Kaution: Mietsicherheit, Sicherheitsleistung & Pfand
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Kaution: Definition, Synonyme und Unterschiede einfach erklärt
Die Kaution, im Mietrecht meist als Mietsicherheit bezeichnet, ist eine Geldsumme oder eine andere Sicherheitsleistung, die der Mieter dem Vermieter bei Beginn eines Mietverhältnisses zur Verfügung stellt. Sie dient der Absicherung aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag, wie beispielsweise noch ausstehende Mietzahlungen oder die Kosten für die Beseitigung von Schäden an der Mietsache nach dem Auszug. In Deutschland ist die Höhe der Kaution für Wohnraum gesetzlich auf maximal drei Monatskaltmieten begrenzt. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Privatvermögen auf einem Treuhandkonto zu einem marktüblichen Zinssatz anzulegen. Alternativ zur Barzahlung sind heute auch Mietkautionsbürgschaften (Avale) verbreitet, bei denen eine Versicherung oder Bank für den Betrag bürgt, was die Liquidität des Mieters schont. Die Rückzahlung der Kaution inklusive Zinsen muss erfolgen, sobald das Mietverhältnis beendet ist und der Vermieter keine begründeten Ansprüche mehr gegen den Mieter geltend machen kann. Eine Bearbeitungsfrist von mehreren Monaten für die Prüfung der Nebenkostenabrechnung wird dem Vermieter hierbei meist zugestanden.
Synonyme für "Kaution"
Mietsicherheit, Sicherheitsleistung, Pfand, Deputat, Garantiebetrag (Miete), Kautionssumme, Kautionsbetrag, Hinterlegung, Sicherheitsbetrag, Aval (Mietkautionsbürgschaft)
Kaution: Bedeutungsunterschiede und Abgrenzungen
- Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung.
- Mietsicherheit ist der präzise Begriff im Wohnraummietrecht.
- Pfand wird meist für Gegenstände (Flaschen) genutzt.
- Sicherheitsleistung ist der juristische Oberbegriff.
- Kautionssumme beschreibt den Betrag.
- Garantiebetrag wird oft im gewerblichen Bereich genutzt.
- Eine Hinterlegung ist der Akt des Geldgebens.
- Mietkautionsbürgschaft (Aval) ist eine Versicherungslösung statt Bargeld.
- Im Vergleich zur Vorauszahlung (die später mit Leistungen verrechnet wird), bleibt die Kaution Eigentum des Mieters und dient nur dem Schadensersatz.
- Während eine Anzahlung den Kaufpreis mindert, wird die Kaution nach Vertragsende zurückgezahlt.
- Sie unterscheidet sich von der Vertragsstrafe dadurch, dass sie keine Bestrafung ist, sondern eine reale Absicherung von Forderungen.
- Kautionskonto ist die vorgeschriebene Anlageform (Treuhandkonto), um das Geld vor der Insolvenz des Vermieters zu schützen.
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