Rauchabschluss Teppich Bayern
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Rauchabschluss Teppich Bayern
ist es erlaubt bei einer Rauchabschlusstüre, die nur im Rauchfall geschlosssen wird möglich den Teppich durchlaufen zu lassen oder muss dieser mit einer Schiene (z.B. ) getrennt werden?
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Rauchabschluss
Hallo Frau Sch.!
Zu einer Rauchabschlusstür ist folgendes zu sagen:
Türen in Rauchabschnitten müssen generell geschlossen sein und sollen nur zum "Hindurchgehen" kurz geöffnet werden. Dies wird mit einer Türschließanlagen geregelt. Gegenstände, die die Tür daran hindern, ob lose Teppiche oder der bekannte Holzkeil, haben in dem Schließbereich der Tür nichts zu suchen. Denn die Tür muss im Brandfall, rauch dicht schließen.
Besitzt eine Tür eine Feststellanlage, gilt das gleiche. Gegenstände im Schließbereich haben auch dort nichts zu suchen, auch wenn hierbei die Tür fast permanent geöffnet ist.
Bei einem mit dem Untergrund fest verbundenen Teppich muss im Bereich unterhalb der Tür eine rauchdichte Leiste mit dem Estrich fest verbunden werden. Der Teppich darf auf gar keinen Fall durchlaufen.