Preisminderung bei beschädigten Innentüren: Anspruch, Vorgehen & Schadenersatz vom Handwerker?
BAU-Forum: Ausbauarbeiten
Preisminderung bei beschädigten Innentüren: Anspruch, Vorgehen & Schadenersatz vom Handwerker?
ich habe jetzt, bei einem der letzten Handwerker im Haus, ein Problem;
wir haben insgesamt 15 Türen geliefert bekommen, davon eine Schiebetür, alle in Weiß.
Leider ist bei dem Schreiner einiges schief gelaufen und so haben sie uns mit einem Türrahmen beim Transport ins OGAbk. 2 (!) Macken in die frisch tapezierte, gestrichene Wand gehauen. Folglich ist auch die Ecke des Türrahmens etwas kaputt und die weiße Farbe ab.
An einem Türblatt hat sich das Furnier gelöst, was notdürftig vom Schreiner wieder angeleimt wurde.
Der Gipfel kam aber mit unserer Schiebetür, die erst 6 Wochen zu spät und dann auch noch falsch geliefert wurde; beim Einbau hat der Azubi in unsere Fußbodenheizung gebohrt.
Der Schaden wurde durch den Sanitärinstallateur behoben und über die Versicherung des schreiners reguliert.
Den neuen Estrich haben wir selbst eingefüllt.
Als jetzt, wiederum Wochen später endlich die Schiebetür kam,
war schon wieder ein Macken dran, der Schreiner hat sie allerdings trotzdem eingebaut.
Nachdem ich den Macken, in Augenhöhe und unübersehbar festgestellt habe, habe ich ihn darauf hingewiesen, er meinte dann (dreist!) dass er den Macken beim Auspacken der Tür festgestellt hat und ihn mit weißem Wachs ausbessern will.
Nun kam die Rechnung über den vollen Betrag!
Die anderen Türen habe ich mit dem Vermerk "unter Vorbehalt der Ausbesserung" überwiesen, weil er sonst die Schiebetür gar nicht eingebaut hätte.
Nun will er aber den noch ausstehenden Betrag für die Schiebetür.
Mit allen anderen Macken könnte ich, bei einer Betragsminderung, leben, hätte aber gerne eine neue Schiebetür, die nicht von vornherein bereits vermackt ist.
Wieviel € darf ich mindern und wäre ein Rahmenaustausch bei der Schiebetür unverhältnismäßig oder kann ich das verlangen, zumal jetzt auch noch ein Riss im Furnier zu sehen ist (zusätzlich)?
Ich will die Sache jettz bloß noch über die Bühne bringen, sehe aber nicht ein, dass ich für alles den vollen Betrag zahle und dafür Türen geliefert bekomme, die definitiv nicht alle in Ordnung sind.
Danke!
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Ich verstehe, dass Sie beschädigte Innentüren von einem Handwerker geliefert bekommen haben und nun eine Preisminderung geltend machen möchten. Hier sind einige Punkte, die ich Ihnen empfehle zu beachten:
1. Dokumentation des Schadens: Machen Sie detaillierte Fotos von allen Beschädigungen an den Türen und dem Türrahmen. Notieren Sie das Datum, den Umfang des Schadens und wie er entstanden ist.
2. Mängelanzeige: Informieren Sie den Handwerker schriftlich über die Mängel. Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens und den Nachweis der Zustellung auf.
3. Kostenvoranschlag einholen: Holen Sie einen Kostenvoranschlag von einem anderen Schreiner für die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Türen ein. Dies dient als Grundlage für die Berechnung der Preisminderung.
4. Preisminderung berechnen: Die Preisminderung sollte dem Minderwert entsprechen, den die beschädigten Türen im Vergleich zu mangelfreien Türen haben. Dies kann durch den Kostenvoranschlag des anderen Schreiners belegt werden.
5. Rechtliche Beratung: Wenn der Handwerker sich weigert, die Mängel zu beheben oder eine angemessene Preisminderung zu gewähren, empfehle ich Ihnen, einen Anwalt für Baurecht oder Handwerkerrecht zu konsultieren.
