Bauunternehmer verrechnet zu wenig Mauerwerk: Meldepflicht, Rechte & Pflichten für Bauherren?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Bauunternehmer verrechnet zu wenig Mauerwerk: Meldepflicht, Rechte & Pflichten für Bauherren?
In der Endrechnung hatte der Bauunternehmer zu wenig Mauerwerk berechnet, der Architekt übersehen ...
Nicht dass ich zu viel Geld habe, aber muss ich das dem Bauunternehmer melden?
Danke 🙂
Susi Möller
-
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Grundsätzlich ist es wichtig, die Endrechnung des Bauunternehmers sorgfältig zu prüfen. Wenn Ihnen auffällt, dass zu wenig Mauerwerk berechnet wurde und der Architekt dies übersehen hat, sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Prüfung des Bauvertrags: Überprüfen Sie, welche Vereinbarungen im Bauvertrag hinsichtlich der Abrechnung getroffen wurden.
- Meldung an den Bauunternehmer: Informieren Sie den Bauunternehmer über den Fehler in der Rechnung. Dies sollte schriftlich erfolgen, um einen Nachweis zu haben.
- Rücksprache mit dem Architekten: Besprechen Sie die Situation mit Ihrem Architekten. Er kann die Rechnung prüfen und gegebenenfalls korrigieren.
- Dokumentation: Halten Sie alle relevanten Dokumente und Kommunikationen fest.
🔴 Gefahr: Eine unterlassene Meldung könnte später zu rechtlichen Problemen führen, insbesondere wenn der Bauunternehmer den Fehler selbst bemerkt und Nachforderungen stellt.
👉 Handlungsempfehlung: Melden Sie den Fehler dem Bauunternehmer schriftlich und suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Architekten, um die Angelegenheit zu klären.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bauvertrag
- Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmer regelt. Er enthält unter anderem Bestimmungen über den Leistungsumfang, die Vergütung und die Gewährleistung.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOB, BGBAbk.. - Architekt
- Ein Architekt ist ein Fachmann, der Bauwerke plant und gestaltet. Er ist auch für die Bauleitung und die Überwachung der Bauausführung zuständig.
Verwandte Begriffe: Bauingenieur, Bauleiter, Planer. - Mauerwerk
- Mauerwerk ist ein Bauteil, das aus einzelnen Steinen (z.B. Ziegel, Kalksandsteine) oder Blöcken (z.B. Betonsteine) zusammengesetzt wird. Es dient zur Errichtung von Wänden und anderen Bauteilen.
Verwandte Begriffe: Ziegel, Beton, Wand. - Endrechnung
- Die Endrechnung ist die abschließende Rechnung des Bauunternehmers nach Fertigstellung der Bauarbeiten. Sie enthält alle erbrachten Leistungen und die dazugehörigen Kosten.
Verwandte Begriffe: Abschlagszahlung, Schlussrechnung, Abrechnung. - Meldepflicht
- Eine Meldepflicht ist eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung, bestimmte Tatsachen oder Ereignisse einer Behörde oder einer anderen Stelle zu melden.
Verwandte Begriffe: Anzeigepflicht, Informationspflicht, Auskunftspflicht. - Honorarabrechnung
- Die Honorarabrechnung ist die Rechnung des Architekten für seine erbrachten Leistungen. Sie basiert in der Regel auf der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.).
Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Leistungsphasen. - Prüffähige Rechnung
- Eine prüffähige Rechnung ist eine Rechnung, die so detailliert und nachvollziehbar ist, dass ein Fachmann sie problemlos überprüfen kann. Sie muss alle relevanten Informationen enthalten, wie z.B. Mengen, Preise und Leistungsbeschreibungen.
Verwandte Begriffe: Abrechnung, Nachvollziehbarkeit, Dokumentation.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Frage: Was passiert, wenn ich den Fehler nicht melde?
Wenn Sie den Fehler nicht melden, kann der Bauunternehmer später eine Nachforderung stellen, sobald er den Fehler bemerkt. Dies kann zu unerwarteten Kosten und rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Es ist daher ratsam, den Fehler proaktiv zu melden. - Frage: Bin ich verpflichtet, den Fehler zu melden?
Auch wenn es keine explizite gesetzliche Pflicht zur Meldung gibt, ist es im Sinne einer transparenten und fairen Geschäftsbeziehung ratsam, den Fehler zu melden. Dies kann spätere Konflikte vermeiden und zu einer einvernehmlichen Lösung führen. - Frage: Wie sollte ich die Meldung formulieren?
