ablauf
Habe folgendes Problem:
Neubauverfugung. Ein Gutachter soll die Verfugung bewerten.
Folgende Frage: Ist für ein Gutachten wo es um Mörtel geht ein spezieller Mörtelgutachter erforderlich, oder kann ein normaler Sachverständiger für Gebäudeschäden solche Arbeiten auch bewerten?
Man ist am zweifeln, da dieser normale Gutachter lediglich den Wasseraufnahmewert bestimmt hat und eine Mörtelprobe ins Labor geschickthat. Das Labor konnte Aufgrund zu geringer Mörtelmenge kein Aussagesicherheit geben.
Es wurde weder der Wasserabgabewert, noch die Druckfestigkeit, noch die Schlagregenbeanspruchungsgruppe festgestellt, auch das hygrische Verhalten wurde nicht bestimmt, außerdem wurde nur eine Probe von einer Seite genommen, die Durchfeuchtung der Mauer wurde nicht gemessen ...
Ist so ein Gutachten mangelhaft und unvollständig?
Vielen Dank für eure Beiträge!
MfG fabian
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Sicherheitshinweise
? Gefahr: Unsachgemäße Verfugung kann zu Feuchtigkeitseintritt und Schimmelbildung im Mauerwerk führen.
GoogleAI-Analyse
Für die Beurteilung einer Neubauverfugung ist es wichtig, die spezifischen Eigenschaften des Mörtels zu berücksichtigen. Ein allgemeiner Sachverständiger für Gebäudeschäden kann die Verfugung zwar optisch beurteilen, jedoch ist für eine detaillierte Analyse der Mörtelzusammensetzung und -eigenschaften ein Spezialist ratsam.
Ein Mörtelgutachter kann folgende Aspekte beurteilen:
- Wasseraufnahmewert
- Wasserabgabewert
- Druckfestigkeit
- Schlagregenbeanspruchungsgruppe
- Mörtelmenge und Zusammensetzung
Die Entnahme einer Mörtelprobe und deren Analyse im Labor kann zusätzliche Aussagesicherheit bringen, insbesondere bei Fragen zur Dauerhaftigkeit und zum Verhalten bei Durchfeuchtung.
? Gefahr: Eine unsachgemäße Verfugung kann zu Feuchtigkeitsschäden und Bauschäden führen.
👉 Handlungsempfehlung: Ziehen Sie einen Mörtelgutachter hinzu, um eine umfassende Bewertung der Verfugung zu erhalten und potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen.
? Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Mörtel
- Mörtel ist ein Baustoffgemisch aus Bindemittel (z.B. Zement, Kalk), Gesteinskörnung (Sand) und Wasser. Er dient zum Verfugen von Mauerwerk und zum Verbinden von Bauteilen. Die Eigenschaften des Mörtels beeinflussen die Dauerhaftigkeit und Stabilität des Bauwerks.
Verwandte Begriffe: Zement, Kalk, Verfugung, Mauerwerk. - Verfugung
- Die Verfugung ist das Ausfüllen der Fugen zwischen Mauersteinen oder Fliesen mit Mörtel oder Fugenmasse. Sie dient dazu, das Eindringen von Wasser und Schmutz zu verhindern und die Stabilität des Bauwerks zu erhöhen. Eine fachgerechte Verfugung ist wichtig für die Dauerhaftigkeit des Bauwerks.
Verwandte Begriffe: Mörtel, Fugenmasse, Mauerwerk, Abdichtung. - Wasseraufnahmewert
- Der Wasseraufnahmewert ist ein Maß für die Fähigkeit eines Baustoffs, Wasser aufzunehmen. Ein hoher Wasseraufnahmewert kann zu Durchfeuchtung und Schäden führen. Der Wasseraufnahmewert wird in der Regel im Labor bestimmt.
