Erpressung durch den AG ..
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk

Erpressung durch den AG ..

Guten Abend zusammen,
habe mit einem Kunden ein Problem meine Schlussrechnung /  -  Zahlung zu erhalten.
Rechnung ist im Dezember an den Architekten rausgegangen.
Nach Mahnungen (schriftlich und telefonisch) an den Architekten und die Bauherrin bis dato keine Zahlungseingang. Architekt sagt Bauherrin kommt nicht in die Hufe, Bauherrin sagt Architekt kommt nicht in die Hufe. Dann kam es zu einem Termin mit dem Architekt, bei dem ein Zahlbetrag von 7.000 € festgelegt wurde (Gesamtsumme BVAbk. ca. 50.000 €, Betrag der Schlussrechnung ca. 8.400 €). Dann wieder zwei Wochen Funkstille. Jetzt kommt ein nettes Angebot in der Art  -  du kannst sofort 4.500 € bekommen und verzichtest auf den Rest, oder du kriegst 2.500 € und den Rest nachdem du alle von uns reklamierten / unwesentlichen Mängel abgearbeitet hast.
Mängelbeseitigungskosten ca. 1000 €
Ich frage mich jetzt, ob ich das schäbige Spiel eingehen und erstmal die 4.500 € einstecken soll?
Ist dann die von mir zu unterzeichnende Vereinbarung, dass ich auf den Rest verzichte, anfechtbar? Wenn ja, ständen mir danach ja die weiteren Rechtsmittel zur Verfügung.
  1. lass Dich da nicht drauf ein

    Gehe lieber diesen Weg.
  2. hmm

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    das nennt sich dann Vergleich. Dann gibt es keine gegenseitigen Ansprüche meh, will sagen: hinter dem Rest kannst herlaufen bist Du schwarz wirst, weil gibt nichts mehr.
    Der Tipp von Mark mit einer Fertigstellungsbescheinigung ist nicht schlecht, kostet aber leider Geld.
    Unwesentliche Mängel dürfen nicht zu einer Abnahmeverweigerung führen.
    Bei Mängelbeseitigungskosten von ca. 1.000 Euro werden als Einbehalt bis zu dem 5-fachen von Gerichten azeptiert. 3.400 stehen Dir also allemal und vor allem unverzüglich zu.
    By the way, Vertrag nach VOBAbk.?
    Grüße
    Stefan Ibold
  3. Ja ...

    Vertrag nach VOBAbk..
    Das Problem ist ja, das ich bei einem Bauvorhaben in Höhe von 50.000 € nach langem Suchen immer etwas finde und die Schlusszahlung locker um 2.500 € drücken kann.
    Gehe ich auf das Spiel ein  -  dann habe ich erstmal 4.500 € im Sack, keine weiteren (Vor-) kosten.
    Außerdem sieht man sich immer zweimal im Leben.
  4. Wie wär's,

    Foto von Lukas Ensikat

    guten Abend,
    mit der Zahlung von 8400,- € auf ein Anderkonto, dann Mängelbeseitigung und dann Geldfreigabe.
    Ich denke da trennt sich die Spreu vom Weizen.
    Andererseits hat mal ein Anwalt zu mir gesagt: nimm was Du bekommen kannst. Ich habe nicht auf ihn gehört und er hatte Recht. :-(
    Grüße
  5. habe ich was übersehen

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    oder wäre nicht die einfachste Möglichkeit, die wohl vorliegenden Mängel für 1000 € zu beseitigen und den AG dann beim Wort zu nehmen, dass er alles bezahlen will?
  6. Das mit dem Anderkonto ..

    kenne ich auch. Aber wie gesagt, was ich habe, habe ich.
    Nach drei Monaten und diesem Zahlungsangebot hat sich die Spreu schon getrennt, sodass ich das Anderkonto auch nur gerichtlich durchkriege.
  7. Mängelbeseitigung ...

    ging in den letzten 3 Monaten aus Witterungsgründen nicht.
    (Außenarbeit).
    Wenn das möglich gewesen wäre, dann wäre ich im Januar schon härter rangegangen.
    Ein Teil vorgebrachter Mängel (2 Mann 1 Tag Arbeit) konnten im Januar noch erledigt werden.
    Der jetzt noch abzuarbeitende Mangel kann nach Einsetzen milderen Wetters seit Mitte der letzten Woche nachgearbeitet werden.
    Aber ich habe es im Bauch, dass auch dann nicht mehr als 4.500 € den Besitzer wechseln.
  8. Wieder 3000,- €

    Foto von Lukas Ensikat

    in den Sand gesetzt. :-(
    Ich glaub das mit Handwerk hat goldenen Boden war anders gemeint. :-(
    Grüße
  9. Eigene Erfahrung

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    kein Rechtberatung. Anzeige wegen Erpressung bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Ruf Montag morgen mal an, da gibt es mehr Infos.
    • Name:
    • HF
  10. Jaja, so sind sie, ...

    Foto von Helmuth Plecker

    Jaja, so sind sie, manche Bauherren! Die Idee mit dem Anderkonto ist gut. Hierzu mal ein kleines Gedankenspiel: Ein Zurückbehalt wegen vermeintlicher Mängel ist doch eine Sicherheit  -  muss der AG den Sicherheitsbetrag nicht ohnehin nach den Bestimmungen der VOBAbk./B auf ein Sperrkonto legen?
  11. Erstamal Danke schön ...

    für die Antworten.

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