Die Meldung sollte schriftlich erfolgen und den Fehler klar und präzise beschreiben. Nennen Sie die betroffene Position in der Rechnung und den Ihrer Meinung nach korrekten Wert. Bitten Sie den Bauunternehmer um eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Korrektur der Rechnung. - Frage: Was ist, wenn der Bauunternehmer die Nachforderung ablehnt?
Wenn der Bauunternehmer die Nachforderung ablehnt, sollten Sie sich rechtlichen Rat einholen. Ein Anwalt kann die Situation beurteilen und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen. - Frage: Kann der Architekt für den Fehler haftbar gemacht werden?
Wenn der Architekt den Fehler fahrlässig übersehen hat, kann er für den Schaden haftbar gemacht werden. Dies hängt jedoch von den Umständen des Einzelfalls ab. Klären Sie dies mit Ihrem Anwalt. - Frage: Welche Rolle spielt der Bauvertrag bei solchen Fehlern?
Der Bauvertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien. Er enthält in der Regel Bestimmungen zur Abrechnung und zu Mängelansprüchen. Überprüfen Sie den Vertrag sorgfältig, um Ihre Rechte und Pflichten zu kennen. - Frage: Was bedeutet prüffähige Rechnung?
Eine prüffähige Rechnung ist eine Rechnung, die so detailliert und nachvollziehbar ist, dass ein Fachmann (z.B. ein Architekt) sie problemlos überprüfen kann. Sie muss alle relevanten Informationen enthalten, wie z.B. Mengen, Preise und Leistungsbeschreibungen. - Frage: Wie lange habe ich Zeit, den Fehler zu melden?
Es gibt keine feste Frist für die Meldung eines solchen Fehlers. Allerdings sollten Sie den Fehler so schnell wie möglich melden, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Je länger Sie warten, desto schwieriger kann es sein, den Fehler nachzuweisen.
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Mauerwerk-Fehlberechnung: Architekt informieren – Geld sichern!
Also ...
der Architekt sollte es "übersehen", Sie aber darauf hinweisen. Und Sie MÜSSEN den Bauunternehmer natürlich nicht darauf hinweisen, aber die Höflichkeit würde es gebieten.
Und der Bauunternehmer hat die Möglichkeit, seine Vergesslichkeit "auszubügeln", in dem er nachberechnet. Also das Geld nicht in Badewanne oder Grünzeugs investieren, sondern gut aufbewahren 😉. -
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Zum Einen hat Ralf Dühlmeyer Recht: der Architekt darf eine Rechnung nicht nach oben korrigieren (so ist die Rechtsprechung), er muss die Entscheidung darüber dem Bauherrn überlassen.
Zum Andern habe ich ein Problem damit, jemanden der seine Arbeit ordentlich (und doch wohl auch im kalkulierten Kostenrahmen?) abgeliefert hat zu bestrafen, weil er sich zu seinen Ungunsten verschusselt hat. In der Regel habe' ich dann kein Problem meinen Bauherrn zu überzeugen, doch den angemessenen Betrag zu bezahlen.
Vielleicht brauchen wir ihn ja nochmal, den Schussel?!
Freundliche Grüße -
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Ich würde schon gerne dem Bauunternehmer das Geld bezahlen, leider ist das Verhältnis nach der Rohbauabnahme (war nur mit Rohbau beauftragt) schlecht, da er die Mängel nicht anerkennen will und damit nicht beseitigen will,
MfG Susi -
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Dann würde ich als ehemaliger Bauherr sagen. Ab mit dem Geld auf ein Tagesgeldkonto und einfach abwarten wie sich die Dinge weiter entwickeln. -
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Was sagt denn der Architekt zu den Mängeln?
Sind's wirklich welche oder eher nicht? -
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Mein Problem ist es, dass ich leider dem 1. Architekten gekündigt habe. Die Mängel wurden mit dem 2. Architekten während der Bauabnahme festgestellt, und er hat auch die Rechnung geprüft.