Verwandte Begriffe: Durchfeuchtung, Feuchtigkeit, Diffusion, Schlagregen. - Druckfestigkeit
- Die Druckfestigkeit ist ein Maß für die Fähigkeit eines Baustoffs, Druckbelastungen standzuhalten. Sie wird in der Regel in Megapascal (MPa) angegeben. Die Druckfestigkeit ist ein wichtiger Faktor für die Stabilität von Bauwerken.
Verwandte Begriffe: Zugfestigkeit, Biegefestigkeit, Belastung, Statik. - Schlagregenbeanspruchungsgruppe
- Die Schlagregenbeanspruchungsgruppe gibt an, wie stark ein Bauteil durch Schlagregen beansprucht wird. Sie wird anhand der geografischen Lage und der Exponiertheit des Gebäudes bestimmt. Die Schlagregenbeanspruchungsgruppe beeinflusst die Wahl der geeigneten Baustoffe und Konstruktionen.
Verwandte Begriffe: Schlagregen, Wind, Fassade, Witterungsschutz. - Mörtelprobe
- Eine Mörtelprobe ist eine entnommene Menge Mörtel, die zur Analyse im Labor verwendet wird. Die Analyse der Mörtelprobe gibt Aufschluss über die Zusammensetzung, die Eigenschaften und die Qualität des Mörtels.
Verwandte Begriffe: Laboranalyse, Materialprüfung, Baustoffprüfung, Qualitätssicherung. - Gebäudeschäden
- Gebäudeschäden sind Schäden an einem Gebäude, die durch verschiedene Ursachen wie Feuchtigkeit, Witterungseinflüsse, Baumängel oder unsachgemäße Nutzung entstehen können. Gebäudeschäden können die Stabilität und die Wohnqualität des Gebäudes beeinträchtigen.
Verwandte Begriffe: Bauschäden, Feuchtigkeitsschäden, Baumängel, Sanierung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Wann ist ein Mörtelgutachter sinnvoll?
Ein Mörtelgutachter ist sinnvoll, wenn Zweifel an der Qualität der Verfugung bestehen, insbesondere bei Neubauten oder nach Sanierungsarbeiten. Er kann die Materialeigenschaften des Mörtels analysieren und bewerten, ob dieser den Anforderungen entspricht. - Welche Untersuchungen führt ein Mörtelgutachter durch?
Ein Mörtelgutachter führt in der Regel eine visuelle Inspektion der Verfugung durch und entnimmt gegebenenfalls Mörtelproben zur Analyse im Labor. Dabei werden unter anderem die Druckfestigkeit, die Wasseraufnahme und die Zusammensetzung des Mörtels untersucht. - Was kostet ein Gutachten für eine Neubauverfugung?
Die Kosten für ein Gutachten hängen vom Umfang der Untersuchung und dem Aufwand des Gutachters ab. Ein einfaches Gutachten kann einige hundert Euro kosten, während umfangreichere Analysen mehrere tausend Euro kosten können. Es ist ratsam, vorab ein Angebot einzuholen. - Kann ein allgemeiner Bausachverständiger die Verfugung beurteilen?
Ein allgemeiner Bausachverständiger kann die Verfugung optisch beurteilen und auf offensichtliche Mängel hinweisen. Für eine detaillierte Analyse der Mörtelzusammensetzung und -eigenschaften ist jedoch ein Spezialist für Mörtel erforderlich. - Wie lange dauert es, bis ein Gutachten vorliegt?
Die Dauer bis zur Erstellung eines Gutachtens hängt vom Umfang der Untersuchung und der Auslastung des Gutachters ab. In der Regel dauert es einige Wochen, bis ein Gutachten vorliegt. - Was tun, wenn das Gutachten Mängel an der Verfugung feststellt?
Wenn das Gutachten Mängel an der Verfugung feststellt, sollten diese umgehend behoben werden. Dies kann durch eine Ausbesserung der Verfugung oder eine komplette Erneuerung erfolgen. Es ist ratsam, die Arbeiten von einem Fachbetrieb durchführen zu lassen. - Welche Rolle spielt der Wasseraufnahmewert des Mörtels?