👉 Handlungsempfehlung: Sichern Sie alle Beweise, dokumentieren Sie den Schaden genau und holen Sie sich rechtlichen Rat, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Mängelanzeige
- Eine schriftliche Mitteilung an den Handwerker, in der die vorhandenen Mängel detailliert beschrieben werden. Sie ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nacherfüllung, Schadensersatz - Preisminderung
- Eine Reduzierung des vereinbarten Preises aufgrund von Mängeln an der erbrachten Leistung. Die Höhe der Preisminderung richtet sich nach dem Minderwert der Leistung.
Verwandte Begriffe: Mangel, Gewährleistung, Schadensersatz - Nacherfüllung
- Das Recht des Auftraggebers, vom Handwerker die Beseitigung der Mängel zu verlangen. Die Nacherfüllung kann in Form von Reparatur oder Austausch erfolgen.
Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Gewährleistung, Fristsetzung - Gewährleistung
- Die gesetzliche Verpflichtung des Handwerkers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme.
Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Nacherfüllung, Schadensersatz - Schadensersatz
- Ein Anspruch auf Ausgleich von Schäden, die durch die mangelhafte Leistung des Handwerkers entstanden sind. Der Schadensersatz kann neben der Preisminderung geltend gemacht werden.
Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Gewährleistung, Folgeschaden - Abnahme
- Die förmliche Entgegennahme der Handwerkerleistung durch den Auftraggeber. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Gewährleistung, Nacherfüllung - Kostenvoranschlag
- Eine detaillierte Aufstellung der voraussichtlichen Kosten für die Reparatur oder den Austausch der mangelhaften Leistung. Dient als Grundlage für die Berechnung der Preisminderung.
Verwandte Begriffe: Preisminderung, Schadensersatz, Mängelanzeige
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Rechte habe ich bei mangelhafter Handwerkerleistung?
Sie haben das Recht auf Nacherfüllung (Reparatur oder Austausch), Preisminderung, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag, abhängig vom Ausmaß des Mangels und der Bereitschaft des Handwerkers zur Mängelbeseitigung. - Wie lange habe ich Zeit, Mängel zu melden?
Die Gewährleistungsfrist für Handwerkerleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme der Leistung. Mängel sollten jedoch unverzüglich nach Entdeckung gemeldet werden. - Was ist eine angemessene Frist zur Nacherfüllung?
Eine angemessene Frist zur Nacherfüllung hängt von der Art und dem Umfang des Mangels ab. In der Regel sind 2-3 Wochen ausreichend, es sei denn, es handelt sich um einen komplexen Schaden, der mehr Zeit benötigt. - Kann ich die Rechnung kürzen, wenn Mängel vorhanden sind?
Ja, Sie können die Rechnung in angemessenem Umfang kürzen, wenn Mängel vorhanden sind und Sie diese dem Handwerker angezeigt haben. Die Kürzung sollte dem Minderwert der Leistung entsprechen. - Was tun, wenn der Handwerker die Mängel nicht beseitigt?
Wenn der Handwerker die Mängel nicht beseitigt, können Sie einen anderen Handwerker mit der Mängelbeseitigung beauftragen und die Kosten dem ursprünglichen Handwerker in Rechnung stellen. - Wie berechnet sich die Preisminderung?
Die Preisminderung berechnet sich nach der Formel: (Wert der mangelfreien Leistung - Wert der mangelhaften Leistung) / Wert der mangelfreien Leistung. Oft wird hierfür ein Gutachter hinzugezogen. - Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Handwerkers, für Mängel einzustehen, die bereits bei der Abnahme vorhanden waren. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers, die über die Gewährleistung hinausgeht. - Kann ich Schadensersatz verlangen?
Ja, Sie können Schadensersatz verlangen, wenn Ihnen durch die mangelhafte Leistung ein Schaden entstanden ist, z.B. Folgeschäden an anderen Bauteilen.
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Unter welchen Voraussetzungen Sie die Mängelbeseitigung selbst vornehmen oder durch einen anderen Handwerker ausführen lassen können.
-
Preisminderung Innentüren: Anspruch auf mängelfreie Leistung
Preisminderung?
Hallo Kati,
zuerst haben Sie einen Anspruch auf eine Mängelfreie Leistung.