Schönen Tag noch
Susi -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Mauerwerk Fehlberechnung: Rechte, Pflichten & Meldepflicht für Bauherren
💡 Kernaussagen: Ein Bauunternehmer hat zu wenig Mauerwerk berechnet, was zu einer Differenz in der Endrechnung führt. Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob der Bauherr den Bauunternehmer auf diesen Fehler hinweisen muss, insbesondere im Kontext eines angespannten Verhältnisses aufgrund von Baumängeln. Es werden verschiedene Perspektiven beleuchtet, von der moralischen Verpflichtung bis hin zur rechtlichen Lage. Die Empfehlung lautet, das Geld vorerst zurückzulegen und die Entwicklung abzuwarten.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Mauerwerk-Korrektur: Architekt, Bauherr & die Gerechtigkeit darf der Architekt eine Rechnung nicht eigenmächtig nach oben korrigieren, sondern muss die Entscheidung dem Bauherrn überlassen. Dies ist besonders relevant, wenn es um die Frage geht, ob und wie die Fehlberechnung des Mauerwerks korrigiert werden soll.
✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Mauerwerk-Fehlberechnung: Architekt informieren – Geld sichern! wird geraten, den Architekten über die Fehlberechnung zu informieren und das Geld für die Nachberechnung bereitzuhalten. Dies dient dazu, Transparenz zu gewährleisten und mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
💰 Zusatzinfo: Die Fehlberechnung des Mauerwerks beläuft sich auf ca. 5000€, wie im Beitrag 5000€ Mauerwerk-Differenz: Vorgehen bei Baumängeln erwähnt wird. Diese Summe ist nicht unerheblich und sollte bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.
👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, das Geld auf ein Tagesgeldkonto einzuzahlen und abzuwarten, wie sich die Dinge entwickeln (siehe Tagesgeld-Strategie: Umgang mit unklarer Mauerwerk-Rechnung). Zudem sollte der zweite Architekt bezüglich der Baumängel konsultiert werden, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Siehe auch Baumängel prüfen: Was sagt der Architekt zur Mauerwerk-Differenz? und Architektenwechsel: Baumängel-Feststellung & Rechnungsprüfung.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Mauerwerk, Bauunternehmer, Architekt, Fehlberechnung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … sich, ob der Architekt wirklich beauftragt hat. Und ob der Bauunternehmer sich ungeprüft auf die Zulässigkeit der Beauftragung verlassen durfte. …
- … Architektenrechnung: Fehlerhafte Prüfung & Reaktion des Architekten …
- … erkennen, ob die einzelne Leistung im Paket enthalten ist oder vom Architekten einzeln beauftragt wurde. …
- … die im wesentlichen zu unseren Ungunsten waren. Also habe ich dem Architekten geschrieben, dass hier Fehler vorhanden sind. …
- … Der Architekt hat zunächst …
- … in sehr vielen Punkten zu einem anderen Schluss gekommen, als der Architekt. …
- … Was soll ich zurückweisen? Leistung erbracht, der Bauunternehmer bezieht sich auf den Auuftrag des Architekten. …
- … Dann gibt es Punkte, die wurden nicht erbracht, aber vom Architekten genehmigt. Also habe ich die in der Schlussrechnung gestrichen, das …
- … hat der Bauunternehmer akzeptiert. …
- … Jetzt fühle ich mich vom Architekten im Stich gelassen und will wenigstens den Aufwand für die Nachprüfung abziehen. …
- … Architektenhonorar: Was wäre eine hilfreiche Vorgehensweise? …
- … Wenn denn der Architekt oder sein Adlatus wirklich Fehler gemacht haben, warum FODRERN Sie dann …
- … Thema Aufträge durch Angestellten eines nicht bevollmächtigten Erfüllungsgehilfen möge ich der Bauunternehmer mal jur. fortbilden lassen. …
- … Sie mit dem zusammen das Gespräch mit Architekt und BU. …
- … ... denn: es kommt immer mal wieder vor, dass die örtliche Bauleitung etwas angiebt, was möglicherweise in der Ausschreibung (wirklich) gefehlt hat, technisch aber notwendig ist. Beispiel: Auskragende Betonplatte. Geht natürlich nicht. Da muss eine thermische Trennung her => Schöck Isokorb einbauen. So etwas kann man m.E. durchaus freihändig auch vor Ort angeben. Wenn man hier erst ein Nachtragsangebot ausarbeiten muss, dieses dann prüft, freigibt und dann ausführt, sind schon ein paar Tage vergangen und die Baustelle ruht. Oder es wurden in der Ausschreibung beispielsweise Ankerscheinen zw. Betonwand und Mauerwerk vergessen ... Das ist dann natürlich nicht vorbildlich, aber sind …
- … Oder aber hat der Bauunternehmer vielleicht Mauerwerksdurchbrüche übermessen und der Architekt hat dies nicht bemerkt; er hätte also zu viel bekommen …
- … Architektenhonorar Minderung: Fehlerhafte Schlussrechnungsprüfung …
- … 1776613595,/forum/architektur/11408.php,/forum/architektur/11339.php,/forum/architektur/11172.php, …
- … forum/architektur/11160.php,/forum/architektur/11108.php,/forum/architektur/11099.php,/forum/architektur/11057.php,/forum/architektur/11028.php,/forum/architektur/11027.php, …
- … forum/architektur/10963.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Tragfähigkeit Betondecke Garagenkeller prüfen: Kosten, Risiken & Statik-Nachweis?