Der Wasseraufnahmewert des Mörtels ist ein wichtiger Indikator für seine Widerstandsfähigkeit gegen Feuchtigkeit. Ein zu hoher Wasseraufnahmewert kann zu Durchfeuchtung des Mauerwerks und zu Schäden führen. - Wie finde ich einen qualifizierten Mörtelgutachter?
Einen qualifizierten Mörtelgutachter finden Sie über Suchmaschinen, Fachverbände oder durch Empfehlungen von anderen Bauherren oder Architekten. Achten Sie auf eine entsprechende Qualifikation und Erfahrung des Gutachters.
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Verfugungsgutachter
gibt es so nicht. Das wäre eher der SV der HWKAbk. für das Maurerhandwerk.
Ob ein "Globalsachverständiger" ausreichende Fachkunde hat eine Verfugung zu bewerten ist fraglich aber so nicht zu beantworten denn es gibt auch hier herausragende Fachleute für Mauerwerk, ob dies einer ist?
Hier wird es sich um 2- schaliges Mauerwerk handeln?
Eine Verblendschale ist eh nie "dicht". Die (ausreichende) Schlagregendichtigkeit lässt sich ohne Labor feststellen. Dies gibt jedoch nur einen Aufschluss über das Wassereindringvermögen. Wichtiger ist die Bewertung einer ausreichenden Verdichtung (Festigkeit, Dauerhaftigkeit) ausreichende Haftung im Stein-Mörtelverbund, Haftung am Mörtel des Mauerwerkes und ausreichende Einbaudicke.
Wichtig wäre auch die Frage was der Beweisbeschluss möchte und worauf er abzielt. -
schließe mich Robby an
es würde mich interessieren worum es überhaupt geht?
Falscher Mörtel, brockeln die Fugen heraus, unsachgemäße Verfugung etc. -
Fallen Mörtelfugen "von selbst" aus der Wand?!
Vielen Dank für die Antwort.
Ich gehe nicht davon aus das dieser Gutachter vernünftig ist.
Immobilienbewerter, Gebäudeschätzer und Gebäudeschäden. Das Gutachten wurde meiner Meinung nach "eben beim Bierchen" geschrieben, also nur das mindeste, das aber die Aussagesicherheit einschränkt.
Problematik ist folgende: Die Hütte wurde verfugt (Fugenbild OK, Sauberkeit OK.)
Der Bauherr rennt ums Haus und entfernt relativ frische Fugen. (Es ging ja ums bezahlen!)
Er wurde belehrt, das er die Finger davon lassen müsse bis wir bzw. die Fugen auch fertig sind (einnässen, schützen etc.).
So nun verweigert er die Fertigstellung, reicht Klage ein und will seine Hütte neu gemacht haben.
Ziel der Beweisaufnahme war, die Mängel oder Mängelfreiheit der Arbeiten festzustellen.
Nun ist unsererseits klar, dass das Gewerk nicht fertig und auch nicht mangelfrei war aber, mangelfrei deshalb nicht da die Fehlstellen (durch den Bauherren verursacht) immer noch vorhanden sind und die Fugen nicht fertig da die Fertigstellung verweigert wurde.
Nun bin ich in der Beweispflicht dem Kunden das verschulden nachzuweisen.
Schlussfolgernd durch die Behandlungsunterbrechung hat die Fuge an sich zu leiden, da nicht komplett abgebunden.
Deshalb der relativ hohe wasseraufnahmewert:
vergleichbarer Standardmörtel weist einen Gehalt von ca. 6-10 % auf. Im jetzigen Fall bei 13 %. Sind 13 % so übel bei zweischaligen Mauerwerk wenn es nicht imprägniert wurde? Der Gutachter sagt, dass alle Fugen erneuert werden müssten Aufgrund der zahlreichen Fehlstellen und der Wasseraufnahme (die der Kunde verursacht hat!)
Allerdings behauptet der Kunde das diese von selbst herausgefallen seien. (der wusste das er Mist gemacht hat!)
