trotz Suche im Internet konnte ich Konstruktionsanleitungen im Rahmen des Trockenbaus immer nur in Verbindung mit einer "doppelten" Lattung bestehend aus Grund- und Traglattung (Grundlattung, Traglattung) mit jeweils unterschiedlichen Achsabständen finden. Als absoluter Laie bin ich unsicher, welche Abstände ich auf eine Lattung mit Direktabängern übertragen kann.
Konkret:
wir lassen gerade unsere Decken und Schrägen mit 12,5er Rigipsplatten abhängen. Der Trockenbauer hat eine Unterkonstruktion aus Direktabhängern (Verschraubung in Holzbalkendecke) und einfacher Holzlattung (24/48) gewählt (Verschraubung in Holzbalkendecke). An der Decke hat er die Dirketabhänger entlang einer Holzlatte in einem Abstand von 65 cm angebracht, der Abstand von Latte zu Latte beträgt ca. 41 cm. An den Schrägen sind die Latten mit Direktabhängern von unten nach oben mit einem Achsabstand von 65 cm angebracht, der Abstand von Latte zu Latte beträgt hier 65 cm. Die Holzlatten sind teilweise knirsch bis an die Wand geführt.
Die Verschraubung der Gipsplatten auf die Holzlattung erfolgte in einem Abstand von 30 bis 48 cm.
Gibt es nach DINAbk. Regelungen für eine fachgerechte Montage konkrete Abstandswerte, die nicht überschritten werden dürfen im Hinblick auf
- Achsabstand der Direktaufhänger entlang einer Latte
- Abstand der einzelnen Latten zueinander bei Montage mittels Direktabhängern
- Schraubenabstand zur Befestigung der Rigipsplatten?
Weiterhin fiel auf, dass die Latten jeweils rechts oder links am Schrägenende nur an einer Seite des Direktaufhängers befestigt sind, da der Trockenbauer wegen Platzmangels eine Schraube mit seinem Akkuschrauber nicht befestigen konnte. Das Holz "baumelte" bereits jetzt. Der Trockenbauer meinte, das Holz "schmiege" sich bei Befestigung der Gipsplatte an diese an und sei dann wieder gerade. Da es jedoch jeweils die letzte Lattung bis zur angrenzenden Wand ist und die nächste Lattung in die andere Richtung 65 cm entfernt ist, befürchten wir - allein von der Logik gesehen - Probleme hinsichtlich der Festigkeit zu Recht?
Es wäre nett, wenn Sie mir eine konkrete Antwort auf meine Fragen geben könnten. Vielen Dank
Peggy