Erpressung durch den AG ..
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk
Erpressung durch den AG ..
Guten Abend zusammen,
habe mit einem Kunden ein Problem meine Schlussrechnung / - Zahlung zu erhalten.
Rechnung ist im Dezember an den Architekten rausgegangen.
Nach Mahnungen (schriftlich und telefonisch) an den Architekten und die Bauherrin bis dato keine Zahlungseingang. Architekt sagt Bauherrin kommt nicht in die Hufe, Bauherrin sagt Architekt kommt nicht in die Hufe. Dann kam es zu einem Termin mit dem Architekt, bei dem ein Zahlbetrag von 7.000 € festgelegt wurde (Gesamtsumme BVAbk. ca. 50.000 €, Betrag der Schlussrechnung ca. 8.400 €). Dann wieder zwei Wochen Funkstille. Jetzt kommt ein nettes Angebot in der Art - du kannst sofort 4.500 € bekommen und verzichtest auf den Rest, oder du kriegst 2.500 € und den Rest nachdem du alle von uns reklamierten / unwesentlichen Mängel abgearbeitet hast.
Mängelbeseitigungskosten ca. 1000 €
Ich frage mich jetzt, ob ich das schäbige Spiel eingehen und erstmal die 4.500 € einstecken soll?
Ist dann die von mir zu unterzeichnende Vereinbarung, dass ich auf den Rest verzichte, anfechtbar? Wenn ja, ständen mir danach ja die weiteren Rechtsmittel zur Verfügung.
habe mit einem Kunden ein Problem meine Schlussrechnung / - Zahlung zu erhalten.
Rechnung ist im Dezember an den Architekten rausgegangen.
Nach Mahnungen (schriftlich und telefonisch) an den Architekten und die Bauherrin bis dato keine Zahlungseingang. Architekt sagt Bauherrin kommt nicht in die Hufe, Bauherrin sagt Architekt kommt nicht in die Hufe. Dann kam es zu einem Termin mit dem Architekt, bei dem ein Zahlbetrag von 7.000 € festgelegt wurde (Gesamtsumme BVAbk. ca. 50.000 €, Betrag der Schlussrechnung ca. 8.400 €). Dann wieder zwei Wochen Funkstille. Jetzt kommt ein nettes Angebot in der Art - du kannst sofort 4.500 € bekommen und verzichtest auf den Rest, oder du kriegst 2.500 € und den Rest nachdem du alle von uns reklamierten / unwesentlichen Mängel abgearbeitet hast.
Mängelbeseitigungskosten ca. 1000 €
Ich frage mich jetzt, ob ich das schäbige Spiel eingehen und erstmal die 4.500 € einstecken soll?
Ist dann die von mir zu unterzeichnende Vereinbarung, dass ich auf den Rest verzichte, anfechtbar? Wenn ja, ständen mir danach ja die weiteren Rechtsmittel zur Verfügung.
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lass Dich da nicht drauf ein
Gehe lieber diesen Weg. -
hmm
Moin,
das nennt sich dann Vergleich. Dann gibt es keine gegenseitigen Ansprüche meh, will sagen: hinter dem Rest kannst herlaufen bist Du schwarz wirst, weil gibt nichts mehr.
Der Tipp von Mark mit einer Fertigstellungsbescheinigung ist nicht schlecht, kostet aber leider Geld.
Unwesentliche Mängel dürfen nicht zu einer Abnahmeverweigerung führen.
Bei Mängelbeseitigungskosten von ca. 1.000 Euro werden als Einbehalt bis zu dem 5-fachen von Gerichten azeptiert. 3.400 stehen Dir also allemal und vor allem unverzüglich zu.
By the way, Vertrag nach VOBAbk.?
Grüße
Stefan Ibold -
Ja ...
Vertrag nach VOBAbk..
Das Problem ist ja, das ich bei einem Bauvorhaben in Höhe von 50.000 € nach langem Suchen immer etwas finde und die Schlusszahlung locker um 2.500 € drücken kann.
Gehe ich auf das Spiel ein - dann habe ich erstmal 4.500 € im Sack, keine weiteren (Vor-) kosten.
Außerdem sieht man sich immer zweimal im Leben. -
Wie wär's,
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habe ich was übersehen
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Das mit dem Anderkonto ..
kenne ich auch. Aber wie gesagt, was ich habe, habe ich.
Nach drei Monaten und diesem Zahlungsangebot hat sich die Spreu schon getrennt, sodass ich das Anderkonto auch nur gerichtlich durchkriege. -
Mängelbeseitigung ...
ging in den letzten 3 Monaten aus Witterungsgründen nicht.
(Außenarbeit).
Wenn das möglich gewesen wäre, dann wäre ich im Januar schon härter rangegangen.
Ein Teil vorgebrachter Mängel (2 Mann 1 Tag Arbeit) konnten im Januar noch erledigt werden.
Der jetzt noch abzuarbeitende Mangel kann nach Einsetzen milderen Wetters seit Mitte der letzten Woche nachgearbeitet werden.
Aber ich habe es im Bauch, dass auch dann nicht mehr als 4.500 € den Besitzer wechseln. -
Wieder 3000,- €
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Eigene Erfahrung
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Jaja, so sind sie, ...
Jaja, so sind sie, manche Bauherren! Die Idee mit dem Anderkonto ist gut. Hierzu mal ein kleines Gedankenspiel: Ein Zurückbehalt wegen vermeintlicher Mängel ist doch eine Sicherheit - muss der AG den Sicherheitsbetrag nicht ohnehin nach den Bestimmungen der VOBAbk./B auf ein Sperrkonto legen? -
Erstamal Danke schön ...
für die Antworten.