Nun muss bewiesen werden das der Kunde zugleich Kläger das selber verursacht und manipuliert hat ...
Man mag es nicht glauben, aber der Gutachter konnte nicht klären wie die Fehlstellen zustande gekommen sind ... unsereins ist klar das Fugen "nicht von selbst" aus der Wand fallen können. Komisch ist auch das die Fehlstellen alle nur in Standhöhe sind ...
Eine wichtige Frage wäre noch ab wann eine Fuge mangelhaft ist, wenn Mauerwerk und Fugenbild sauber sind:
Ist es richtig, dass man eigentlich nur von Mangelhaftigkeit sprechen kann wenn dann durch die Verfugung Schäden entstehen? (Durchfeuchtung Mauerwerk ... Schimmel) Wenn dies nicht gegeben ist dann kann man ja auch noch nicht sagen, dass ein Mangel vorliegt, oder? (die Optik ist wie gesagt gut) Sollten Fotos oder Dokumente zur Beurteilung nötig sein, bitte ich um kurze Mitteilung!
Vielen Dank für Eure Meinungen (habe mich schon schwindelig gesucht über ähnliche Beiträge zu so einem Fall, aber nichts zu finden, umso dankbarer bin ich für die Beiträge hier) -
Ein Mangel ist ein jurischer
Begriff der besagt, dass eine Abweichung des Ist-Zustands vom Soll-Zustand vorhanden ist. Ein Mangel bedarf somit keinen Schaden.
Warum hat der AGAbk. Ihnen nicht die Möglichkeit gegeben, den vermuteten Mangel zu beseitigen.
Sie Scheiben etwas von Beweisaufnahme.
War denn der Sachverständige vom Gericht bestellt = Beweissicherungsverfahren?
Hat er Sie während der Arbeit von der Baustelle gejagt? - So dass Sie Ihre Leistung nicht ordentlich "nachbehandeln" konnten - so in etwa schreiben Sie ja.
Wenn dem so ist, würde ich mich auf die "Unmöglichkeit" der Leistungserbringung berufen. Der Mangel wäre dann vom Bauherrn heraufbeschworen. Die Beweislast hierfür liegt leider bei Ihnen. Können Sie das? -
Mhm
Also erstmal ist der AN dafür Verantwortlich das ein Fehlerfreies Gewerk zustande kommt und der geschuldete Erfolg eintritt. Dazu gehört natürlich auch die notwendige Nachbehandlung. Dran denken der BH ist Laie und wenn der die Fuge ausspült hat der AN ein Riesenproblem wenn er dem Laien das überlässt und nicht ausdrücklich vereinbart, dass das Gewerk mit Fertigstellung OHNE Nachbehandlung als unfertig aber trotzdem abgenommen gilt.
Scheinbar nicht geschehen und die Nachbehandlung wurde unterlassen?
Liest sich so als habe der BH dann geprüft ob die Fugen weich sind und in der Höhe wo er ranwollte gepopelt? Dann wäre es auffällig das es nur in dem Bereich war wo er rangekommen ist. Andersrum müsste dann unmittelbar daneben die Verfugung eine ausreichende Festigkeit aufweisen? Tut sie das? Dann wäre das ein Hinweis auf "Popeln" in frischem Zustand.
Viel wichtiger als ein niedrigerer oder höherer Wasseraufnahmewert in % ist das Verhältnis des Sorptionsverhaltens von Stein und Mörtel. Ist es ein wenig/kaum saugender Stein (Klinker) ist es mehr als Vorteilhaft auch eine entsprechend "Dichtere" Fuge zu haben, da ansonsten die Fuge und der dahinterliegende Mauermörtel unter Winddruck mit einer weit größeren Wassermenge beaufschlagt wird wie bei einem saugenden Vormauerstein. Noch schlimmer wird es bei größeren Formaten wie 2 DF die wenig/nicht saugend sind.
Der Fugmörtel alleine ist nur ein Baustein für die Funktionalität der Verblendschale. Wobei hier eindeutig die Anforderungen an Ein- und zweischaliges Mauerwerk zu differenzieren sind.