Sie müssen dem Schreiner die Gelegenheit geben evtl. Mängel zu beseitigen.
Sollten Sie einen Minderungsbetrag ins Auge fassen, so kann man diesen an Hand Ihrer Beschreibung kaum auf diesem Wege und ohne die Türen gesehen zu haben festlegen.
Da müssen Sie schon mit dem Schreiner versuchen zu verhandeln.
Bedenken Sie auch, dass bei einer streitigen Auseinandersetzung die Festlegung einer evtl. Minderung durch einen Sachverständigen leicht teurer werden kann als der Minderungsbetrag.
Freundliche Grüße -
Innentüren Austausch: Anspruch bei Beschädigung durch Schreiner
Preisminderung
Hallo Herr Schrage,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Mir wäre es auch lieber, ich hätte neue Türen, die auch in Ordnung sind, als welche, die Macken haben und ich deswegen billiger bekommen habe.
Kann ich also verlangen, dass die Türen, die vom Schreiner beschädigt wurden, ausgetauscht werden? Oder wäre das unverhältnismäßig? Er hat halt versucht, die Beschädigungen durch einen weißen Lackstift auszubessern, dies ist ihm auch zum Teil gelungen, nur bezahle ich nicht eine Menge Geld dafür, dass ich hinterher ausgebesserte Türen, nicht neue, habe.
Bei der Schiebetür ist die Beschädigung halt größer und auch in Augenhöhe, so, dass sie einem wirklich (auch ausgebessert) ins Auge fällt.
Bei der Tür mit dem abgelösten Furnier hat das Kleben halt bewirkt, dass das Furnier gebrochen ist und wirklich nicht schön aussieht (auch wenn die Beschädigung nicht so groß ist).
Habe ich ein Anrecht auf einen Austausch?
Vielen Dank,
Kati -
Preisminderung: Vorgehen bei Mängeln an Innentüren
Preisminderung?
Hallo Kati,
zuerst haben Sie einen Anspruch auf eine Mängelfreie Leistung.
Sie müssen dem Schreiner die Gelegenheit geben evtl. Mängel zu beseitigen.
Sollten Sie einen Minderungsbetrag ins Auge fassen, so kann man diesen an Hand Ihrer Beschreibung kaum auf diesem Wege und ohne die Türen gesehen zu haben festlegen.
Da müssen Sie schon mit dem Schreiner versuchen zu verhandeln.
Bedenken Sie auch, dass bei einer streitigen Auseinandersetzung die Festlegung einer evtl. Minderung durch einen Sachverständigen leicht teurer werden kann als der Minderungsbetrag.
Freundliche Grüße -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Preisminderung bei beschädigten Innentüren: Ansprüche & Vorgehen
💡 Kernaussagen: Bei beschädigten Innentüren besteht Anspruch auf eine mängelfreie Leistung. Der Handwerker muss die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung erhalten. Ein Austausch der Türen kann unter Umständen gefordert werden, wobei die Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen ist. Eine Preisminderung sollte mit dem Schreiner verhandelt werden.
⚠️ Wichtig/Achtung: Laut Preisminderung Innentüren: Anspruch auf mängelfreie Leistung ist die Festlegung eines Minderungsbetrags ohne Begutachtung der Türen schwierig. Es wird empfohlen, zuerst mit dem Schreiner zu verhandeln, bevor ein Sachverständiger hinzugezogen wird.
✅ Zustimmung/Empfohlen: Der Austausch beschädigter Innentüren ist laut Innentüren Austausch: Anspruch bei Beschädigung durch Schreiner grundsätzlich möglich, sollte aber im Verhältnis zum Aufwand stehen. Ein Austausch ist oft die bessere Lösung als eine Preisminderung für mangelhafte Ware.
👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Kontakt zum Handwerker auf und fordern Sie eine Nachbesserung oder den Austausch der beschädigten Innentüren. Dokumentieren Sie die Schäden und halten Sie die Kommunikation schriftlich fest. Beachten Sie den Beitrag Preisminderung: Vorgehen bei Mängeln an Innentüren für weitere Informationen zum Vorgehen bei Mängeln.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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