- … Teilunterkellerung die sich durch Bodengutachten (Bodenplatte statt Streifenfundamente) ergeben hat. Der Bauunternehmer sagte seinerzeit er kümmere sich um die nötigen Berechnungen usw.. Leider …
- … Bereich der Garageneinfahrt nur etwa 10 cm auf dem 24er Kellermauerwerk aufliegt )? In der Garage sollen evtl. zwei Fahrzeuge (zusammen ca. …
- … 1776638291,/forum/architektur/11420.php,/forum/architektur/11398.php,/forum/architektur/11397.php,/forum …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Gutachterkosten bei Baumängeln: Wer zahlt nach Bauabnahme? Kosten, Vorgehen & Rechte
- … die Kosten bei Baumängeln? Vorgehen, Rechte & Tipps zur Kostenerstattung vom Bauunternehmer. Jetzt informieren! …
- … Gutachterkosten, Baumängel, Bauabnahme, Kostenerstattung, Bauunternehmer, Gericht, Abdichtung, Mängelanzeige, …
- … allen Spielregeln mit Mängelmitteilung usw. Dafür wollen wir das Geld vom Bauunternehmer. Jetzt aber fühle ich mich wie eine Kuh, die man melken …
- … Abdichtung hat meine Ersparnisse gefressen, eine Idee der Kostenvorauszahlung durch den Bauunternehmer kam nie vom RA zur Sprache. …
- … Architekt beteiligen, der an der Bauabnahme teilgenommen hat und mit mir auf …
- … vorliegenden Fall, wo es um die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Bauunternehmer geht, ist entscheidend, ob der Mangel tatsächlich vorliegt und ob der …
- … Bauunternehmer dafür verantwortlich ist. …
- … und der Bauunternehmer zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist, können die Gutachterkosten als Teil des Schadensersatzes vom Bauunternehmer zurückgefordert werden. Dies setzt in der Regel voraus, dass der …
- … Bauunternehmer zunächst zur Mängelbeseitigung aufgefordert wurde und ihm eine angemessene Frist gesetzt …
- … wurde. Es ist wichtig, die Mängel ordnungsgemäß zu dokumentieren und dem Bauunternehmer nachweislich mitzuteilen. …
- … Die Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung des Bauherrn an den Bauunternehmer über festgestellte Mängel am Bauwerk. Sie ist erforderlich, um den Bauunternehmer …
- … Schadensersatz ist die finanzielle Entschädigung, die der Bauherr vom Bauunternehmer verlangen kann, wenn dieser seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt hat und …
- … der Auftraggeber des Gutachtens die Kosten. Wenn der Mangel jedoch vom Bauunternehmer zu verantworten ist, können die Gutachterkosten als Schadensersatz geltend gemacht werden. …
- … Antwort: Eine Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung an den Bauunternehmer, in der die festgestellten Mängel detailliert beschrieben werden. Sie ist wichtig, …
- … um dem Bauunternehmer die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung zu geben und die eigenen Rechte zu wahren. …
- … Antwort: Ein Privatgutachten wird vom Bauherrn oder Bauunternehmer in Auftrag gegeben, während ein Gerichtsgutachten vom Gericht bestellt wird. …
- … Antwort: Der Bauunternehmer muss den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen. Was als angemessen …
- … Mängelbeseitigungskosten ca. 30 000, alte Abdichtung entfernen, neue Abdichtung dran. Der Bauunternehmer hatte viele Möglichkeiten, alles selber zu machen. Zuerst Mangelanzeige über Wasserdurchtritt …
- … durch Mauerwerk-Hang mit Fristsetzung über Fremdperson überreicht, dann Aufbaggern - der Bauunternehmer war dabei, dann Privatgutachten dem Bauunternehmer überreicht. Jetzt Prozess mit …
- … Kostenvorschuss und Gefahr der Pleite. Der Bauunternehmer lacht sich tot und ich bin pleite. …
- … Architektenhaftung: Beteiligung an Gutachterkosten möglich? …
- … Rolle des Architekt …