Wenn man bei den hier angegebenen Werten auch noch berücksictigt das auch ein Vormauerstein recht weicher Beschaffenheit ein durchaus größeres Sorptionsverhalten als die o.g. 11 % aufweist müsste das ganze System nicht mehr Funktionieren ;) Und das schon ohne Mörtel oder Verfugung.
Eine Schlagregendichtigkeit ist als ausreichend anzusehen wenn im Fugenkreuz mit einem Wassereindringprüfer eine Sorptionsmenge von 0,5 ml/min auf 3 cm² Fläche erreicht wird. Bei 10 Einzelprüfungen soll der größte Einzelwert 2,0 ml / min nicht überschreiten.
Ein Fachmann für Verblendschalenmauerwerk würde das im Gesamtzusammenhang betrachten und sowohl den Stein als auch die Ausführung der Unbeschädigten Fugenbereiche berücksichtigen. Und das auch ohne Labor. -
Fertigstellung+Nachbehandlung verweigert
Es lief in sofern ab als das der Neubau verfugt wurde und bis im Prinzip zum Zeitpunkt der Fertigstellung ohne Nachbehandlung alles einwandfrei war, der Kunde zufrieden.
Erstes schwerwiegendes Indiz der mangelnden Zahlungsmoral, war eine Abschlagsrechnung die kurz vor der o.a. Fertigstellung nicht entrichtet wurde, also die Arbeiten waren zu 95 Prozent erledigt (mithin mangelfreie Malerarbeiten, Tischlerarbeiten).
Zweites Indiz: Es wurde eine Sulfadurschicht besprochen (Pflasterung, Blumenbeete ... Hauptfarbe war Altweiß) BH war vom Sinn überzeugt, zudem keine Zusatzkosten daurch auf Ihn zurückgekommen sind.
Sulfadur wurde fertiggestellt und plötzlich hieß es "ne will ich doch nich"
Und dann begann BH in den Fugen rumzupopeln. Das POPELN IN DEN FUGEN stellen Sie genau richtig da. Es ist auch richtig das centimeter weiter wieder Steinhart ist, dies lässt sich anhand der photographischen Auswertungen ohne weiteres nachweisen (Kratzspuren auf der Fuge+ Zeugenaussagen).
Man bekam einen Anruf das die frischen Fugen wieder aus der Wand fallen würden, woraufhin ein Fuger zum Bau geschickt wurde, dieser wurde kurz darauf unbegründet des Hofes verwiesen ...
(Also die Arbeiten wurden abgebrochen weil behauptet wurde das Fugen aus der Wand fallen würden)
Es wurde ein zweiter Termin gemacht der genauso wie o.a. verlief.
Mängelbeseitigungbzw. Fertigstellung und Nachbehandlung wurden uns nun 2 mal verweigert, womit den Anforderungen durch den frühzeitigen Abbruch Der Verfugung nicht genüge getan werden konnte ... noch zu berücksichtigen das kurz vorm Sommer das Objekt verfugt wurde, wobei eine Nachbehandlung eigentlich zwingend notwendig ist!?
Mit der Unerbringlichkeit liegen Sie wohl richtig und der BH hat die Fehlstellen NACHWEISLICH verursacht, die Fertigstellung und Nachbehandlung NACHWEISLICH verhindert. Zudem erfolgten auch 2-3 versch. schrftl. Belehrungen zum einen als der Fuger 2 mal weggeschickt wurde und zum anderen als die Abschlagsrechnung nicht bez. wurde.
IM Prinzip wollte er nicht zahlen, dann meint er er könne relativ frische Fugen rauskratzen, behaupten das alles mangelhaft sei, Klage einreichen, Kohle kassieren, seine Löcher dicht machen ... also ist schon eine üble tour.
ist ja die Frage ob das Gericht auch alles versteht, weil die erstmal die Mangelhaftigkeit sehen ...
Der Sachverständige wurde vom Gericht bestellt, richtig.
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