Beleihungswert: Wertbeleihung, Belehnungswert & Verkehrswert
Beleihungswert - Wertbeleihung, Belehnungswert, Verkehrswert, Bewertungswert...
Beleihungswert: Definition, Synonyme und Unterschiede einfach erklärt

Der Beleihungswert ist der Wert einer Immobilie oder eines anderen Vermögenswerts, der für die Beleihung oder als Grundlage für eine Finanzierung verwendet wird. Der Beleihungswert wird durch eine professionelle Bewertung ermittelt und dient als Grundlage für die Festlegung des Beleihungsrahmens und der Konditionen des Darlehens.
Synonyme für "Beleihungswert"
Wertbeleihung, Belehnungswert, Verkehrswert, Bewertungswert, Leihwert, Kreditwert, Objektwert, Schätzwert, Hypothekenwert, Sicherungswert
Beleihungswert: Bedeutungsunterschiede und Abgrenzungen
- Der Beleihungswert ist der geschätzte Marktwert einer Immobilie, der als Grundlage für die Gewährung eines Hypothekendarlehens dient.
- Der Wertbeleihung ist der Prozentsatz des Beleihungswerts, den ein Kreditgeber bereit ist, als Kredit zu gewähren.
- Der Belehnungswert ist der Betrag, den ein Kreditgeber einem Kreditnehmer basierend auf dem Beleihungswert einer Immobilie gewährt.
- Der Verkehrswert ist der geschätzte Marktwert einer Immobilie, der sich aus dem aktuellen Angebot und der Nachfrage auf dem Markt ergibt.
- Der Bewertungswert ist der ermittelte Wert einer Immobilie durch einen Gutachter oder Sachverständigen.
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Pressetexte und Artikel zum Thema "Beleihungswert"
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl von Pressetexten und Artikeln, in denen das Thema "Beleihungswert" von Bedeutung ist.
Wertpapierkredite als Ergänzung zur Baufinanzierung?
— Wertpapierkredite als Ergänzung zur Baufinanzierung? Wer sich mit dem Gedanken an eine Baufinanzierung beschäftigt, wird zunächst einmal seine persönliche Eigenkapitalausstattung überprüfen. Neben den Guthaben auf Spar- und Tagesgeldkonten streckt sich der Begriff Eigenkapital aber noch deutlich weiter. Natürlich zählen Aktien und festverzinsliche Wertpapiere ebenfalls dazu, genauso wie Fonds. Diese werden aber in aller Regel veräußert. Bestehende Lebensversicherungen bieten einen Beleihungswert. Im Rahmen einer Abtretung an die Bank erhöht das Institut entweder das Darlehen, oder, sofern nicht benötigt, reduziert den Beleihungsauslauf in Höhe des Rückkaufswertes des Vertrages. Verwandtendarlehen sind inoffiziell und gelten ebenso wenig als Fremdkapital wie Arbeitgeberdarlehen. Eigenleistungen im Rahmen von Sanierungen bei Bestandsobjekten oder beim Neubau, als Muskelhypothek bekannt, werden ebenfalls dem Eigenkapital zugerechnet. Die Bandbreite, Eigenmittel zu erhöhen und den Fremdmittelbedarf bei der Bank zu senken, ist erheblich. Was passiert aber, wenn ein Immobilienerwerber seine Wertpapiere nicht verkaufen möchte? ... weiterlesen ...
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