- … eine Möglichkeit, den Architekt an den Kosten zu beteiligen? Ich habe kein Geld, um Prozess fortzuführen …
- … Architektenhaftung: Prozesskostenbeteiligung jetzt zu spät? …
- … es für eine Beteiligung des Architekten an den Prozesskosten jetzt wohl zu spät, denn SIE klagen ja - gegen den BU. …
- … Außerdem bleibt die Frage, ob der Architekt überhaupt haftbar ist. Mag schon sein, muss aber nicht. IdR …
- … Dass du auf die Schnelle einen Kostenvorschuss von deinem Architekten bekommen könntest, ist kaum denkbar. Wenn du meinst, er hätte …
- … es (wenn er wirklich Fehler gemacht haben sollte) zumindest ratsam, dem Architekt im Prozess den Streit zu verkünden, dann habt ihr ihn verjährungsunterbrechend …
- … mit im Boot und einen weiteren Ansprechpartner , falls der Bauunternehmer in Insolvenz geht. Das muss aber dein RA entscheiden. …
- … Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (Baurecht, Architektenrecht) …
- … wäre ich besser dran, die Unterschrift kam nur auf Anraten unseres Architekt …
- … Faktoren ab, wie z.B. der Art des Mangels, dem Verschulden des Bauunternehmers und der Rolle des Architekten. Eine frühzeitige und umfassende Beratung …
- … 1776580506,/forum/architektur/11208.php,/forum/architektur/10945.php,/forum/aussenwaende/15427.php,/forum/aussenwaende …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Drainage funktioniert nicht: Wer haftet bei fehlender Abnahme & Feuchtigkeit im Haus?
- … Drainage, Drainageabnahme, Feuchtigkeit, Haftung, Architekt, Bauunternehmer, Bauvertrag, Mängel, Gewährleistung …
- … Hallo, ich habe eine andere Frage. Vorab-Info mein Architekt, fremder Bauunternehmer (?). Im Bauvertrag war keine Drainageprüfung vereinbart. Jetzt …
- … Bauabnahme Probleme mit der Feuchtigkeit im Haus, Drainage funktioniert nicht. Der Bauunternehmer sagt, es ist alles i.O., das habe ich so abgenommen. Der …
- … Architekt meint, die Drainage funktionierte, da er sie überprüft hat. wann? weiß …
- … 2. Muss mein Architekt mich daraufhin hinweisen? alle LPAbk., auch Vertragsgestaltung …
- … der Abnahme der Drainage, da ich gerne dazu gekommen wäre. Der Architekt hatte keine Vollmacht, die abzunehmen. Es liegt mir auch nichts schriftliches …
- … im Bauvertrag vereinbart wurde, ist die Beweislage schwierig. Grundsätzlich ist der Bauunternehmer für die fachgerechte Ausführung der Drainage verantwortlich. Der Architekt hat eine …
- … sicherzustellen. Auch ohne explizite Vereinbarung im Vertrag kann eine Haftung des Bauunternehmers bestehen, wenn die Drainage nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. …
- … BauvertragEin Vertrag zwischen Bauherr und Bauunternehmer, der die Rechte und Pflichten beider Parteien regelt. Er sollte detaillierte …
- … In erster Linie ist der Bauunternehmer für die fachgerechte Ausführung der Drainage verantwortlich. Der Architekt hat eine …
- … Frage: Kann ich den Bauunternehmer auch ohne Drainageabnahme haftbar machen? …
- … der Bauunternehmer haftbar gemacht werden, wenn die Drainage mangelhaft ausgeführt wurde und nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. …
- … Die Rolle des Architekten …
- … Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Architekten im Bauprozess. …
- … Feuchtigkeitsschaden: Mängelrüge & Beseitigungspflicht des Bauunternehmers …
- … Den Bauunternehmer auffordern, diesen Mangel zu beseitigen. …
- … Sie müssen dem Bauunternehmer nicht nachweisen, …
- … 1776622366,/forum/architektur/10874.php,/forum/alternat/11445.php,/forum/alternat/11421.php,/forum/alternat/10899.php, …
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